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Verhalten im Krankheitsfall

Wichtige Information (wieder gültig ab SoSe 23!)

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass ab sofort bei einer Erkrankung wieder die „normalen“ Regeln gelten (lesen Sie hierzu auch diesen NEWS-Eintrag) und somit vorzugehen ist wie folgt:

Ist man zu einer Modulprüfung angemeldet (!) und kann aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen, ist so schnell wie möglich die „Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt“  beim Prüfungsamt einzureichen – entweder durch Einwurf in das gelbe Postfach des Prüfungsamts gegenüber von Hörsaal 1 oder durch postalische Zusendung.

Eine zusätzliche Krankmeldung am Prüfungsamt ist nicht erforderlich, da es für eine (rechts)wirksame „Entschuldigung“ allein auf das Vorliegen der Bescheinigung ankommt!

Liegt diese Bescheinigung vor, so wird ein „Attest“ in FlexNow eingetragen, und es geht kein Klausurversuch verloren. Nimmt man aus anderen Gründen nicht teil bzw. liegt kein Attest vor, so wird „Nicht bestanden wegen Nichtantritt“ eingetragen, und es geht ein Prüfungsversuch verloren.

Es ist also zwingend die oben genannte Bescheinigung des Fachbereichs 01 zu verwenden. Diese muss nicht unbedingt am Tag der Klausur, sondern so bald als möglich eingereicht werden.

Beachten Sie bitte auch, dass Wiederholungsmöglichkeiten häufig erst mit dem nächsten Angebotsrhythmus der Veranstaltung stattfinden. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier (Prüfungen im Nebenfach).

 

Ich wünsche viel Erfolg in der Prüfungsphase!

Beste Grüße
Simone Herrholz