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Auslauf aller prüfungsrechtlichen "Corona-Maßnahmen"

zum Ende des WS 2022/23

Liebe Studierende,

 

vor Beginn des nächsten Semesters sei darauf hingewiesen, dass ab dem SS 2023 keine "Corona-Maßnahmen" mehr gelten werden. Das betrifft in der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung den "Corona-Freiversuch", der - im Fall des Nichtbestehens und sofern er noch nicht in einem früheren Semester in FlexNow hinterlegt wurde - in der Zwischenprüfung somit letztmals in den Wiederholungsklausuren des aktuellen WS 2022/23 gewährt wird. Sie finden die Regelung, wonach dieser zusätzliche Versuch bis zum WS 2022/23 eingeräumt wird, in § 4 Abs. 4 "Corona-Satzung":

 

https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/pdf/7_34/7_34_C_7ae

 

Folgendes gilt damit:

 

  • Sollten Sie an Wiederholungsklausuren der Zwischenprüfung teilnehmen wollen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldefrist heute (23.03.) um 12.00 Uhr abläuft. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, sind nach Fristablauf keine Anmeldungen mehr möglich. Überprüfen Sie daher bitte auch dann, wenn Sie eine Bestätigungsmail erhalten haben, zusätzlich in Ihrem FlexNow-Konto, ob die Anmeldung tatsächlich verbucht wurde. Falls Ihre Anmeldung aus technischen Gründen nicht in Ihrem FlexNow-Konto erscheint, wenden Sie sich vor (!) Fristablauf gerne an Frau Weitzel (zwischenpruefung@recht.uni-giessen.de) oder mich.

    Es werden auch diesmal Abmeldeveranstaltungen in Stud.IP geschaltet werden; die Abmeldung wird - ab morgen (24.03.), 10.00 Uhr - von folgenden Veranstaltungen möglich sein (Nichtteilnahmemeldung unter Stud.IP-Veranstaltung --> Teilnehmende --> Zusatzangaben --> Haken setzen "ich nehme nicht teil" --> speichern):

 

°     Privatrecht (Klausur vom 28.03.):

https://studip.uni-giessen.de/seminar_main.php?auswahl=3cb1d0eb0468155fc018adc498cc13fb

 

°     Allgemeines Verwaltungsrecht (Klausur vom 29.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=628fea0dc8e9b48776907c58c6570526&again=yes

 

°     Grundrechte (Klausur vom 30.03.):

https://studip.uni-giessen.de/dispatch.php/course/details?sem_id=fb15eda3ee941306d660036b2d6c068e&again=yes

 

Wie immer gilt:

1. Alle Veranstaltungen sind in sich "geschlossen", d.h., Sie können sich nicht selbst als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer ein- oder austragen.

2. Es ist sichergestellt, dass unter den Studierenden nicht sichtbar ist, wer sich für die Abmeldeoption entschieden hat und wer nicht. Ihre Sichtbarkeit als Klausurteilnehmerin bzw. -teilnehmer können Sie, wenn Sie nicht von den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gesehen werden möchten, selbst ausschalten. Dann werden Sie nur noch vom Dozenten und Tutor der Veranstaltung gesehen.

Von "Sachenrecht" und "Strafrecht BT II" kann in Stud.IP zwar keine Abmeldung mehr erfolgen. Dies hat für Sie aber keinerlei Nachteil, denn die Abmeldung dient zwar den Professuren zur besseren Planbarkeit (weshalb wir dankbar sind, wenn sie bei Nichtteilnahme vorgenommen wird), hat jedoch keine prüfungsrechtliche Bedeutung. Wer also in FlexNow angemeldet ist, darf teilnehmen. Aufgrund der in diesem Semester letztmals bestehenden Befreiung von der Teilnahmepflicht muss aber nicht teilgenommen werden. Die Nichtteilnahme führt daher trotz Anmeldung nicht zum Fehlversuch, sondern es wird ein Attest hinterlegt und damit die Versuchszählung gestoppt werden (Atteste brauchen allerdings auch in diesem Termin nicht eingereicht zu werden!).

  • In der Schwerpunktbereichsprüfung wird der "Corona-Freiversuch" ab der Kampagne 2/2023 (Hausarbeit im September) nicht mehr eingeräumt werden. Er wird auf jeden Fall in allen Hausarbeiten der Kampagne 1/2023 noch gewährt; ob er auch in den im Juli stattfindenden mündlichen Prüfungen dieser Kampagne noch gewährt wird, muss zunächst geklärt und wird rechtzeitig bekannt gemacht werden. Von Nachfragen bitten wir bis dahin abzusehen.

 

  • Die auf der "Corona-Satzung" fußende modifizierte Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen läuft ebenfalls zum Ende des WS 2022/23 aus, sodass ab dem SS 2023 wieder die "reguläre" Mitnahmeregelung gem. § 10 Abs. 2 Studienordnung gelten wird (Hausarbeit und Klausur müssen - also in beliebiger Reihenfolge - im selben Semester oder unmittelbar aufeinanderfolgenden Fachsemestern bestanden werden; zur Mitnahme einer bestandenen Hausarbeit ist ein ernsthafter Klausurversuch erforderlich). Sie finden beide Regelungen hier.

 

Bereits in FlexNow hinterlegte "Corona-Freiversuche" gelten trotz Auslaufs der Maßnahmen weiter, können also auch in späteren Semestern noch wahrgenommen werden, sofern sie fristgerecht angetreten werden. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfung als auch die Schwerpunktbereichprüfung.

 

Für die Wiederholungsklausuren wünscht Ihnen das ganze Team viel Erfolg!

 

Beste Grüße, auch im Namen des Studiendekans,

Volker Stiebig