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Jura-Bachelor (Bachelor of Laws/Bachelor der Rechtswissenschaft)

Antragstellung; Bearbeitungsgebühr; Frist

Liebe Studierende,

 

beachten Sie bitte, dass Anträge auf Verleihung des Bachelorgrades zwar ab dem 01.10.2025 am Prüfungsamt eingereicht werden können. Da die Ordnung jedoch erst später in Kraft treten wird, kann der Hochschulgrad erst danach verliehen werden. Richten Sie sich bitte darauf ein, dass es bei der  Erhebung einer Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich 75,-- Euro verbleibt, die ggf. nach Antragstellung und vor Verleihung des Bachelorgrades überwiesen werden muss. Nähere Informationen werden zu gegebener Zeit folgen; bis dahin bitten wir von Rückfragen abzusehen.

 

Das zwingend zu verwendende Antragsformular finden Sie ab dem 01.10. an folgender Stelle:

https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/news/nachrichten/bachelor_integriert

 

Bitte kalkulieren Sie für die Bearbeitung Ihres Antrags insbesondere in den ersten Monaten einige Wochen ein. 

 

Rückfragen, ob die Unterlagen eingegangen oder vollständig sind oder wie lange die Bearbeitung dauert, können aus Kapazitätsgründen leider nicht beantwortet werden. Reichen Sie Ihre Unterlagen bitte in der auf der Homepage und im Antragsformular genannten Form ein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung, sondern Zeugnis und Urkunde zu gegebener Zeit per Post zugesandt, falls Sie sich nicht für die Abholung entscheiden. Entscheiden Sie sich für die Abholung, werden Sie zu gegebener Zeit benachrichtigt. Im Antragsformular kann angekreuzt werden, ob eine Zusendung oder die Abholung gewünscht ist.

 

In dringenden Fällen kann die Bearbeitung priorisiert werden. Dass der Bachelor - z.B. für eine Bewerbung bei einem Arbeitgeber oder an einer anderen Hochschule - zwingend benötigt wird, ist durch eine Bestätigung der betreffenden Stelle glaubhaft zu machen; die bloße Behauptung reicht also nicht aus.

 

Selbstverständlich ist jeder von Ihnen, der die Antragsvoraussetzungen erfüllt, berechtigt, den Antrag ab dem 01.10. zu stellen. Da wir gerade zu Beginn mit einer großen Zahl von Anträgen rechnen und der Bachelorgrad vor Inkrafttreten der Ordnung ohnehin noch nicht verliehen werden darf, sind wir gleichwohl dankbar, wenn diejenigen, die den Bachelorgrad nicht dringend benötigen - insbesondere weil sie ohnehin an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen werden - mit der Beantragung noch etwas warten. Hinsichtlich der bis zur Antragstellung verbleibenden Zeit gilt:

  • Wurde das 14. Fachsemester im Wintersemester 2025/26 noch nicht überschritten, muss der Antrag unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens im 20. Fachsemester gestellt werden.
  • Wurde das Studium vor dem Wintersemester 2025/26 in Gießen aufgenommen und am 01.10.2025 das 14. Fachsemester bereits überschritten, muss der Antrag unter Erfüllung der Antragsvoraussetzungen spätestens innerhalb von weiteren sechs Fachsemestern gestellt werden. In diesem Fall gilt die o.g. Grenze von 20 Fachsemestern nicht!

In der Hoffnung auf Ihre Kooperation und 

 

mit besten Grüßen, auch im Namen des noch amtierenden Studiendekans und der ab dem 01.10. neuen Studiendekanin,

Volker Stiebig