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"Corona-Maßnahmen" des JPA - keine Anwendung auf Schwerpunktbereichsprüfung

Universitäten entscheiden in eigener Zuständigkeit über kompensatorische Maßnahmen

Liebe Studierende,

da dem Vernehmen nach in Ihren Reihen zumindest eine diesbezügliche Unsicherheit besteht, sei hiermit gesagt, dass die Maßnahmen, die das Justizprüfungsamt im Hinblick auf die Pandemie für die staatliche Pflichtfachprüfung getroffen hat und ggf. treffen wird - konkret insbesondere die Nichtanrechnung des SS 2020, WS 2020/21 und SS 2021 auf Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr - nicht auch für die universitätsseitig durchgeführte Schwerpunktbereichsprüfung gelten. Die Universitäten entscheiden insoweit in eigener Zuständigkeit, welche Maßnahmen angemessen erscheinen, um die durch die Pandemie bedingten Nachteile kompensieren zu können.

Beste Grüße
Volker Stiebig