Schlüsselqualifikation "SQ Vortrag" - Bescheinigung
"Schlüsselqualifikationsschein"
Liebe Studierende,
zum letzten Meldetermin zur Staatlichen Pflichtfachprüfung hat sich gezeigt, dass es Ihrerseits noch Missverständnisse rund um die Bescheinigung der Schlüsselqualifikation „SQ Vortrag“ gibt. Dies soll hiermit zum Anlass genommen werden, das Verfahren noch einmal klarzustellen:
Der Laufbogen, auf dem Sie die Bestätigungen über Ihre 6 Vorträge sammeln, ist nicht der Schlüsselqualifikationsschein selbst. Er dient nur als Grundlage für die Überprüfung, ob Ihnen die Bescheinigung („Schlüsselqualifikationsschein“) ausgestellt werden kann. Diese Prüfung findet im Dekanat statt. Reichen Sie daher den Laufbogen niemals beim Justizprüfungsamt ein!
Sind alle 6 Vorträge nach Prüfung erwiesen bestätigt, erhalten Sie den Schlüsselqualifikationsschein „SQ Vortrag“. Diese Bescheinigung erfolgt bereits seit dem WS 24/25 durch Eintrag in FlexNow.
Für die Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung reicht es jedoch nicht aus, dass Sie einen einfachen Selbstausdruck aus FlexNow vorlegen. Die auf dem Transcript ausgewiesenen Leistungen werden vom JPA Hessen nur anerkannt, wenn das Transcript im Original von der Studiendekanin/dem Studiendekan unterschrieben wurde. Diese Unterschrift erhalten Sie im Prüfungsamt Rechtswissenschaft.
Dies gilt für alle in FlexNow eingetragenen Zulassungsvoraussetzungen. Sammeln Sie also alle Einträge in FlexNow, bis sie vollständig erfasst sind. Erst dann, jedoch rechtzeitig vor der Meldung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung, lassen Sie Ihr vollständiges Transcript of Records im Prüfungsamt unterzeichnen. Planen Sie für die Unterzeichnung durch das Prüfungsamt eine ausreichende (!) Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Werktagen während der Vorlesungszeit ein!
Besonders während der vorlesungsfreien Zeit kann die Bearbeitung aufgrund von Urlaub auch einmal länger dauern. Über längere Abwesenheiten informiert das Prüfungsamt auf seiner Homepage.
Es ist in Ihrem eigenen Interesse, Ihre erworbene Schlüsselqualifikation frühzeitig in FlexNow eintragen zu lassen. Reichen Sie daher bitte Ihren Laufbogen umgehend ein, sobald Sie 6 Vorträge gesammelt haben. Kalkulieren Sie bitte zeitlich ein, dass es nicht sofort zum Eintrag der Bescheinigung kommt, weil z.B. ein Vortrag ggf. nicht vom Veranstalter bestätigt wurde. Planen Sie Ihre Meldung zur Staatsprüfung so, dass Sie – inklusive zeitlichem Puffer – schon vor dem Meldetermin Ihr vollständiges, unterschriebenes Transcript vorliegen haben.
Bitte beachten Sie zudem: Es werden ab sofort für „SQ Vortrag“ keine Papierscheine mehr ausgestellt - auch nicht im „Eilfall“ (wg. Meldetermin). Sollten Sie also bereits ein unterzeichnetes Transcript of Records haben, Ihre Schlüsselqualifikation aber zeitlich erst danach erworben und diese in FlexNow eingetragen haben, lassen Sie sich bitte ein aktualisiertes Transcript im Prüfungsamt unterzeichnen. Richten Sie sich hierzu bitte ab sofort für die Meldetermine zur Staatsprüfung entsprechend mit zeitlichem Vorlauf ein.
Sollten Sie in der Vergangenheit noch einen „Papierschein“ erhalten haben, wird dieser nicht in FlexNow eingetragen. Sie können diesen direkt beim JPA als Nachweis Ihrer Schlüsselqualifikation, zuzüglich Ihres Transcripts, einreichen.
Sollten die Unterlagen ab sofort nicht rechtzeitig eingereicht werden, kann es – falls das Justizprüfungsamt eine Nachreichung nicht zulässt – sein, dass Sie bis zum nächstmöglichen Meldetermin für die staatliche Pflichtfachprüfung werden warten müssen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Viele freundliche Grüße
Simone Herrholz
Studienkoordination