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Schwerpunktbereichsprüfung - Kampagne 1/2023

"Corona-Freiversuch" nur in wissenschaftlicher Hausarbeit

Liebe Kandidatinnen und Kandidaten der Kampagne 1/2023,

 

der Schwerpunktbereichsprüfungsausschuss war in seiner Sitzung vom 01.06.2023 einig, dass nach der allein sinnvollen Wortlautauslegung des § 4 Abs. 4 der "Corona-Satzung" auf die einzelne Prüfungsleistung abzustellen ist. Da die Satzung zum Ende des WS 2022/23 ausgelaufen ist, wird der zusätzliche Versuch ("Corona-Freiversuch") somit zwar noch für die im WS 2022/23 angefertigte wissenschaftliche Hausarbeit, nicht aber die erst im SS 2023 stattfindende mündliche Prüfung der Kampagne 1/2023 eingeräumt.

 

In der Folge bedeutet dies, dass bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung der in der Kampagne 1/2023 unternommene Prüfungsversuch insgesamt als nicht bestanden gilt - unabhängig davon, ob die wissenschaftliche Hausarbeit wiederholt werden könnte!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig