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Schwerpunktbereich 7 - Pflichtveranstaltungen ab SS 2020

Übergangsregelung

Liebe Studierende,

 

wie bereits angekündigt, werden ab dem SS 2020 im Schwerpunktbereich 7 - Kriminalwissenschaften - folgende Pflichtveranstaltungen angeboten.

 

1. Kriminologie
2. Medizinstrafrecht
3. Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht)
4. Wirtschaftsstrafrecht I (AT)

 

Die bisherige Pflichtveranstaltung Strafrecht BT III wird zwar noch als Wahlveranstaltung angeboten und kann weiterhin als Pflichtveranstaltung eingebracht werden (siehe sogleich); die Wahlveranstaltung könnte aber in Zukunft wegfallen. Auch Internationales Strafrecht I (Strafanwendungsrecht und Völkerstrafrecht) sowie Wirtschaftsstrafrecht II (BT) werden zu Wahlveranstaltungen.

 

Folgende Übergangsregelung wurde mit den Professoren des Schwerpunktbereichs abgestimmt.

 

Wer vor dem SS 2020 zwar Kriminologie, Internationales Strafrecht I und Wirtschaftsstrafrecht II (BT) bereits besucht, an Strafrecht BT III aber noch nicht teilgenommen hat, kann die neue Wahlveranstaltung Strafrecht BT III weiterhin als Pflichtveranstaltung oder stattdessen die neue Pflichtveranstaltung Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht) zusammen mit den bereits besuchten früheren Pflichtveranstaltungen einbringen. Wer Kriminologie, Internationales Strafrecht I oder Wirtschaftsstrafrecht II (BT) oder zwei dieser drei Vorlesungen vor dem SS 2020 besucht hat, kann die fehlende(n) Vorlesung(en) in einem späteren Semester besuchen und weiterhin als Pflichtveranstaltung(en) einbringen.

 

Wer nur Kriminologie bereits vor dem SS 2020 besucht hat, kann die Vorlesung weiterhin, zusammen mit den drei neuen Pflichtveranstaltungen, einbringen.

 

Bis auf Weiteres wird es hierfür keine Übergangsfrist geben. Sollte eine Frist festgelegt werden, würden Sie rechtzeitig informiert werden.

 

Davon unabhängig kann selbstverständlich auch das neue Pflichtveranstaltungsprogramm besucht und (ggf. mit der vor dem SS 2020 besuchten Kriminologie) eingebracht werden. Internationales Strafrecht I und Wirtschaftsstrafrecht II (BT) können, sofern vor dem SS 2020 besucht, in diesem Fall als Wahlveranstaltungen angerechnet werden.

 

Im Ergebnis werden - unabhängig davon, wann und ob die jeweilige Vorlesung "als" Pflicht- oder Wahlveranstaltung besucht und wann das SPB-Studium aufgenommen wurde - nominell, also von ihrem Titel her, zwei mögliche Kombinationen "als" Pflichtveranstaltungen anerkannt:

 

entweder "neues" Programm:

1. Kriminologie

2. Medizinstrafrecht

3. Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht)

4. Wirtschaftsstrafrecht I (AT)

 

oder "altes" Programm:

1. Kriminologie

2. Strafrecht BT III - ersatzweise: Internationales Strafrecht II (Europäisches Strafrecht) -

3. Internationales Strafrecht I (Strafanwendungsrecht und Völkerstrafrecht)

4. Wirtschaftsstrafrecht II (BT)

 

Es können aber - nominell! - keine alten mit neuen Pflichtveranstaltungen kombiniert werden!

 

Veranstaltungen, die "als" Pflichtveranstaltungen im Zulassungsantrag zur Schwerpunktbereichsprüfung eingetragen werden, können selbstverständlich nicht gleichzeitig als Wahlveranstaltungen eingetragen werden. Eine Doppelverwertung ist also nicht zulässig. Es müssen somit sieben Veranstaltungen (vier Pflicht- und drei Wahlveranstaltungen) mit unterschiedlichem Titel angegeben sein.

 

Für Rückfragen stehen Frau Kienholz, Frau Leckebusch und ich gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig