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Fortgeschrittenenübungen - Erweiterung der modifizierten Mitnahmeregelung

auf das WS 2022/23

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass die modifizierte Mitnahmeregelung für die Fortgeschrittenenübungen - pünktlich zu Weihnachten - auf das WS 2022/23 erweitert wurde. Die aktuelle Regelung lautet wie folgt.

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Mitnahmeregelung in den Fortgeschrittenenübungen für den Zeitraum vom WS 19/20 bis zum WS 22/23

Wer in der Zeit vom WS 19/20 bis zum WS 22/23 eine Hausarbeit und (mindestens) eine Klausur bestanden hat bzw. besteht, erhält den "großen Schein". Die Reihenfolge der Erbringung ist unbeachtlich. Die Klausur kann - im Rahmen der verfügbaren Raumkapazitäten - beliebig oft wiederholt werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Hausarbeit bestanden, kann die Klausur im SS 23 ein letztes Mal versucht werden. Es darf dann an allen Klausuren des SS 23 teilgenommen werden.

Wird im Geltungszeitraum nur die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit im SS 23 ein letztes Mal versucht und muss dann in der dem SS 23 vorausgehenden (!) vorlesungsfreien Zeit angefertigt werden.

Am Erfordernis eines "ernsthaften Klausurversuchs" wird während des gesamten Geltungszeitraums pandemiebedingt nicht festgehalten.

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Studiendekanat und Prüfungsamt wünschen Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und ein gutes - hoffentlich weniger krisengeplagtes - neues Jahr 2023!

Beste Grüße
Volker Stiebig