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Zwischenprüfung

Verhalten im Krankheitsfall ab SS 2023

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie, dass ab sofort bei Erkrankung in einer Zwischenprüfungsklausur wieder die "normalen" Regeln gelten und somit vorzugehen ist wie folgt:

 

Ist man zu einer Klausur angemeldet (!) und kann aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen, ist so schnell wie möglich die "Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt" beim Prüfungsamt einzureichen – entweder durch Einwurf in das gelbe Postfach des Prüfungsamts gegenüber von Hörsaal 1 oder durch postalische Zusendung. Eine zusätzliche Krankmeldung am Prüfungsamt ist nicht erforderlich, da es für eine (rechts)wirksame "Entschuldigung" allein auf das Vorliegen der Bescheinigung ankommt!

 

Liegt diese Bescheinigung vor, so wird ein "Attest" in FlexNow eingetragen, und es geht kein Klausurversuch verloren. Nimmt man aus anderen Gründen nicht teil bzw. liegt kein Attest vor, so wird "Nicht bestanden wegen Nichtantritt" eingetragen, und es geht ein Klausurversuch verloren.

 

Es ist also zwingend die oben genannte Bescheinigung des Fachbereichs 01 zu verwenden. Diese muss nicht unbedingt am Tag der Klausur, sondern so bald als möglich eingereicht werden.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig