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Zwischenprüfung - Fristverlängerung

Die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung verlängert sich, sofern aufgrund der Gewährung von "Corona-Freiversuchen" Klausurversuche offen sind, auf neun bzw. zehn Fachsemester.

Liebe Studierende,

 

bitte beachten Sie folgenden Beschluss des Zwischenprüfungsausschusses:

 

Für Studierende, die in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2022/23 für mindestens ein Semester im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert waren und denen während dieses Zeitraums zusätzliche Klausurversuche gem. § 4 Abs. 4 der Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen über Abweichungen im Studien- und Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie ("Corona-Satzung") in FlexNow eingetragen wurden, wird die Frist für das Bestehen der Zwischenprüfung - über die gem. § 6 "Corona-Satzung" gewährte Verlängerung hinaus - um zwei Semester verlängert.

 

Die Frist verlängert sich somit auf neun Fachsemester, wenn Sie im genannten Zeitraum ein Semester immatrikuliert waren, erfolglos an Klausuren teilgenommen und haben und Ihnen – aufgrund der Eintragung von "Corona-Freiversuchen" – weitere Klausurversuche offenstehen. Bei einer Immatrikulation für mindestens zwei Semester, erfolgloser Teilnahme an Klausuren und weiteren offenen Klausurversuchen verlängert sich die Frist auf zehn Fachsemester.

 

Die Fristverlängerung erfolgt bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen automatisch und braucht nicht beantragt zu werden!

 

Beachten Sie bitte auch, dass es sich hierbei um eine letztmalige Verlängerung handelt, und nehmen Sie daher Ihre noch offenen Klausurversuche rechtzeitig wahr!

 

Beste Grüße

Volker Stiebig