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Kann ich die bestandene Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung wiederholen?

 

Gegen eine Gebühr i.H.v. 400,– € darf die staatliche Pflichtfachprüfung einmal zur Notenverbesserung wiederholen, wer spätestens nach der Vorlesungszeit des 10. Fachsemesters erstmals an der Pflichtfachprüfung teilnimmt (§ 21 Abs. 5–7 JAG). Einzelheiten zum Verfahren sind in dem vom Justizprüfungsamt herausgegebenen Merkblatt dargelegt.

Freiversuch und gebührenpflichtige Notenverbesserung schließen einander aus.