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Kann der Schwerpunktbereich frei gewählt werden?

Seit dem SS 2015 existiert eine Zulassungsbeschränkung zum Schwerpunktbereichsstudium. Nähere Informationen finden Sie hier. In welchen Schwerpunktbereichen die Beschränkung jeweils aktuell wird, ist von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber zum betreffenden Semester sowie den in der Zwischenprüfung erzielten Durchschnittsnoten abhängig. Unabhängig davon, in welchen Bereichen die Beschränkung greift, fließen die Durchschnittsnoten aller Bewerberinnen und Bewerber in das Verteilungsverfahren ein, weshalb die Zwischenprüfung bei Ablauf der Bewerbungsfrist bestanden sein muss.