"Methodenfragen sind Verfassungsfragen" am 02.11.2012Prof. Dr. Bernd Rüthershttps://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/rji/unsere-veranstaltungen/vergver/1213/ruethershttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
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"Methodenfragen sind Verfassungsfragen" am 02.11.2012
Prof. Dr. Bernd Rüthers
"Methodenfragen sind Verfassungsfragen" - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Rüthers- Eröffnung der Vortragsreihe des Akademischen Jahres 2012/2013 am 02.11.2012
Am 2.11.2012 sprach Prof. Dr. Dr. h.c.mult. Bernd Rüthers, Konstanz, im Rahmen der Vortragsreihe "Verfassung und Methoden" zum Thema "Methodenfragen sind Verfassungsfragen". Er begann mit einem methodengeschichtlichen Rückblick, in dem er die sechs Verfassungssysteme, die Deutschland im zwanzigsten Jahrhundert erlebte, und ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Methoden der Rechtsanwendung skizzierte. Im Zentrum der These von der Verfassungsabhängigkeit der Methoden steht die Bindung der Gerichte an das demokratisch zustande gekommene Gesetz. Dessen "objektive" Auslegung mutiere zur Einlegung; entscheidend sei, was im Gesetz als Regelungswille und Regelungsziel des Gesetzgebers niedergelegt sei. Daher sei der Richter in der Wahl seiner Auslegungsmethode nicht frei. Das gelte auch für die Verfassungsauslegung, wiewohl diese verschiedenen Besonderheiten unterliege. So seien die "Hüter der Verfassung" befugt, Veränderungen in den Faktenstrukturen und Wertvorstellungen nach den in der Verfassung normierten Grundvorstellungen aufzufangen und zu kanalisieren. Verfassungen, theoretisch für eine "Ewigkeit" bestimmt, seien als entwicklungsoffene Normtexte zu verstehen und anzuwenden. - Eine lebhafte Diskussion zu zahlreichen Aspekten des Vortrags schloß sich an.