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Hinweis zum AFS-Seminar (Relevant für AFS-Masterstudierende)

Wenn Sie das Seminar als AFS-Seminar in den Major einbringen möchten, dann können Sie das Seminar, neben den AFS Professuren, auch bei ausgewählten anderen Professuren belegen. Bei den anderen Professuren handelt es sich um Professuren, die ein thematisch passendes Seminar anbieten. Die Auswahl wird deshalb in jedem Semester neu getroffen und in das Bewerbungsformular eingepflegt.

Bei sehr hoher Nachfrage nach AFS-Seminaren ist es möglich, dass leider nicht alle Studierenden einen Platz bei einer der AFS-Professuren (Bannier, Ewelt-Knauer, A. Walter, Wöhrmann und Wilmanns) erhalten können. Es ist deshalb sinnvoll nicht nur die AFS-Professuren zu nennen, sondern auch die anderen Seminare, die als AFS-Seminar belegt werden können. 

Die Seminare bei den AFS-Professuren (Bannier, Ewelt-Knauer, A. Walter, Wöhrmann und Wilmanns) können von Studierenden im AFS-Master nicht als BWL-Seminar belegt werden. D. h., wenn Sie ein freiwilliges BWL- oder VWL-Seminar im Minor belegen möchten, dann ist es nicht sinnvoll bei der Bewerbung die AFS-Professuren zu nennen.     

Ab dem WS 2026/27 kann nur noch ein AFS-Seminar im Major (Pflichtseminar) und zusätzlich ein freiwilliges BWL- oder VWL-Seminar im Minor belegt werden. Diese Regelung gilt für alle Studierenden, die bereits im Masterstudiengang AFS immatrikuliert sind bzw. ihr Studium ab dem WS 2026/27 beginnen. Ausnahme: Studierende die bereits vor dem WS 2026/27 im Masterstudiengang AFS mehr als ein AFS-Seminar bestanden haben, dürfen diese Module natürlich weiterhin in den Studiengang einbringen.    

Wenn Sie das Formular nicht vollständig und nicht gemäß der Vorgaben ausfüllen (z. B. bei jeder Präferenz dieselbe Professur nennen oder nicht alle AFS-Professuren nennen), dann kann in der Regel leider kein Seminarplatz zugeteilt werden.