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Stipendien im Hessenfonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet Für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.


Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat  im Rahmen des HessenFonds  die nächste Förderrunde  (Oktober 2022 bis September 2023) eröffnet:
 
https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und
https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version)
 
 
Förderrunde für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023)
Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung):

 

  • Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling
  • Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre.
  • An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig
  • Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden.
    Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten.

 
Förderrunde für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich)
Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung):
 

  • Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden.
    Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten.

 

https://www.uni-giessen.de/internationales/fluechtlinge/hessenfonds

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