Inhaltspezifische Aktionen

Studieninteressenten Bachelor

Allgemeines

Es freut uns, dass Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut interessieren! Wenn Sie Fragen haben oder nähere Informationen suchen, so können Sie sich zum einen an das Büro für Studienberatung der JLU wenden, hier erhalten Sie Informationen und Broschüren zu allen Studiengängen an unserer Universität. Zum anderen gibt es - für weiterführende Fragen - die speziellen Beratungsstellen der jeweiligen Studiengänge. Beide Adressen finden Sie unter der Rubrik Studienfachberatung.

Darüber hinaus bietet die Universität Gießen für Studieninteressierte eine Reihe von verschiedenen Möglichkeiten sich über ein Studium zu informieren. Derzeitige Angebote finden Sie hier.

 

Bachelor Musikwissenschaft und Bachelor Musikpädagogik

Die für das Studium der BA-Studiengänge Musikwissenschaft und Musikpädagogik erforderliche Befähigung wird in Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt. Bei der Eignungsprüfung werden Merkmale wie das Vermögen des musikalischen Verstehens, die Fertigkeit, grundlegende musikalische Ereignisse zu beschreiben, die Fähigkeit zum differenzierten Hören sowie fachspezifische Grundkenntnisse und Erfahrungen in unterschiedlichen Musikbereichen berücksichtigt.

 

Das Bewerbungsverfahren gestaltet sich wie folgt:
Die Bewerber/innen müssen sich beim Studierensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Eignungsprüfung anmelden (Studienservice, Goethestraße 58, 35390 Gießen); diese Anmeldung muss für das jeweilige Wintersemester bis zum 15. Mai erfolgen.

Außerdem muss bis zum 30. Mai unaufgefordert direkt beim Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik (Karl-Glöckner-Str. 21 D, 35394 Gießen) eine Mappe eingereicht werden (s. u.). Die Sichtung der Mappe bildet den ersten Abschnitt der Eignungsprüfung. Zum zweiten und dritten Abschnitt - Klausur und Fachgespräch - lädt ggf. die / der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein. (Näheres regelt die Spezielle Ordnung.)

Sollten Sie die Bewerbungsfrist versäumt haben, so bitten wir Sie sich umgehend mit einem unserer Sekretariate in Verbindung zu setzen:
Petra Dietz     0641/99-25100
Pia Wagner     0641/99-25111 

 

Das Antragsformular für die Musikeignungsprüfung der Bachelorstudiengänge finden Sie [hier]

 

Die Feststellung der Eignung verläuft in drei Abschnitten:

1. Abschnitt: Mappe


Bis zum 30. Mai ist eine Mappe einzureichen. Diese senden Sie bitte direkt und unaufgefordert an das Musikinstitut (Karl-Glöckner-Str. 21 D, 35394 Gießen).

Die Mappe muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. eine Kurzvita,
  2. zwei selbst verfasste Texte, nämlich
  • a) einen Essay unter der Überschrift: „Schildern Sie aus Ihrer Sicht Inhalte und Erkenntnisinteressen des Faches Musikwissenschaft / Musikpädagogik und nehmen Sie dazu Stellung“ sowie
  • b) einen Kommentar zu einem selbst gewählten musikbezogenen Quellentext (Quellentext bitte beilegen!),
  • eine Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Ich versichere, dass ich die in der Mappe vorgelegten Arbeiten selbst erstellt habe", und
  • gegebenenfalls Gutachten und Belege zum musikbezogenen Werdegang (z. B. Bescheinigung des Instrumentallehrers / der Musikschule über Unterrichtsdauer und erreichtes Niveau, Zeugnisse über den Gewinn von Wettbewerben; vorherige, möglicherweise nicht abgeschlossene musikbezogene Studiengänge; Praktika in musikbezogenen (Aus-)Bildungsbereichen; Aktivitäten in musikbezogenen Verbänden, Vereinen, Gruppierungen etc.).
  • Darüber hinaus dürfen der Mappe ggf. ergänzende, der Eignungsprüfung dienliche Unterlagen beigefügt werden wie selbsterstellte Publikationen (z. B. Konzertkritiken, Zeitschriftenbeiträge, Websites etc.) oder eigene Kompositionen und Bearbeitungen bzw. CDs mit Aufnahmen eigener Interpretationen sowie der eigenen Band (nur bei maßgeblicher Beteiligung am Songwriting; keine reinen Coverbands) mit einem schriftlichen Kommentar; bitte keine Presseinfo. 

     

    Hinweis: Voraussichtlich kann ab dem nächsten Semester (WiSe 2019) von der Klausur abgesehen werden, sofern bereits die Mappe den Prüfungsausschuss überzeugt.

     

     

    2. Abschnitt: Klausur


    In der Klausur soll die Bewerber/innen zeigen, dass sie/er sich zu einem kurzen, vom Tonträger vorgespielten Musikstück schriftlich äußern kann. Dabei geht es nicht um musikhistorische Kenntnisse, sondern um die Fähigkeit, spontan unbekannte Musik einzuordnen und auf begründete Weise zu charakterisieren. Es handelt sich dabei nicht um eine Gehörbildungs- oder Analyseklausur!

     

    3. Abschnitt: Fachgespräch


    In einem lockeren Fachgespräch demonstrieren die Bewerber/innen ihre Vorerfahrungen und Vorkenntnisse mit Musik und ihren Kontexten.
    Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Die Eignungsprüfung muss wiederholt werden, wenn das Studium länger als drei Jahre nach Feststellung der erforderlichen Befähigung nicht begonnen worden ist.
    In der Rubrik Formulare finden Sie nähere Informationen sowie die Ordnung der Eignungsprüfung als Anlage 4 der Speziellen Ordnung für die Bachelor-Studiengänge Musikwissenschaft und Musikpädagogik.