Inhaltspezifische Aktionen

14. Ausklammerung von Noten für das Masterzeugnis - wie funktioniert das?

Es besteht die Möglichkeit, Module im Umfang von bis zu 12 CP aus der Berechnung der Durchschnittsnote auszuklammern (siehe Spezielle Ordnung). Dies geschieht auf Antrag des Studenten oder der Studentin. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts (hier).

Der Antrag sollte spätestens bei ABGABE der Thesis im Prüfungsamt vorliegen.