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7. Kann ich mich mit einem ausländischen (inner- oder außereuropäischen) Abschluss bewerben?

Grundsätzlich ja. Es gelten jedoch die gleichen Bedingungen wie für alle inländischen BewerberInnen:

  1. Der Bachelor muss die durch die Approbationsordnung festgelegten Inhalte vollständig abdecken (dies muss durch die Herkunfts-Universität zweifelsfrei nachgewiesen werden (hierzu können Sie von der Studienkoordination eine Vorlage erhalten)) und
  2. das Praktikum / die Praktika muss / müssen in einem Institut in Deutschland oder das nach deutschem Recht arbeitet, abgeleistet worden sein. Dieses Institut oder die Institute muss/müssen auch alle weiteren Bedingungen erfüllen (siehe hierzu FAQ Bachelor).

Anderenfalls ist keine Zulassung zum klinischen Master möglich. Es ist leider auch nicht möglich, ein weiteres Praktikum im Anschluss an den Bachelor nach den Kriterien zu absolvieren, da dies im Bachelorzeugnis nachgewiesen sein muss.