FAQ (in Arbeit)
FAQ
Allgemeine Fragen
- Wie melde ich mich für einen Lehrgang an?
Bitte nutzen Sie hierzu das Formular auf dieser Seite:
https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/arbe/spomed/fortweibil/anmeld - Wo finde ich Termine für anstehende Lehrgänge?
Die Termine werden in der Regel mit einer Vorlaufzeit von 2 Monaten auf dieser Seite veröffentlicht:
https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/arbe/spomed/fortweibil/forzus - Ab wann (welches Semester) darf ich mich zu den Lehrgängen anmelden?
Man kann sich unabhängig vom Fachsemester jederzeit zu den Lehrgängen anmelden. Wir empfehlen jedoch, unsere Fortbildungen frühestens mit Abschluss des 2. Fachsemesters BuG zu besuchen, um wichtige Grundlagen bereits zu kennen. - Erhalten Studierende einen vergünstigten Sonderpreis?
Ja, die Kosten für Studierende sind etwas niedriger als für Externe bzw. Studienabsolventen, da wir für Letztere noch zusätzliche Verwaltungskosten erheben müssen. Im Falle der Rehasport-Lizenzen wird unabhängig vom Studierendenstatus ein verkürzter Lehrgang mit geringeren Kosten fällig, wenn zuvor bereits einer der Rehasport-Lehrgänge besucht wurde.
Fitnesstrainer A-Lizenz
- Welche Voraussetzungen muss das Praktikum erfüllen?
Die Mindestvoraussetzungen beziehen sich auf die Dauer von 60 Stunden und den Tätigkeitsbereich, welcher sich idealerweise auf den Bereich des Krafttrainings in einer Fitness-Einrichtung erstreckt (Einweisung von Neukunden, Trainingsplanerstellung, Betreuung der Trainingsfläche). Die Anerkennung bzw. Prüfung des Praktikums obliegt grunsätzlich unserem Partner der Deutschen Fitnesslehrervereinigung e.V.. Differenzierte Auskünfte erteilen die Partner über info. - Kann mein Pflichtpraktikum aus meinem Studium anerkannt werden (z.B. BuG)?
Wenn die unter 1 genannten Voraussetzungen erfüllt werden, ja. - Wie melde ich mich für die Prüfung an?
Alle AbsolventenInnen unserer Lehrgänge werden über zukünftige Prüfungstermine in Gießen automatisch per E-Mail informiert. Ungeachtet dessen steht es unseren AbsolventenInnen frei, sich für eine Prüfung zur Fitnesstrainer A-Lizenz direkt bein der dflv anzumelden. Infos über info - Ich bin nicht Studierender der Studiengänge „Bewegung und Gesundheit“ (B.Sc.) oder „Klinische Sporttherapie und Sportphysiologie“ (M.Sc.). Kann ich trotzdem teilnehmen?
Ja, auch alle weiteren InteressentenInnen sind willkommen! Allerdings müssen Teilnehmer aus anderen Studiengängen bzw. Externe Nicht-Studierende die unter https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb06/sport/arbe/spomed/fortweibil/forzus/fitnessa genannten Lehrveranstaltungsnachweise erbringen und/oder entsprechende Äquivalenzleistungen zur Anerkennung vorlegen. - Wie lange ist die Lizenz gültig und wie wird sie verlängert?
Die Lizenz verliert nach 3 Jahren ihre Gültigkeit, wenn zwischenzeitlich keine Weiterbildung besucht wurde. Informationen zur Lizenzverlängerung erhalten Sie auf der Seite: https://dba-online.de/lizenzverlaengerung/
ÜbungsleiterIn Rehasport
- Welche Voraussetzungen müssen die Hospitationen erfüllen und wie weise ich diese nach?
Die Hospitationen müssen im Rahmen von ambulanten Rehasport-Gruppen erfolgen, die in der Regel von entsprechenden Mitgliedsvereinen angeboten werden. Eine passende Gruppe kann über das Portal des HBRS gesucht werden unter: https://reha-sportsuche.de/ - Wie lange ist die Lizenz gültig und wie wird sie verlängert?
Die Rehasport-Übungsleiter-Lizenzen haben eine Gültigkeit von 4 Jahren. Eine Ausnahme stellt die Lizenz "Innere Medizin" dar, deren Gültigkeit eine Dauer von 2 Jahren hat. Für die Verlängerung ist der Besuch von Fortbildungen über insgesamt 15 LE (8 davon können von Fremdverbänden außer dem HBRS bzw. entsprechenden Rehasport-Landesverband anerkannt werden) während der Gültigkeitsdauer nachzuweisen.
Aqua-Sport
Nordic Walking