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Lernkontrollen (Klausuren)

Das Praktikum umfasst neben den 10 Versuchen zwei Lernkontrollen (LK), in denen der Stoff der ersten fünf Praktikumsversuche (V01 - V05, Zyklus I) bzw. der zweiten fünf Praktikumsversuche (V06 - V10, Zyklus II) schriftlich abgeprüft wird. Jede LK umfasst 15 MC-Aufgaben mit einem zu vergebenden Punkt pro Aufgabe. Wie in der Vorlesungsklausur kann ein selbst erstelltes Formelblatt (DIN A4, max. beidseitig handbeschrieben) zur Klausur mitgebracht werden. Zusätzlich werden alle Naturkonstanten explizit auf den Aufgabenblättern vorgegeben sein. Ein wissenschaftlicher Taschenrechner zur Bearbeitung der Aufgaben wird in der Klausur gestellt.

  • Prüfungsregelungen für Studierende der Zahn- und Humanmedizin
  • Termine der Lernkontrollen des laufenden Semesters

    Bitte beachten Sie, dass unabhängig von den Klausurergebnissen zur Erfüllung des Scheinkriteriums zusätzlich die Absolvierung ALLER 10 Versuche innerhalb dieses Semesters erforderlich ist.

  • Anmeldung zu den Lernkontrollen

    Wenn Sie turnusgemäß am Praktikum teilnehmen, müssen Sie sich nicht gesondert für die regulären Lernkontrollen (Zyklusklausuren, Zyklus I nach den ersten fünf Praktikumsversuchen, Zyklus II nach den zweiten fünf) anmelden, dies geschieht automatisch. Für die Wiederholungs-LKs sind Sie ggf. auch automatisch angemeldet, sofern Sie noch nicht die erforderliche Gesamtpunktzahl Physik erreicht haben (vgl. Prüfungsregelungen).

    Sollten Sie im gegebenen Semester nur eine oder beide Zyklusklausuren mitschreiben, ohne das Praktikum selbst zu absolvieren (Wiederholer), melden Sie sich bitte formlos per (unter Nennung von Namen, Matrikelnummer) bei der Praktikumsleitung an.

  • Information für Wiederholer der Praktikums-LK
    Für die Studierenden, die das Praktikum vor dem WS15/16 angetreten haben, ist noch die alte Regelung mit einer Bestehensgrenze von 20 Punkten aus beiden Praktikums-LKs gültig. Die maximal zu vergebenden 15 Punkte aus den aktuellen LKs werden in diesem Fall auf eine Punktzahl von maximal 20 durch Multiplikation mit 4/3 normiert.