Attest
Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist unverzüglich über das Online Formular einzureichen ! Andernfalls wird Ihr Fernbleiben als Fehlversuch (nicht bestanden) gewertet. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest mit genauer Angabe des Erkrankungszeitraums einzureichen. Über die Anerkennung des eingereichten Nachweises entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Sie können für den Nachweis einer Erkrankung die hier zur Verfügung gestellte ärztliche Bescheinigung ausdrucken und dem Arzt / der Ärztin vorlegen oder Sie verwenden eine von dem Arzt / von der Ärzten zur Verfügung gestellten Bescheinigung.
Nutzen Sie bitte das Online Formular zum Hochladen des Nachweises / ärztlichen Attests.
Für Ihre Dokumentation bewahren Sie das ärztliche Attest bitte ausgedruckt oder in digitaler Form auf.
Die verpasste Prüfung muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden, die Anmeldung hierfür erfolgt automatisch in FlexNow. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab.