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Die JLU bietet verschiedene Module an zum Erwerb außerfachlicher Kompetenzen (AfK).
- Die JLU bietet verschiedene Module an zum Erwerb außerfachlicher Kompetenzen (AfK). AfK-Leistungen können in den Studiengängen des Fachbereichs 09 im Umfang von max. 6 CP als Profilmodul anerkannt werden, wenn diese Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung abgeschlossen wurden. Darüber hinaus gehende AfK-Leistungen sind möglich, werden aber nicht im Zeugnis ausgewiesen.
- Die Anmeldung zur Prüfung in AfK-Veranstaltungen erfolgt in FlexNow innerhalb der hierfür vorgesehenen Anmeldezeitäume. Da diese Anmeldefristen von denen des FB 09 abweichen können, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf den Seiten von FlexNow über die Fristen.
- Bitte beachten Sie darüber hinaus die spezifischen Kursinformationen der Dozierenden bzw. die Hinweise in Stud.IP. In Einzelfällen kann eine gesonderte Prüfungsanmeldung nach Vorgabe der Dozierenden / des jeweiligen Fachbereichs erforderlich sein und ggf. kann auch das Ergebnis nicht von den Dozierenden in FlexNow eingetragen werden. In diesem Fall erhalten Sie einen Leistungsschein, der die CP und das Prüfungsergebnis (Note oder bestanden) bescheinigt. Diesen Leistungsschein reichen Sie bitte per Email im Prüfungsamt ein ( studium ). Das Ergebnis wird dann vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich im Vorfeld für die jeweiligen AfK-Prüfungsleistungen in FlexNow angemeldet haben.
- In FlexNow können zunächst unbegrenzt AfK-Module zur Prüfung angemeldet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt melden Sie dem Prüfungsamt, welche der absolvierten AfK-Leistungen als Profilmodul (max. 6 CP) anerkannt werden sollen. Diese werden dann unter Ihren Profilmodulen gebucht.
Informationen zum Thema außerfachliche Kompetenzen des ZfbK - auch zu den Anmeldeformalitäten - finden Sie hier .
Studienleistungen und Prüfungsleistungen können bei Gleichwertigkeit auf Antrag angerechnet werden.
Antragsunterlagen
Je nach Studiengang für den Sie eine Anerkennung wünschen füllen Sie eines der folgenden Formulare aus:
- Anerkennungsformular Bachelor-Studiengänge (.xlsx)
- Anerkennungsformular deutsche Master-Studiengänge (.xlsx)
- Anerkennungsformular internationale Master-Studiengänge (.xlsx)
Hinweise zum Ausfüllen finden Sie im Formular. Zusätzlich zum Formular reichen Sie folgende Unterlagen im Prüfungsamt ein:
- ausführliche Modulbeschreibungen (kein kompletter Modulkatalog, sondern nur die Beschreibungen der beantragten Module im Originaldokument; keine selbst erstellten Beschreibungen). Ergänzend können eingereicht werden: Praktikums- oder Vorlesungsskripte;
- offizieller Leistungsnachweis Ihrer Hochschule (unterschrieben oder online verifizierbar) mit Angabe von Credits und Note.
Bitte reichen Sie die Unterlagen per Mail ein ( studium ). Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Eine Anerkennung von Modulen ggf. mit Fachsemesteranrechnung ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Bewerbungsverfahren !
Bewerbungen für ein höheres Fachsemester
Anrechnung von Fachsemestern
Für jeweils vier anerkannte Module im Umfang von je 6 CP kann ein Fachsemester angerechnet werden.
Fristen für die Antragstellung
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben möchten, beachten Sie bitte folgende Fristen für die Einreichung des Anerkennungsantrags beim Prüfungsamt:
- Deutsche Studienleistungen: spätestens vier Wochen vor Bewerbungsschluss
- Ausländische Studienleistungen: spätestens acht Wochen vor Bewerbungsschluss, da die Bearbeitungszeit hier deutlich länger ist
Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Benachrichtigung und Anerkennungsschreiben
Nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung (Anerkennungsschreiben). Dieses enthält ggf. auch die Anrechnung von Fachsemestern.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Falls Fachsemester angerechnet wurden, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte mit dem Anerkennungsschreiben an das Studierendensekretariat oder fügen Sie es Ihrer Studienplatzbewerbung bei.
Liegt das Schreiben zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, informieren Sie sich bitte über eine mögliche Nachreichfrist.
Beachten Sie bitte: über die Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet ausschließlich das Studierendensekretariat.
Eintragung anerkannter Leistungen in FlexNow
Die anerkannten Studienleistungen werden in das Prüfungsverwaltungssystem (FlexNow) eingetragen, sobald Sie eine Studienbescheinigung Ihres neuen Studiengangs am Fachbereich 09 der JLU im Prüfungsamt vorgelegt haben.
Informationen für Studierende des FB 09
Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen
Wenn Sie bereits in einem Studiengang des Fachbereichs 09 immatrikuliert sind, können Sie auch nachträglich die Anerkennung früher erbrachter Studienleistungen beantragen.
Bitte beachten Sie: Anerkannte Module werden direkt in FlexNow eingetragen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung erfolgt nicht.
Studiengangwechsel innerhalb des Fachbereichs 09
Informationen zum Wechsel des Studiengangs innerhalb des FB 09 finden Sie auf der Seite
Studiengangswechsel/Doppelstudium FB 09
.
Belegung fachbereichsfremder Module
Wenn Sie ein Modul außerhalb des Fachbereichs 09 absolvieren möchten, beachten Sie bitte diese
Hinweise
.
Anrechnung von AfK-Leistungen im Bachelorstudium
Leistungen aus dem Bereich "Allgemeine berufsfeldbezogene Kompetenzen (AfK)" können sowohl im Bachelor- als auch im Master-Studium mit maximal 6 CP angerechnet werden.
Ab dem Sommersemester 2023 ist das Fernbleiben an einer Prüfung nur noch aus triftigem Grund möglich. Ein Nachweis des Grundes ist unverzüglich über das Online Formular einzureichen ! Andernfalls wird Ihr Fernbleiben als Fehlversuch (nicht bestanden) gewertet. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest mit genauer Angabe des Erkrankungszeitraums einzureichen. Über die Anerkennung des eingereichten Nachweises entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Sie können für den Nachweis einer Erkrankung die hier zur Verfügung gestellte ärztliche Bescheinigung ausdrucken und dem Arzt / der Ärztin vorlegen oder Sie verwenden eine von dem Arzt / von der Ärzten zur Verfügung gestellten Bescheinigung.
Nutzen Sie bitte das Online Formular zum Hochladen des Nachweises / ärztlichen Attests.
Für Ihre Dokumentation bewahren Sie das ärztliche Attest bitte ausgedruckt oder in digitaler Form auf.
Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab.
Bitte informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt bevor Sie Ihr Auslandssemester antreten und nach Ihrer Rückkehr, damit Ihr Prüfungsstatus entsprechend angepasst werden kann. Der Zeitraum des Aufenthaltes muss nachgewiesen werden, z. B. durch eine Bestätigung der ausländischen Hochschule.
Auf den Seiten Internationales des Fachbereichs 09 finden Sie Informationen zum Thema Auslandssemester.
Bitte informieren Sie die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt zu Beginn und am Ende Ihres Urlaubssemesters, damit Ihr Prüfungsstatus entsprechend angepasst werden kann.
Informationen zum Thema Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung unter Formales (Studienangelegenheiten) .
Die ECTS-Einstufungstabelle (ECTS Grading Table) gibt Auskunft über die Verteilung der erzielten Gesamtnoten in einer Gruppe von vergleichbaren Studiengängen, und wird entsprechend des ECTS Leitfadens (ECTS Users' Guide) erstellt. Seit 2009 ersetzen sie die bis dahin empfohlenen relativen „ECTS-Noten“ A bis E.
Die Erstellung der ECTS-Einstufungstabellen erfolgt jeweils zum Stichtag 15. November eines jeden Jahres für alle Bachelor- bzw. Master-Absolventen des Zeitraumes 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Datum der letzten Prüfungsleistung. Als Vergleichsgruppe werden jeweils die Abschlüsse eines Studiengangs aus den vorangegangenen drei akademischen Jahren herangezogen. Die Erstellung wird nicht vorgenommen, wenn die Zahl der Absolventen im betrachteten Referenzzeitraum kleiner als 30 ist. Es werden nur Absolventinnen und Absolventen in der Vergleichsgruppe berücksichtigt, deren Gesamtnoten zum Stichtag vorlagen.
Mit der Durchschnittsnote in der Leistungsübersicht und der Spalte „Kummulativer Anteil der zuerkannten Noten der Bestehensstufen“ der ECTS-Einstufungstabellen können die Studierenden ihren Leistungsgrad jederzeit feststellen. Damit lässt sich bestimmen, zu den wieviel Besten in % der Studierende gehört.
| Bachelor of Science | Master of Science |
Master of Science
|
|---|---|---|
|
Agrarwissenschaften,
Ernährungswissenschaften,
Ökotrophologie,
Umweltmanagement,
Umwelt und globaler Wandel,
Nachwachsende Rohstoffe
|
Agrar- und Ressourcenökonomie,
Agrobiotechnology,
Ernährungsökonomie,
Ernährungswissenschaften,
Incect Biotechnology and Bioresources,
Informationstechnologie in den Agrar-
|
Getränketechnologie, Oenologie, Weinwirtschaft |
| WS 2018/19 und SS 2019 | WS 2018/19 und SS 2019 | WS 2018/19 und SS 2019 |
| WS 2019/20 und SS 2020 | WS 2019/20 und SS 2020 | WS 2019/20 und SS 2020 |
| WS 2020/21 und SS 2021 | WS 2020/21 und SS 2021 | WS 2020/21 und SS 2021 |
| WS 2021/22 und SS 2022 | WS 2021/22 und SS 2022 | WS 2021/22 und SS 2022 |
| WS 2022/23 und SS 2023 | WS 2022/23 und SS 2023 | WS 2022/23 und SS 2023 |
| WS 2023/24 und SS 2024 | WS 2023/24 und SS 2024 | WS 2023/24 und SS 2024 |
| WS 2024/25 und SS 2025 | WS 2024/25 und SS 2025 | WS 2024/25 und SS 2025 |
Für Studierende der JLU ist die Nutzung der JLU-Email-Adresse verpflichtend !
Für Studierende der JLU besteht die Verpflichtung, die E-Mails, die an die universitäre E-Mail-Adresse verschickt werden, regelmäßig zu lesen, da wichtige Informationen nur dorthin geschickt werden !
Im Rahmen eines Studium am Fachbereich 09 haben die Studierenden die Möglichkeit, durch bestimmte Studienleistungen Zertifikate oder Bescheinigungen von externen Organisationen zu erwerben. Mehr ...
Die Studierenden können sich im Laufe Ihres Studiums in weiteren als den vorgeschriebenen Modulen einer Prüfung unterziehen. Diese sogenannten Freiwilligen Zusatzleistungen können Module des FB 09 oder vom Prüfungsausschuss anerkannte Module eines anderen Fachbereichs der JLU sein, die dem Umfang der Speziellen Ordnung des FB 09 entsprechen (6 ECTS-Credits und geprüft und benotet).
Freiwillige Zusatzleistungen werden nicht auf die zu erbringende Creditleistung angerechnet und gehen nicht in die Bildung der Gesamtnote ein. Das erfolgreiche Bestehen freiwilliger Zusatzleistungen wird mit der erzielten Note und CP in einem Zusatzzeugnis ausgewiesen.
Module des FB 09, die als Freiwillige Zusatzleistungen absolviert werden sollen, können ab sofort nur noch über das nachfolgende Formular innerhalb der Anmeldefristen zur Prüfung angemeldet werden.
Formular zur Prüfungsanmeldung von Freiwilligen Zusatzleistungen (pdf.)
Auf der Seite Fristen & Termine haben wir für Sie Informationen zu den Prüfungsterminen, Prüfungszeiträumen, An- und Abmeldefristen in unserem Fachbereich zusammengestellt. Ausserdem finden Sie hier Bewerbungsfristen sowie Fristen zum Nachreichen des Bachelorzeugnisses für ein Masterstudium.
Leistungsnachweise in deutscher Sprache können Studierende selbst aus FlexNow exportieren. Zur Erstellung eines Leistungsnachweises in englischer Sprache wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Wenn Sie einen Leistungsnachweis zugesandt haben möchten, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Briefumschlag (0,85 €).
Wenn Sie beabsichtigen ein fachbereichsfremdes Modul zu absolvieren, klären Sie bitte vor !! der Teilnahme mit dem Prüfungsamt (durch Vorlage der Modulbeschreibung per Email!), ob dieses Modul für Ihren Studiengang anerkannt wird.
Die Anmeldung zur Modulteilnahme und zur Prüfung von fachbereichsfremden Modulen muss von Ihnen direkt mit den jeweiligen Modulverantwortlichen geklärt werden. Nach erfolgreichem Abschluss reichen Sie den Anerkennungsantrag und benoteten Schein bitte im Prüfungsamt ein.
Beachten Sie bitte! Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn der Platz in den Profilmodulen zur Verfügung steht.
Zur Planung und Strukturierung Ihrer Profilbildung erstellen Bachelor-Studierende Ihren Profilmodulplan am Ende des 2. Semesters, Master-Studierende erstellen den Profilmodulplan im 1. Semester. Der Profilmodulplan wird direkt in FlexNow eingegeben und kann dort bei Bedarf auch geändert werden. Bereits abgeschlossene Module oder Module, in denen ein Prüfungsverfahren läuft, können nicht wieder aus dem Profilmodulplan herausgenommen werden.
Beratung und Information
- Profilmodulplan (ausführliche Informationen)
-
Modulanmeldung
(ausführliche Informationen)
Sollte es Probleme bei der Eingabe in FlexNow geben, kann der Profilmodulplan auch per Formular im Prüfungsamt eingereicht werden.
Alle Module werden mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Für jedes Semester sind zwei Prüfungsperioden vorgesehen. Diese finden am Ende der Vorlesungszeit (1. Prüfungsperiode) und am Ende der vorlesungsfreien Zeit (2. Prüfungsperiode) statt. Die genauen Termine der Prüfungsperioden werden jedes Semester vom Prüfungsausschuss festgelegt und im Dokument Fristen und Termine auf der Website veröffentlicht.
Prüfungsanmeldung
Um an einer Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie dafür registriert sein. Sie können für jede Prüfung selbst entscheiden, ob Sie diese in der ersten oder zweiten Prüfungsperiode ablegen möchten. Jeder Prüfungszeitraum hat ein eigenes Zeitfenster für die An-/Abmeldung, innerhalb dessen Sie sich in FlexNow registrieren können. Angaben dazu finden Sie auf dem Datenblatt Fristen und Termine , das für jedes Semester vom Prüfungsamt herausgegeben wird. Auf jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Sie für die Prüfung registriert sind, da ansonsten die erzielte Note nicht berücksichtigt wird. Vor der Prüfung erhalten die Dozierenden eine Liste aller registrierten Studierenden, die vor Beginn der Prüfung überprüft wird.
Prüfungen von Studierenden, die nicht für das entsprechende Modul in FlexNow angemeldet sind, können nicht gewertet werden. Auch dann nicht wenn das Formular über eine fristgerechte Anmeldung am Prüfungstermin ausgefüllt wurde! Beachten Sie bitte, dass das Prüfungsamt in diesen Fällen nicht gesondert darüber informiert.
Am Fachbereich 09 gibt es pro Semester zwei Prüfungsperioden:
-
Die erste Prüfungsperiode dauert zwei Wochen und erstreckt sich von der letzten Vorlesungswoche bis zur ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit.
-
Die zweite Prüfungsperiode findet in den letzten zwei Wochen vor Beginn der Vorlesungen im folgenden Semester statt.
Studierende können zwischen der ersten und der zweiten Prüfungsperiode wählen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jede Prüfung – einschließlich Wiederholungsprüfungen (ärztliches Attest, nicht bestanden, nicht abgelegt) – eigenständig in FlexNow registrieren müssen.
Überprüfen Sie nach der Registrierung Ihre Daten in FlexNow erneut und stellen Sie sicher, dass Sie für die richtige Modulprüfung angemeldet sind. Bewahren Sie außerdem die Bestätigungsmail, die Sie an Ihr Hochschul-E-Mail-Konto erhalten, sorgfältig auf, da sie für Rückfragen wichtig sein kann.
Prüfungsabmeldung
Solange der Anmeldezeitraum noch offen ist, können Sie sich in FlexNow auch ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden. Sollten Sie für eine Prüfung angemeldet sein und diese nicht ablegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Probleme bei der Prüfungsan- oder -abmeldung
Falls es Probleme bei der Prüfungsan- oder -abmeldung gibt, wenden Sie sich bitte innerhalb der offiziellen Frist per Email an das Prüfungsamt FB 09 .
In Ausnahmefällen, wenn eine An-/Abmeldung über FlexNow nicht möglich ist, kann das Prüfungsamt die Prüfungsan-, abmeldung durchführen. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu keine Rückmeldung von Seiten des Prüfungsamtes erhalten und dass kein Transaktionskey von FlexNow versandt wird. Sie müssen Ihren Prüfungsstatus in FlexNow zeitnah selbst überprüfen.
Die Prüfungsan-, abmeldung von Kern- und Profilmodulen kann per E-Mail (nur JLU-Email-Adressen!) erfolgen. Es müssen folgende Punkte klar kommuniziert werden: Grund für die An-, Abmeldung über das Prüfungsamt, Fehlermeldung aus Flex Now, Name, Matrikelnummer, Prüfung (Modulkennung und Modultitel), bei Prüfungsanmeldung mit Angabe der vorangemeldeten Module, die im Zweifelsfall gelöscht werden können (Modulkennung und Modultitel).
Es gilt die offizielle Anmeldefrist. Eine An- bzw. Abmeldung nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie unter den "Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)"
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für konsekutive Studiengänge
Prof. Dr. Matthias Frisch
Sprechzeiten nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an studium unter Angabe des Anliegens.
Aufgaben des Prüfungsausschusses
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Organisation der Bachelor- und Master-Prüfung
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Einhaltung der Prüfungsordnung
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Entscheidung in Angelegenheiten, die nicht durch die Prüfungsordnung geregelt sind
Prüfungsordnungen
Die aktuellen Prüfungsordnungen finden Sie unter den "Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)":
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Allgemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge der JLU
Die Allgemeinen Bestimmungen gelten universitätsweit für alle Studiengänge. Hier ist festgelegt, wie die Zeugnisse korrekt errechnet werden. Die Zeugniserstellung des Fachbereichs 09 wird mit einer uniweiten Software durchgeführt, die diese Allgemeinen Bestimmungen umsetzt. -
Spezielle Ordnung "Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement"
>> Bachelor of Science
>> Master of Science - Spezielle Ordnung "Oenologie, Weinwirtschaft und Getränketechnologie"
Der Fachbereich 09 stellt außerdem eine englische Fassung der Prüfungsordnung zur Verfügung. Diese dient lediglich der Information. Rechtliche verbindlich ist die deutsche Fassung.
Examination Regulations "Agricultural Sciences, Nutritional Sciences and Environmental Management". The English translation serves solely for purposes of information. The German language version of the examination regulations is the legally binding version.
Informationen zum Mutterschutzgesetz (MuSchG gültig seit 01.01.2018)
Auf der Seite
Mutterschutzgesetz ab 01.01.2018
der Zentralen Studienberatung finden Sie umfangreiche Informationen zu Schwangerschaft und Stillzeit. Eine Schwangerschaft muss beim Studierendensekretariat gemeldet werden. Das Formular zur Mitteilung einer Schwangerschaft finden Sie ebenfalls auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
>>
Zentrale Studienberatung / Studieren mit Kind
Modulliste für schwangere und stillende Studentinnen
Eine Modulliste für schwangere und stillende Studentinnen gibt einen Überblick darüber, welche Module mit Praktikums- und/oder Exkursionsanteil während der Schwangerschaft und Stillzeit gefahrlos, nur eingeschränkt oder gar nicht belegt werden können. Die Modulliste finden Sie auf der Seite Module .
Über einen Studiengangwechsel (Wechsel von einem Bachelorstudiengang zu einem anderen Bachelorstudiengang oder von einem Masterstudiengang zu einem anderen Masterstudiengang) / ein Doppelstudium innerhalb des FB 09 müssen Sie das Prüfungsamt informieren,
>> damit ggf. Module anerkannt und Fachsemester angerechnet werden können
>> damit Ihr Flex Now Datensatz nach Immatrikulation in den neuen Studiengang angepasst werden kann!
Anerkennung von Studienleistungen / Fachsemestereinstufung
Den Antrag auf Anerkennung füllen Sie bitte elektronisch aus und reichen ihn per Email im Prüfungsamt ein. Hinweise und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite " Anerkennung von Studienleistungen ".
Wenn bereits ausreichend Studienleistungen erbracht wurden, die anerkannt werden können, erhalten Sie einen Bescheid mit entsprechender Fachsemestereinstufung für ein höheres Semester. Diesen legen Sie Ihrer Studienplatzbewerbung bei. Informieren Sie sich beim Studierendensekretariat über die Nachreichfrist der Fachsemestereinstufung, sollte diese bei Studienplatzbewerbung noch nicht vorliegen.
Über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet das Studierendensekretariat.
Hinweis: Das Anerkennungsverfahren ist keine Garantie für einen Studienplatz und ersetzt nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Beachten Sie dazu bitte die Informationen zum Bewerbungsverfahren!
Beratung
Die Studienkoordinatorinnen des FB 09 und die Zentrale Studienberatung der JLU bieten ein Beratungsangebot bei Studiengangwechsel an.
Zeugnisabholung oder -zusendung
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Zeugnis im Prüfungsamt abzuholen oder das Zeugnis als Einschreiben auf dem Postweg zu erhalten. Details dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Formular zur Zeugnisbeantragung
Nachreichen des Bachelorzeugnisses für ein Masterstudium beim Studierendensekretariat der JLU Mehr ...
Die Frist zum Nachreichen des Bachelorzeugnises ist eine Frist des Studierendensekretariates (!), das Prüfungsamt hat hierauf keinen Einfluß.
Erstellung einer Zweitschrift bei Verlust von Abschlussdokumenten
Eine Zweitschrift ist kostenpflichtig mit 55 € pro Dokument.
Das Prüfungsamt kann keine beglaubigten Kopien von Zeugnissen oder Urkunden erstellen!
Bitte wenden Sie sich an die Rechtsabteilung (Abteilung B1, Luwigstr. 23) der Justus-Liebig-Universität.