Thesis
Die Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil (Kolloquium/Verteidigung) und soll zeigen, dass ein Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer gegebenen Frist eine eng umgrenzte Aufgabenstellung selbstständig nach wissenschafltichen Methoden zu bearbeiten. Nachfolgend finden Sie kurzgefasst Informationen rund um das Thesismodul. Beachten Sie darüber hinaus auch die Regelungen in den Paragraphen 15, 16 und 17 der Spez. Ordnung sowie den dort genannten Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen. Die Spezielle Ordnung und die Allgemeinen Bestimmungen finden Sie online in den Mitteilungen der Universität Gießen.
Themenfindung
Themen sind häufig auf den Institutswebseiten zu finden oder können direkt in den Professuren erfragt werden. Studierende können auch selbst ein Thema vorschlagen. An dem Thema orientiert sich die Wahl von Erst- und Zweitbetreuerin/betreuer (Prüferin/Prüfer).
>>
Institutswebseiten
Prüfer/innen
Mindestens eine der beiden prüfenden Personen muss einer der folgenden Gruppen des Fachbereichs 09 angehören: Professorinnen und Professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, dauerhaft an der JLU beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Promotion, Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen mit Promotion. Aus organisatorischen Gründen muss der Erstprüfer dem FB 09 angehören, falls eine der beiden prüfenden Personen extern ist.
Voraussetzungen
Bachelor-Thesis: mindestens 10 absolvierte Kern- und 5 absolvierte Profilmodule
Master-Thesis: mindestens 6 absolvierte Kernmodule; ggf. erteilte Auflagen müssen absolviert sein
Anmeldung
Die Thesisanmeldung erfolgt mit dem jeweiligen Anmeldeformular . Das digital ausgefüllte Anmeldeformular wird per Mail an studium im Prüfungsamt eingereicht. Das Thema wird vom Prüfungsausschuss bestätigt und das Abgabedatum festgesetzt. Prüfling und beide Prüfer/innen werden per Email (JLU-Email-Adresse) über das Abgabedatum informiert.
- Anmeldung Bachelor-Thesis (.pdf)
- Anmeldung Master-Thesis (.pdf)
Bearbeitungszeitraum
Bachelor Thesis: 6 Monate (Arbeitsaufwand 360 Stunden)
Master Thesis: 6 Monate (Arbeitsaufwand 720 Stunden)
Layout
Das Layout wird in Absprache mit den Betreuern gestaltet. Das Logo der JLU darf für Bachelor-, und Masterarbeiten von Studierenden der JLU verwendet werden.
Gutes wissenschaftliches Arbeiten statt Plagiate und Täuschung
Bitte informieren Sie sich vorab über die Verwendung von Quellen und die korrekte Zitierweise in wissenschaftlichen Texten.
Auf den finden Sie Informationen zum Wissenschaftlichen Arbeiten, Hinweise zur Vermeidung von Plagiaten und Täuschung und an der JLU gültige Sanktionen bei Plagiaten und Täuschung im Studium .
- Infoseiten der JLU
-
Informationsbroschüre "Gutes wissenschaftliches Arbeiten statt Plagiate und Täuschung"
(.pdf)
Abgabe des schriftlichen Teils
Die Thesis ist fristgerecht in elektronisch durchsuchbarer Form (PDF-Format) per Email an das Prüfungsamt ( studium ) und an beide Prüfer/Prüferinnen ggf. das Sekretariat der Professur einzureichen. Die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung ist beizufügen.
Für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang der E-Mail maßgeblich. Das Abgabedatum wird vom Prüfungsamt in FlexNow eingetragen. Wird der schriftliche Teil nicht fristgerecht abgegeben, gilt er als mit "nicht ausreichend" bewertet.
Sollte die Dateigröße das maximale Volumen für den Mail-Versand überschreiten, wird die Datei in der Next.Hessenbox dem Prüfungsamt und beiden Prüfer/innen zur Verfügung gestellt. Der Link zur Next.Hessenbox muss fristgerecht per Mail mitgeteilt werden.
Mit Abgabe der Arbeit hat der Prüfling zu versichern, dass diese selbständig verfasst wurde, alle benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind und eine Überprüfung mittels Antiplagiatsoftware geduldet wird. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderen fremden Mitteilungen entnommen wurden, sind als solche einzeln kenntlich zu machen. Ferner ist zu erklären, dass die Arbeit noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung verwendet wurde.
Bewertung des schriftlichen Teils
Die Bewertung soll spätestens sechs Wochen nach Abgabe erfolgt sein. Die Note des schriftlichen Teils ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Beurteilungen.
-
Gesamtnote und Gewichtung
-
Wenn der schriftliche Teil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde, müssen die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in einem Kolloquium präsentiert werden.
>> Mündlicher Teil (Kolloquium)
-
Wurde der schriftliche Teil mit "nicht ausreichend" bewertet, kann dieser innerhalb von drei Monaten überarbeitet oder eine zweite Arbeit mit einem anderen Thema angefertigt werden.
>> Wiederholung der Thesis
Wurde der schriftliche Teil mit mindestens "ausreichend" bewertet, hat die Verfasserin/der Verfasser die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in einem Kolloquium zu präsentieren.
Dauer des Kolloquiums
-
Bachelor-Thesis
mindestens 20 Minuten
maximal 30 Minuten
-
Master-Thesis
mindestens 30 Minuten
maximal 45 Minuten
Die Gesamtnote der Thesis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Arbeit und des Kolloquiums, wobei folgendermaßen gewichtet wird:
Bachelor Thesis
- schriftliche Arbeit: zweifach
- Kolloquium: einfach
Master Thesis
- schriftliche Arbeit: dreifach
- Kolloquium: einfach
Die Thesis ist bestanden, wenn die Arbeit und das Kolloquium jeweils mindestens mit der Note „ausreichend‘‘ bewertet worden sind.
Bachelor-Thesis
-
Anmeldeformular Bachelor-Thesis
(.pdf)
Titel der Thesis: max. 130 Zeichen inkl. Leerzeichen
Master-Thesis
-
Anmeldeformular Master-Thesis
(.pdf)
Titel der Thesis: max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen
-
Getränketechnologie, Oenologie, Weinwirtschaft
Anmeldeformular Master-Thesis (.pdf)
Titel der Thesis: max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen
Antrag auf Verlängerung der Thesis
Eigenständigkeitserklärung
-
Eigenständigkeitserklärung
(.pdf)
Die Eigenständigkeitserklärung muss jedem Thesisexemplar bei Abgabe beigelegt werden.
Es ist möglich, Ihre Thesis in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen zu schreiben.
Mindestens eine der beiden prüfenden Personen muss einer der folgenden Gruppen des Fachbereichs 09 angehören: Professorinnen und Professoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, dauerhaft an der JLU beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Promotion, Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen mit Promotion.
Der Zweitprüfer kann eine Person des Unternehmens mit akademischer Qualifikation sein, die dann einen Lehrauftrag benötigt. Der Lehrauftrag wird vom Erstprüfer beantragt. Das gesamte Anmeldeverfahren für die Thesis ist dasselbe wie bei zwei Prüfenden an der Hochschule und muss beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Falls Sie planen, das Praktikum (BP-144 oder MP-196) und die Thesis im selben Unternehmen zu absolvieren, muss dies zeitlich getrennt voneinander geschehen. Es ist nicht möglich, im selben Unternehmen ein Praktikum im Rahmen von BP-144 bzw. MP-196 zu absolvieren und gleichzeitig die Thesis zu schreiben und anzumelden.
Bis zum Ablauf der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit kann das Thema einmalig zurückgegeben werden. Ein neues Thema muss sofort bei Rückgabe des vorangegangenen Themas angemeldet werden und die Bearbeitungszeit beginnt erneut. Eine nochmalige Rückgabe des Themas ist ausgeschlossen.
In fachlich begründeten Fällen (d. h. wenn der Grund in der Arbeit liegt) kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um bis zu 50% verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt einzureichen.
Wird die Verlängerung wegen anderer triftiger Gründe beantragt, die nur während eines Teils der Bearbeitungszeit vorliegen, kann diese um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden, höchstens aber um 50% der ursprünglichen Bearbeitungszeit. Die Gründe müssen durch einen Nachweis belegt werden (z. B. bei Krankheit ein ärztliches Attest mit Angabe des genauen Erkrankungszeitraums). Der Nachweis ist vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt einzureichen, per Mail an studium (nicht über das Online-Formular für Atteste)
Genügt die Verlängerung um maximal 50% der Bearbeitunsgszeit nicht zum Ausgleich der Beeinträchtigung, kommt nur ein Rücktrit nach § 29 der Allgemeinen Bestimmungen in Betracht.
Eine nicht bestandene Thesis kann einmal wiederholt werden (Allgemeine Bestimmungen JLU §19(1)).
Wurde der schriftliche Teil mit "nicht ausreichend" bewertet, kann dieser innerhalb von drei Monaten überarbeitet oder eine zweite Arbeit mit einem anderen Thema angefertigt werden. Die Vergabe eines neuen Themas muss spätestens binnen drei Monate beim Prüfungsamt beantragt werden. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die oder der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Themas ist nur möglich, wenn bisher kein Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Thesis ist ausgeschlossen. (Spezielle Ordnung FB 09 §17 (5))
Wurde das Kolloquium nicht bestanden, kann das Kolloquium einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Thesis ist in diesem Fall ausgeschlossen (Spezielle Ordnung FB 09 §18 (3)).