Thesis
Die Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil (Kolloquium/Verteidigung) und soll zeigen, dass ein Prüfling in der Lage ist, innerhalb einer gegebenen Frist eine eng umgrenzte Aufgabenstellung selbstständig nach wissenschafltichen Methoden zu bearbeiten. Nachfolgend finden Sie kurzgefasst Informationen rund um das Thesismodul. Beachten Sie darüber hinaus auch die Regelungen in den Paragraphen 15, 16 und 17 der Spez. Ordnung sowie den dort genannten Paragraphen der Allgemeinen Bestimmungen. Die Spezielle Ordnung und die Allgemeinen Bestimmungen finden Sie online im "MUG" >> Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)
Themen sind häufig auf den >> Institutswebseiten zu finden oder können direkt in den Professuren erfragt werden. Studierende können auch selbst ein Thema vorschlagen. An dem Thema orientiert sich die Wahl von Erst- und Zweitbetreuerin/betreuer (Prüferin/Prüfer). Eine/r der Prüferinnen/Prüfer muss Professorin/Professor sein, oder Privatdozent/in oder promovierte/r, dauerhaft an der JLU beschäftigte/r Wissenschaftler/in oder promovierte/r Nachwuchsgruppenleiter/in.
Es ist möglich, Ihre Thesis in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen zu schreiben. Der/die Erstprüfer/in muss Mitglied der JLU sein und zwar Professorin/Professor, oder Privatdozent/in oder promovierte/r, dauerhaft an der JLU beschäftigte/r Wissenschaftler/in oder promovierte/r Nachwuchsgruppenleiter/in. Der Zweitprüfer kann eine Person des Unternehmens mit akademischer Qualifikation sein, die dann einen Lehrauftrag benötigt. Der Lehrauftrag wird vom Erstprüfer beantragt. Das gesamte Anmeldeverfahren für die Thesis ist dasselbe wie bei zwei Prüfern der Hochschule und muss beim Prüfungsamt eingereicht werden.
Falls Sie planen, das Praktikum (BP 144 oder MP 196) und die Thesis im selben Unternehmen zu absolvieren, muss dies getrennt voneinander geschehen. Es ist nicht möglich, im selben Unternehmen ein Praktikum im Rahmen von BP 144 bzw. MP 196 zu absolvieren und gleichzeitig die Thesis zu schreiben und anzumelden.
Voraussetzungen
Bachelor-Thesis: mindestens 10 absolvierte Kern- und 5 absolvierte Profilmodule
Master-Thesis: mindestens 6 absolvierte Kernmodule; ggf. erteilte Auflagen müssen absolviert sein
Anmeldung
Die Thesisanmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular . Nach Eingang des Anmeldeformulars im Prüfungsamt wird das Abgabedatum des schriftlichen Teils festgesetzt. Prüfling und beide Prüfer werden per Email (JLU-Email-Adresse) über das Abgabedatum informiert. Download Anmeldeformular
Bearbeitungszeitraum
Bachelor Thesis: 6 Monate (Arbeitsaufwand 360 Stunden)
Master Thesis: 6 Monate (Arbeitsaufwand 720 Stunden)
Layout
Das Layout wird in Absprache mit den Betreuern gestaltet. Das Logo der JLU darf für Bachelor-, und Masterarbeiten von Studierenden der JLU verwendet werden.
Gutes wissenschaftliches Arbeiten statt Plagiate und Täuschung
Bitte informieren Sie sich vorab über die Verwendung von Quellen und die korrekte Zitierweise in wissenschaftlichen Texten.
Auf den >> Seiten der JLU finden Sie Informationen zum Wissenschaftlichen Arbeiten, Hinweise zur Vermeidung von Plagiaten und Täuschung und an der JLU gültige Sanktionen bei Plagiaten und Täuschung im Studium .
Download Informationsbroschüre
Gutes wissenschaftliches Arbeiten statt Plagiate und Täuschung
Abgabe des schriftlichen Teils
Mit Abgabe der Arbeit hat der Prüfling zu versichern, dass diese selbständig verfasst wurde, alle benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind und eine Überprüfung mittels Antiplagiatsoftware geduldet wird. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderen fremden Mitteilungen entnommen wurden, sind als solche einzeln kenntlich zu machen. Ferner ist zu erklären, dass die Arbeit noch nicht in einem anderen Studiengang als Prüfungsleistung verwendet wurde. Download Eigenständigkeitserklärung
Die Thesis ist fristgerecht bei der Betreuerin/bei dem Betreuer abzugeben:
1. mit unterschriebener Eigenständigkeitserklärung
2. in Papierform und in elektronisch durchsuchbarer Form nach Vorgabe des Betreuers/der Betreuerin
Wurde der schriftliche Teil mit mindestens "ausreichend" bewertet, hat die Verfasserin/der Verfasser die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in einem Kolloquium zu präsentieren.
Das Kolloquium soll spätestens 6 Wochen nach Bekanntgabe der Bewertung der schriftlichen Leistung erfolgen und wird von beiden Prüfern bewertet.
Dauer des Kolloquiums
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Die Gesamtnote der Thesis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Noten der Arbeit und des Kolloquiums, wobei folgendermaßen gewichtet wird:
Bachelor Thesis
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Master Thesis
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Die Thesis ist bestanden, wenn die Arbeit und das Kolloquium jeweils mindestens mit der Note „ausreichend‘‘ bewertet worden sind.
Bachelor-Thesis
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Anmeldeformular
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Titel der Thesis: max. 120 Zeichen inkl. Leerzeichen
Agrarwissenschaften, Ernährungswissenschaften, Nachwachsende Rohstoffe und Bioressourcen, Ökotrophologie, Umweltmanagement
Master-Thesis
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Anmeldeformular
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Titel der Thesis: max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen
Agrar- und Ressourcenökonomie, Agrobiotechnology, Ernährungsökonomie, Ernährungswissenschaften, Insect Biotechnology and Bioresources, Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ökotrophologie, Transition Management, Umweltwissenschaften -
Download
Anmeldeformular
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Titel der Thesis: max. 150 Zeichen inkl. Leerzeichen
Getränketechnologie, Oenologie, Weinwirtschaft - Download A ntrag auf Verlängerung der Thesis *
Eigenständigkeitserklärung
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Eigenständigkeitserklärung
Die Eigenständigkeitserklärung muss jedem Thesisexemplar bei Abgabe beigelegt werden.
Bis zum Ablauf der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit kann das Thema einmalig zurückgegeben werden. Ein neues Thema muss sofort bei Rückgabe des vorangegangenen Themas angemeldet werden und die Bearbeitungszeit beginnt erneut. Eine nochmalige Rückgabe des Themas ist ausgeschlossen.
Eine nicht bestandene Thesis kann einmal wiederholt werden (AllB §19(1)).
Wurde der schriftliche Teil mit "nicht ausreichend" bewertet, kann dieser innerhalb von drei Monaten überarbeitet oder eine zweite Arbeit mit einem anderen Thema angefertigt werden. Die Vergabe eines neuen Themas muss spätestens binnen drei Monate beim Prüfungsamt beantragt werden. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn die oder der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Themas ist nur möglich, wenn bisher kein Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht wurde. Eine zweite Wiederholung der Thesis ist ausgeschlossen. (Spez. Ord. §17 (5))
Wurde das Kolloquium nicht bestanden, kann das Kolloquium einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung der Thesis ist in diesem Fall ausgeschlossen (Spez. Ord. §18 (3)).