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Informationen zur Klausur

Wichtige Regeln
 

  1. Handys ausschalten!
  2. Taschen sind an den Rand zu legen!
  3. Nur handelsübliche, herkömmliche Taschenrechner dürfen benutzt werden.
  4. Es dürfen keine Bücher, Skripte, Aufzeichnungen usw. als Hilfsmittel verwendet werden.
  5. Der Antwortbogen und die Klausur sind zusammen abzugeben.

Bei Missachtung der Regeln und Täuschungsversuchen wird die Klausur als nicht bestanden gewertet!!!

 

Richtiges Ausfüllen des Antwortbogens vermeidet Punktverluste!

Antwortbogen:
Alle Eintragungen mit Ausnahme der Unterschrift sind vorzugsweise mit
weichem Bleistift vorzunehmen.


1. Tragen Sie bitte zuerst Ihren Namen und Ihre Matrikel-Nummer in Klarschrift in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Matrikelnummer: die letzten 7 Ziffern aus dem Studierendenausweis:

X X X X - X 1 2 3 4 5 6 7

2. Dann markieren Sie Ihren Namen, Matrikel-Nummer und Testversion in Strichcode.


Antwortbogen, Beispiel:

 

3. Unterschreiben Sie bitte den Belegbogen im Unterschriftsfeld.

 

Für die Aufgabenlösungen stehen die nummerierten Felder 1 - 60 zur Verfügung.
Markieren Sie pro Aufgabe nur eines der fünf Felder.
Antwortbogen, Beispiel:

 

 

Erläuterungen zu den Aufgaben

Falls nicht anders angegeben, bezieht sich die Frage auf gesunde Erwachsene.

Es sind bei jeder Aufgabe fünf Aussagen (A B C D E), z.T. in Form von Diagrammen, angeboten, und es ist zu entscheiden, welche die richtige, die am besten zutreffende bzw. die weitestgehend falsche Aussage ist.
Als Lösung ist nur eine Aussage, also entweder A, B, C, D oder E anzugeben!

 

Bewertung

Jede richtig gelöste Aufgabe wird mit 1 Punkt bewertet. Falsch gelöste Aufgaben und Aufgaben, bei denen keine oder mehrere Antworten markiert sind, werden nicht bewertet.

 

Ergebnis

Das Klausurergebnis können Sie nach der Einspruchsfrist in FlexNow einsehen.

 

Bestehensgrenze

Die Bestehensgrenze liegt bei 60 % (d.h. es müssen mindestens 36 der 60 Fragen richtig beantwortet werden)

 

Einsprüche

Einsprüche zu Klausurfragen müssen bis zum Übernächsten Tag 10:00 Uhr an das Studentensekretariat und die Lehrverantwortliche zur Überprüfung durch das Physiologen-Team eingereicht werden.
Die Widerspruchsmöglichkeit laut §§ 68 ff. der Verwaltungsgerichtsverordnung bleibt von dieser Regelung unberührt.