GCSC Reisekostenerstattung
Nächste Deadline: Die nächste Sitzung des Executive Board findet am 28. Juni statt. Anträge für diese Sitzung sollten dem Team Graduate Studies bis spätestens zum Ende des 19. Juni vorliegen.
Berechtigte:
Zur Einreichung eines Antrags auf Reisekostenerstattung berechtigt sind Promovierende und Postdocs des GCSC, die seit mindestens 3 Monaten Mitglied sind. Im Normalfall werden, abhängig vom Umfang der Anträge, 3-5 Reisen pro Person gefördert.
- Schritt 1: Konsultieren Sie den Travel-Grant-Leitfaden mit Detailinformationen zum Erstattungsverfahren.
- Schritt 2: Laden Sie das Formular zur Reisekostenerstattung herunter und füllen Sie es aus (das Formular ist auf Englisch, Sie dürfen es aber auch auf Deutsch ausfüllen und Belege auf Deutsch einreichen). Senden Sie das ausgefüllte Formular mitsamt der geforderten Belege an travelgrants.
Hinweis: Bitte benutzen Sie Adobe Reader zum Ausfüllen des Formulares.
Falls wir Anmerkungen zu Ihrem Antrag haben sollten, wird sich das Team Graduate Studies bei Ihnen melden, bevor wir Ihre Unterlagen offiziell an das Executive Board weiterleiten.
JLU-Mitarbeiter_innen (gilt auch für WiMis und AHKs) müssen zusätzlich ausfüllen:
- das „Dienstreiseanzeige“-Formular, das Sie direkt gemeinsam mit dem Antrag einreichen können;
- sowie bei einer Reise ins EU-Ausland, den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz, je nach Zielland und Dauer Ihrer Reise, möglicherweise die „Bescheinigung A1“. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten der JLU hier darüber, ob für Ihre Reise eine solche Bescheinigung notwendig ist, und reichen Sie diese wenn nötig zusammen mit dem Reisekostenantrag ein. Bei Fragen können Sie sich an Lena Nüchter (Team Graduate Studies) wenden.
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Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Lena Nüchter: +49 641 / 99-30 056 (Office) Sprechstunde: dienstags 14.00-16.00 |