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Mitteilungen des Prüfungsamtes

Aktuell

Thesisabgabe B.Sc und M.Sc.

  1. Das Prüfungsamt erhält nur ein gedrucktes Exemplar der Thesis (zzgl. einer digital durchsuchbaren Version auf USB-Stick oder CD, nicht per Email), welches Sie auf dem Postweg einreichen (es gilt das Datum des Poststempels) oder in den Briefkasten vor Ort (Hausmeistereingang Chemie-Institutsgebäude HBR 17-19) oder den Fristenbriefkasten beim Prüfungsamtsbüro) werfen. Die Datenträger bekommen Sie nicht zurück.
  2.  Die Studierenden müssen den beiden Gutachterinnen oder Gutachtern selbst die Exemplare zukommen lassen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Gutachterinnen oder Gutachtern ab, in welcher Form diese die Thesen haben möchten (Druck, Digital oder beides).
  3. Es ist zwingend erforderlich, das Thesisabgabeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Thesis einzureichen.
  4. Sie erhalten Ihr Zeugnis nicht automatisch per Post. Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben möchten, lassen Sie uns einen frankierten und adressierten Umschlag (C4) mit festem Rücken zukommen. Liegt uns kein Umschlag vor, informieren wir Sie per Email, sobald Ihr Zeugnis abholbereit ist.

Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) vs. Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB)

Da die Speziellen Ordnungen der Studiengänge teilweise besondere Regelungen zur Abmeldung treffen, finden Sie die entsprechenden Formulare individuell auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.

Eine Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch haben oder Ihnen eine Rücktritt nach § 29 gewährt wurde (auch aus Krankheitsgründen), ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. In der Regel werden Sie bei einer Abmeldung direkt für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.

Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB) darf zu jeder Zeit gestellt werden, bei einer verpflichtenden Prüfung wegen Nichtbestehens oder vorangegangenem Rücktritt sowie innerhalb von drei Tagen vor der Prüfung ist ausschließlich ein Rücktritt möglich. Der Antrag auf Prüfungsrücktritt wird beim Prüfungsausschussvorsitz gestellt und muss stets begründet sein. Die Begründung ist glaubhaft zu machen, z.B. im Krankheitsfall durch Vorlage der Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit. Nach einem genehmigten Prüfungsrücktritt werden Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet, eine Abmeldung nach § 25 AllB ist für diesen und darauf folgende Prüfungstermine im gleichen Modul nicht mehr möglich.


Beantragung von B.Sc./M.Sc. Zeugnissen

Sie müssen Ihr Zeugnis nur beantragen, wenn nach der Eintragung der Thesisnote noch Modulnoten eingetragen werden. In diesem Fall erkennen wir nicht, dass Ihr Zeugnis bereit ist, geschrieben zu werden. Eine kurze Email Ihrerseits reicht aus. Wenn die Thesisnote die letzte Note ist, die eingetragen wird, ist es in der Regel nicht notwendig, sich bei uns zu melden, wir informieren Sie, wenn das Zeugnis abholbereit ist.


Beantragung einer Thesisverlängerung

Wenn Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Thesis beantragen müssen, verfassen Sie bitte einen entsprechenden Antrag, den Sie und Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin unterschreiben. Dieser Antrag sollte eine Begründung, sowie den Zeitraum beinhalten, um den die Bearbeitungszeit verlängert werden soll. Diesen reichen Sie direkt (oder über uns) bei Ihrem Prüfungsausschuss (Vorsitz) ein. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Prüfungsausschussvorsitzes finden Sie auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.


Nebenfach Wirtschaftswissenschaften

Alle Studierende, die im Nebenfach oder Wahlpflichtfach Module aus den Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen sich zu den Anmeldezeiträumen des FB 02 anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Naturwissenschaftliche Prüfungsamt ist nicht möglich. Wenn es Probleme diesbezüglich gibt wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften [Email].

Die Prüfungstermine und Melkdefristen für Veranstaltungen des FB 02 finden Sie aud den Webseiten des Prüfungsamtes Wirtschaftswissenschaften.


Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit (Attest)

Wenn Sie auf Grund einer Krankheit von einer Prüfung fern bleiben, füllen Sie den unteren Teil des Formulars zur Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Facharzt aus und drucken es aus. Das restliche Formular lassen Sie von Ihrem Arzt ausfüllen und reichen es im Prüfungsamt ein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelber Schein") werden als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht akzeptiert.

Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie zusätzlich zum Prüfungsamt immer auch die Prüfenden. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab. Atteste für modulabschließende Klausuren sind dem Prüfungsamt vorzulegen.


Transcript of Records/Leistungsnachweis

Das Prüfungsamt stellt keine deutschsprachigen Leistungsnachweise aus. Diese können online in FlexNow in Selbstbedienung ausgedruckt werden.