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Mitteilungen des Prüfungsamtes

Aktuell

Anmeldung zu  Wiederholungsprüfungen

Ab Wintersemester 2025/26 werden für Prüfungen in allen Studiengängen des Fachbereichs 07, mit Ausnahme des B.Sc. Geographie im Falle von Nichtbestehen oder Rücktritt keine automatischen Anmeldungen zum nächstmöglichen Termin durch das Prüfungsamt mehr vorgenommen.  Die Anmeldungen können Sie innerhalb eines  zweiten Anmeldezeitraumes selbst über Flexnow vornehmen. Diese Regelung gilt auch für bereits laufende Prüfungsverfahren. Auch bei fehlenden Vorleistungen findet keine automatische Anmeldung zum Prüfungstermin des nächsten Jahres statt.
Module, deren Wiederholungsprüfung die Überarbeitung einer zuvor erbrachten Prüfungsleistung darstellt (z.B. „e-Portfolio“, „Bericht“, „Thesis“), sind von dieser Regelung ausgenommen.

Diese Regelung gilt bereits seit Sommersemester 2025 für die Studiengänge B.Sc. Angewandte Informatik, B.Sc. und M.Sc. Data Science, sowie M.Sc. Data Analytics.


Stammdatenpflege persönlicher Daten in FlexNow

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine Änderungen Ihrer persönlichen Daten in FlexNow vornehmen darf. Wenn sich also beispielsweise Ihre Adresse oder Ihr Name geändert hat, geben Sie diese Änderung bitte umgehend beim Studierendensekretariat bekannt, damit die Änderungen von den zuständigen Mitarbeiter:innen dort vorgenommen werden können. Es ist für unsere Arbeitsprozesse von enormer Wichtigkeit, dass Ihre Daten in FlexNow auf dem aktuellsten Stand sind.


Einreichung von Schriftlichkeiten

Bitte beachten Sie, dass Sie Schriftlichkeiten wie den Nachweis von Prüfungsunfähigkeit oder andere Formulare bevorzugt per Email (als pdf im Anhang, nicht als Bild) bei uns einreichen. Die Umwandlung von Fotos in pdfs ist bei allen gängigen Smartphones über Standardapps (Google Drive, iCloud) oder Apps von Drittanbietern (Adobe etc.) kostenfrei und einfach möglich.


Thesisabgabe B.Sc und M.Sc.

Alle Informationen von der Thesisanmeldung bis zur Zeugnisabholung sind auf dieser Übersichtsseite zusammengefasst.

  1. Das Prüfungsamt erhält nur ein gedrucktes Exemplar der Thesis sowie eine elektronisch durchsuchbare Version (pdf, max. 15 MB) per Email. Das Druckexemplar reichen Sie auf dem Postweg ein (es gilt das Datum des Poststempels) oder werfen es in den Briefkasten vor Ort (Hausmeistereingang Chemie-Institutsgebäude HBR 17-19 oder den Fristenbriefkasten beim Prüfungsamtsbüro).
  2. Die Studierenden müssen den beiden Gutachterinnen oder Gutachtern selbst die Exemplare zukommen lassen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Gutachterinnen oder Gutachtern ab, in welcher Form diese die Thesen haben möchten (Druck, Digital oder beides).
  3. Es ist zwingend erforderlich, das Thesisabgabeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Thesis einzureichen.
  4. Sie erhalten Ihr Zeugnis nicht automatisch per Post. Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben möchten, lassen Sie uns einen frankierten und adressierten Umschlag (C4) mit festem Rücken zukommen. Liegt uns kein Umschlag vor, informieren wir Sie per Email, sobald Ihr Zeugnis abholbereit ist.

Prüfungsabmeldung vs. Prüfungsrücktritt

Da die Speziellen Ordnungen der Studiengänge teilweise besondere Regelungen zur Abmeldung treffen, finden Sie die entsprechenden Formulare individuell auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.

Eine Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung durchführen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch haben oder Ihnen eine Rücktritt nach § 29 gewährt wurde (auch aus Krankheitsgründen), ist eine Prüfungsabmeldung für diesen und darauffolgende Prüfungstermine im gleichen Modul nicht mehr möglich. In der Regel werden Sie bei einer Abmeldung direkt für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.

Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB) darf zu jeder Zeit gestellt werden, bei einer verpflichtenden Prüfung wegen Nichtbestehens oder vorangegangenem Rücktritt sowie innerhalb von drei Tagen vor der Prüfung ist ausschließlich ein Rücktritt möglich. Der Antrag auf Prüfungsrücktritt wird beim Prüfungsausschussvorsitz gestellt und muss stets begründet sein. Die Begründung ist glaubhaft zu machen, z.B. im Krankheitsfall durch Vorlage der Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit. Nach einem genehmigten Prüfungsrücktritt werden Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet, eine Prüfungsabmeldung nach § 25 AllB ist für diesen und darauffolgende Prüfungstermine im gleichen Modul nicht mehr möglich..


Beantragung von B.Sc./M.Sc. Zeugnissen

Sie müssen Ihr Zeugnis nur beantragen, wenn nach der Eintragung der Thesisnote noch Modulnoten eingetragen werden. In diesem Fall erkennen wir nicht, dass Ihr Zeugnis bereit ist, geschrieben zu werden. Eine kurze Email Ihrerseits reicht aus. Wenn die Thesisnote die letzte Note ist, die eingetragen wird, ist es in der Regel nicht notwendig, sich bei uns zu melden, wir informieren Sie, wenn das Zeugnis abholbereit ist.


Beantragung einer Thesisverlängerung

Alle Informationen von der Thesisanmeldung bis zur Zeugnisabholung sind auf dieser Übersichtsseite zusammengefasst.

Wenn Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Thesis beantragen müssen, verfassen Sie bitte einen entsprechenden Antrag, den Sie und Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin unterschreiben. Dieser Antrag sollte eine Begründung, sowie den Zeitraum beinhalten, um den die Bearbeitungszeit verlängert werden soll. Diesen reichen Sie direkt (oder über uns) bei Ihrem Prüfungsausschuss (Vorsitz) ein. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Prüfungsausschussvorsitzes finden Sie auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.


Nebenfach Wirtschaftswissenschaften

Alle Studierende, die im Nebenfach oder Wahlpflichtfach Module aus den Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen sich zu den Anmeldezeiträumen des FB 02 anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Naturwissenschaftliche Prüfungsamt ist nicht möglich. Wenn es Probleme diesbezüglich gibt wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften [Email].

Die Prüfungstermine und Meldefristen für Veranstaltungen des FB 02 finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes Wirtschaftswissenschaften.


Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit (Attest)

Wenn Sie auf Grund einer Krankheit von einer Prüfung fern bleiben, füllen Sie den unteren Teil des Formulars zur Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Facharzt aus und drucken es aus. Das restliche Formular lassen Sie von Ihrem Arzt ausfüllen und reichen es im Prüfungsamt ein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelber Schein") werden als Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht akzeptiert.

Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie zusätzlich zum Prüfungsamt immer auch die Prüfenden. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab. Atteste für modulabschließende Klausuren sind dem Prüfungsamt vorzulegen.


Transcript of Records/Leistungsnachweis

Das Prüfungsamt stellt keine deutschsprachigen Leistungsnachweise aus. Diese können online in FlexNow in Selbstbedienung ausgedruckt werden.