FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Zu diesen Schlagwörtern finden Sie Informationen auf dieser Seite:
Abholzeiten - Allgemeine Bestimmungen - Atteste - Auslandsaufenthalte - BAföG Formblatt 5 - Briefkästen - Coronaregeln - Digitalisierung - ECTS-Einstufungstabellen/Ranking - Exmatrikulation - Fehlende Vorleistungen - FlexNow - Künstliche Intelligenz - Leistungsübersichten - Mailadressen - Nebenfach Wirtschaftswissenschaften - Notenlisten - Promotionen - Prüfungsabmeldung - Prüfungsrücktritt - Prüfungsausschuss - Schriftlichkeiten - Selbständigkeitserklärung - Semesteranrechnungsbescheinigungen - Spezielle Ordnungen - Vorläufiges Zeugnis - Termine - Thesis - Thesisverlängerung - Wahlpflichtmodule - Widerspruch - Zeugniserstellung - Zeugnisabholung - Zuständigkeiten
Abholzeiten
- Während der Abholzeiten für Zeugnisse können auch andere Schriftlichkeiten bei uns persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Allgemeine Öffnungszeiten bieten wir nicht an. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig unsere Homepage. Darauf finden Sie Informationen, wann das Prüfungsamt geschlossen ist oder wann bestimmte Prozesse urlaubs- oder krankheitsbedingt nur eingeschränkt bearbeitet werden können. An Wochenenden und Feiertagen ist das Prüfungsamt grundsätzlich nicht besetzt.
- Bitte treten Sie aus Datenschutzgründen nur einzeln ein, wenn Sie das Prüfungsamt besuchen.
Allgemeine Bestimmungen
- Die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge an der JLU treffen Aussagen über die allgemeingültigen Regelungen, auch hinsichtlich Prüfungen, wie z.B. zu Abmeldungen und Rücktritten, die Bachelor- und Masterstudiengänge der JLU betreffend. Bitte informieren Sie sich am besten schon vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln.
- Die Allgemeinen Bestimmungen werden studiengangsspezifisch durch die Regelungen der jeweiligen Speziellen Ordnungen ergänzt. Diese finden Sie für Ihren jeweiligen Studiengang auf unseren Bachelor- und Masterstudiengangsseiten.
Atteste
- Herkömmliche Atteste bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelber Schein") dürfen von uns nicht angenommen werden. Stattdessen ist eine Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit auszufüllen. Füllen Sie den unteren Teil des Formulars aus und drucken es dann erst aus. Dann lassen Sie bitte das restliche Formular von Ihrem Arzt ausfüllen und reichen es im Prüfungsamt ein. Das entsprechende Formular finden Sie auf unseren Webseiten.
- Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie zusätzlich zum Prüfungsamt immer auch die Prüfenden. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab. Atteste für modulabschließende Klausuren sind dem Prüfungsamt vorzulegen.
Auslandsaufenthalte
- Bei Abgabe der Bachelor- bzw. Masterthesis muss das Formular für Anerkennungen im Ausland ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden. Wenn keine Auslandsaufenthalte stattgefunden haben, müssen Sie das Formular nicht beifügen.
- Die Formulare finden Sie auf den "Internationales"-Seiten der JLU oder direkt hier auf unserer Webseite (Unser Formular lässt sich besser drucken, da die Modulnamen nicht abgeschnitten werden).
BAföG - Formblatt 5
- Wenn Sie eine Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die BAföG-Beauftragten Ihres Studienganges. Sie finden die Kontaktdaten auf Ihren Studiengangsseiten unter "Prüfungsausschuss".
Briefkästen
- Das Prüfungsamt besitzt einen Briefkasten außerhalb des Gebäudes (HBR 17-19) beim Hausmeistereingang in Etage -2 sowie einen Fristenbriefkasten direkt vor dem Prüfungsamt. Zum Außenbriefkasten haben Sie 24/7 Zugang, zum Fristenbriefkasten während der Öffnungszeiten des Instituts- und Praktikumsgebäudes Chemie, HBR 17. Dort können Formulare und auch Thesen außerhalb unserer Öffnungszeiten durch Sie selbst eingeworfen werden, ein postalischer Versand ist somit nicht nötig.
Coronaregeln
- Die Coronaregelungen endeten im Sommersemester 2023. Bitte achten Sie darauf, dass Sie seitdem wieder nach Ihrer jeweiligen speziellen Ordnung und nach den regulären Allgemeinen Bestimmungen studieren. Folgende Änderungen zu den Coronaregelungen ergeben sich damit für Sie:
- Ärztliche Atteste sind wieder notwendig
- Unentschuldigtes Fernbleiben von Prüfungen führt zu einem Fehlversuch
- Prüfungsabmeldungen und -rücktritte müssen in bestimmten Fristen beantragt werden (siehe Prüfungsordnung)
- Der Coronfreiversuch für Prüfungen nach dem 01.05.2023 fällt weg
Digitalisierung
- Auch das Prüfungsamt gibt sich Mühe, seine Prozesse möglichst digital und nachhaltig zu gestalten. Formulare können daher gern auch als Scan per Mail eingereicht werden. Bitte achten Sie nur auf ausreichende Qualität und reichen Sie die Formulare möglichst als PDF-Datei ein.
ECTS-Einstufungstabellen/Ranking
- Unsere Absolventen können ECTS Einstufungstabellen selbst herunterladen, diese finden Sie für die jeweiligen Studiengänge im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten unter "Formulare".
Exmatrikulation
- Die Allgemeinen Bestimmungen besagen in § 18 (4): "[...] Zu Beginn des Erstversuchs einer Prüfung muss der Prüfling im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein. Exmatrikulation oder Fachwechsel unterbrechen nicht das Prüfungsrechtsverhältnis; [...]"
- Demnach dürfen Sie sich nach Ablegung der letzten Prüfung bzw. nach der Anmeldung der Thesis exmatrikulieren. Falls Sie Services oder Infrastruktur der Universität während der Thesisbearbeitung noch nutzen müssen, informieren Sie sich bitte vorher, ob das mit dem Status der Exmatrikulation noch möglich ist.
Fehlende Vorleistungen
- Für die Zulassung zu Prüfungen müssen in manchen Fällen Vorleistungen erbracht werden (Praktika, Seminare, Übungen, etc...), dies ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt.
- Wenn Sie diese Vorleistung nicht erbracht haben und somit keine Berechtigung hatten an einer Prüfung teilzunehmen, wird uns das mit der Notenmeldung des regulären Termins von der modulverantwortlichen Person mitgeteilt. Sie werden dann erst im nächsten Turnus (Jahr bzw. Semester) erneut angemeldet, damit Sie die Möglichkeit haben, diese Vorleistungen dann zu erbringen.
- Bitte kontrollieren Sie immer in FlexNow, ob diese Eintragung tatsächlich stattgefunden hat.
FlexNow
- Sie sind dazu verpflichtet, regelmäßig Ihre Prüfungsan- und -abmeldungen in FlexNow zu überprüfen. Somit können bereits einige Mailanfragen vermieden werden.
- Die An- und Abmeldefristen für Ihren Studiengang finden Sie auf den Seiten von Flexnow. Bitte beachten Sie, dass wir Sie außerhalb der An- und Abmeldefristen Ihres Studiengangs nur mit schriftlicher Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden zu dieser anmelden dürfen.
- Abmeldungen außerhalb der Flexnow-Fristen beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular für Ihren Studiengang, zu finden im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten.
Künstliche Intelligenz
- Hinweise bezüglich der Verwendung von KI-Tools bei Klausuren, Hausarbeiten oder Thesen finden Sie auf den Seiten der Stabsabteilung Lehre.
Leistungsübersichten
- Wenn Sie noch als Studentin bzw. Student immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre deutschsprachige Leistungsübersicht selbst aus Flexnow heraus erstellen. Diese ist dann mit einem Verifizierungscode versehen. Englischsprachige Leistungsübersichten können bei uns beantragt werden.
- Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, melden Sie sich gerne wegen der Zusendung einer Leistungsübersicht bei uns, wir lassen Ihnen diese dann in der Regel als Scan per Mail zukommen. Originale müssen persönlich bei uns abgeholt werden.
Mailadressen
- Anfragen per Mail von immatrikulierten Studierenden werden nur bearbeitet, wenn uns diese von Ihrer Universitäts-Mailadresse erreichen. Ausnahmen sind Anliegen nach Ihrer Exmatrikulation oder ggf. Anfragen zu Promotionsvorhaben. Bitte sichten Sie regelmäßig Ihren Universitätsmailaccount, da wir in aller Regel unsere Anliegen dorthin richten.
Nebenfach Wirtschaftswissenschaften
- Alle Studierende, die im Nebenfach oder Wahlpflichtfach Module aus den Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen sich zu den Anmeldezeiträumen des FB 02 anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Naturwissenschaftliche Prüfungsamt ist nicht möglich. Wenn es Probleme diesbezüglich gibt wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften [Email].
- Die Prüfungstermine und Meldefristen für Veranstaltungen des FB 02 finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes Wirtschaftswissenschaften.
Notenlisten (Lehrende)
- Lehrende fügen bitte stets ihren Notenlisten das entsprechende Begleitformular bei, da darauf wichtige Informationen enthalten sind, die wir für die Freigabe der Noten brauchen.
- Einzelnoten können per Email übermittelt werden, aber bitte teilen Sie uns neben der Note auch das Prüfungsdatum mit. Dieses kann für die Zeugniserstellung relevant sein. Wenn die Prüfung des Studierenden nicht bestanden ist, benötigen wir außerdem eine Auskunft darüber, wann die Prüfung wiederholt werden kann.
Promotionen
- Bei Anliegen bezüglich Ihrer Promotion nutzen Sie bitte den Reiter "Promotion zum Dr. rer. Nat."
- Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung für die Anmeldung der Promotion oder die Abgabe der Dissertation. kontaktieren Sie Frau Wiltheis (0641 - 99 24521, pruefungsamt-natwiss).
Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) vs. Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB)
- Eine Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch haben oder Ihnen eine Rücktritt nach § 29 gewährt wurde (auch aus Krankheitsgründen), ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. In der Regel werden Sie bei einer Abmeldung direkt für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.
- Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB) darf zu jeder Zeit gestellt werden, bei einer verpflichtenden Prüfung wegen Nichtbestehens oder vorangegangenem Rücktritt sowie innerhalb von drei Tagen vor der Prüfung ist ausschließlich ein Rücktritt möglich. Der Antrag auf Prüfungsrücktritt wird beim Prüfungsausschussvorsitz gestellt und muss stets begründet sein. Die Begründung ist glaubhaft zu machen, z.B. im Krankheitsfall durch Vorlage der Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit. Nach einem genehmigten Prüfungsrücktritt werden Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet, eine Abmeldung nach § 25 AllB ist für diesen und darauf folgende Prüfungstermine im gleichen Modul nicht mehr möglich.
- Da die Speziellen Ordnungen der Studiengänge teilweise besondere Regelungen zur Abmeldung treffen, finden Sie die entsprechenden Formulare individuell auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.
- In beiden Fällen benötigen wir Informationen zum jeweiligen Prüfungsdatum und zum nächstmöglichen Wiederholungstermin, da wir dazu verpflichtet sind, entsprechende Fristen zu wahren und Sie zum nächstmöglichen Termin anzumelden.
Prüfungsausschuss
- Die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse unserer Studiengänge wird von uns fortlaufend aktualisiert. Sie finden die Angaben unter Ihrem jeweiligen Studiengang im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten. Dort finden Sie auch Kontaktdaten Ihres Prüfungsausschussvorsitzenden.
Schriftlichkeiten
- Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an einzureichende Schriftlichkeiten gewahrt werden wie zum Beispiel unterschriebene Widersprüche oder Lebensläufe, eingebundene Selbstständigkeitserklärungen oder die Übermittlung aller notwenigen Informationen bei Prüfungsabmeldungen und –rücktritten.
- In den meisten Fällen, die nicht die Thesen direkt betreffen, ist eine digitale Übermittlung von Schriftlichkeiten per Email ausreichend.
Selbständigkeitserklärung
- Bitte verwenden Sie diese Selbstständigkeitserklärung zur Einbindung in Ihrer Bachelor oder Masterthesis.
Selbstständigkeitserklärung zur Einbindung in die Thesis für alle unsere Studiengänge
Semesteranrechnungsbescheinigungen
- Semesteranrechnungsbescheinigungen werden von dem Prüfungsausschuss des Studiengangs ausgestellt, der neu angestrebt wird. Hierzu benötigen Sie einen Leistungsnachweis des vorherigen Studienganges und reichen diesen bei Ihrem jetzigen (neuen) Prüfungsausschussvorsitzenden ein mit der Bitte, Sie in ein Semester einzustufen und Ihnen ggf. Module anzuerkennen. Dies muss nicht gleichzeitig von statten gehen. Die Modulanerkennung kann auch erst nach der Einschreibung stattfinden.
- Zur Modulanerkennung verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Wir können die Anerkennungen der Module erst nach Einschreibung in den neuen Studiengang in FlexNow einpflegen.
Spezielle Ordnungen
- Bitte informieren Sie sich am besten bereits vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln in den speziellen Ordnungen Ihres Studiengangs besonders in Bezug auf Prüfungs- und Modulrücktritte oder die Vorgaben zur Thesis. Der speziellen Ordnung sind außerdem Muster-Studienverlaufspläne sowie Modulbeschreibungen zu den einzelnen Modulen in Ihrem Studium beigefügt. Darin finden Sie Informationen zu den Modulverantwortlichen oder zum Angebotsrhythmus der Module.
- Die speziellen Ordnungen finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen sowie im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten.
Vorläufiges Zeugnis/ Bescheinigung "Studiengang bestanden"
- Bitte beantragen Sie beide Bescheinigungen nur, wenn es wirklich dringend ist.
- Wir haben die Möglichkeit Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, dass Sie Ihren Studiengang bestanden haben. Hierzu benötigen wir von beiden Gutachterinnen bzw. Gutachtern eine Bestätigung, dass diese die Thesis mit mindestens ausreichend bewerten. Die restlichen Module müssen bereits in FlexNow eingetragen sein.
- Falls schon alle Noten in Ihrem FlexNow Baum eingetragen wurden, gibt es die Möglichkeit ein vorläufiges Zeugnis zu erstellen, welches vom Prüfungsamt unterschrieben wird.
Termine
- Bitte machen Sie Termine mit den Kolleginnen telefonisch oder per Mail aus, wenn diese gewünscht oder notwendig sind.
- Besonders im Bereich der Promotionen ist es wichtig, die Abgabe von Unterlagen oder Gutachteneinsichten mit Frau Wiltheis terminlich abzusprechen.
Thesis (B.Sc., M.Sc.)
- Alle wesentlichen Informationen zur Thesis sind in diesem PDF zusammengestellt.
Thesisverlängerung
- Wenn Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Thesis beantragen müssen, verfassen Sie bitte einen entsprechenden Antrag, den Sie und Ihr Betreuer unterschreiben. Dieser Antrag sollte eine Begründung sowie den Zeitraum beinhalten, um den die Bearbeitungszeit verlängert werden sollte. Diesen Antrag reichen Sie direkt bei Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden oder über uns ein.
- Krankheitsbedingte Thesisverlängerungen können mithilfe einer Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit bei uns direkt beantragt werden.
Wahlpflichtmodule
- Häufig werden die möglichen Wahlpflichtmodule in den Modulbeschreibungen (spez. Ordnung) aufgeführt. Falls ein Modul dort zu finden ist, aber nicht in FlexNow wählbar ist, melden Sie sich bitte bei uns, damit das Modul in FlexNow eingearbeitet wird.
- Sollte das Modul nicht im Fächerkatalog der speziellen Ordnung auftauchen, müssen Sie eine Anerkennung bei den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) beantragen. Entweder Sie lassen Sie sich einen Schein nach dem Bestehen ausstellen und legen diesen dann dem PAV zur Anerkennung vor oder Sie lassen sich vorab bestätigen, dass das Modul anerkannt wird und reichen uns diese Bestätigung inkl. des Scheins nach dem Bestehen ein.
Widerspruch
- Gegen einen vom Naturwissenschaftlichen Prüfungsamt oder vom Prüfungsausschuss ausgestellten Bescheid, z.B. über das endgültige Nichtbestehen eines Moduls, können Sie innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist Widerspruch einlegen; näheres hierzu regelt die Verwaltungsgerichtsordnung in den §§ 68ff.
- Den begründeten Widerspruch reichen Sie am Besten schriftlich per Brief bei dem vorsitzenden Mitglied Ihres Prüfungsausschusses über das Prüfungsamt ein. Weitere Möglichkeiten der Widerspruchseinreichung regelt die Verwaltungsgerichtsordnung in § 70. Bitte fügen Sie den Bescheid, dem widersprochen wird, in Kopie Ihrem Schreiben bei.
Zeugniserstellung
- Sie müssen Ihr Zeugnis nur beantragen, wenn nach der Eintragung der Thesisnote noch Modulnoten eingetragen werden. In diesem Fall erkennen wir nicht, dass Ihr Zeugnis bereit ist, geschrieben zu werden. Eine kurze E-Mail Ihrerseits reicht aus.
- Fehlende Modulnoten für die Zeugniserstellung mahnen Sie bitte beim jeweiligen Dozenten an.
- Wenn die Thesisnote die letzte Note ist, die eingetragen wird, ist es in der Regel nicht notwendig, sich bei uns zu melden. Aber wir freuen uns dennoch über eine kurze Mitteilung, damit Ihr Anliegen nicht untergeht.
Zeugnisabholung
- Wenn Sie Ihr Zeugnis abholen möchten, geben Sie dies bitte auf der Checkliste zur Thesisabgabe an. Wir teilen Ihnen per Mail mit, wenn Ihr Zeugnis fertig und eine Abholung des Zeugnisses möglich ist. Die Abholzeiten finden Sie auf der Startseite unserer Webseite. Bitte bringen Sie zur Abholung ein Ausweisdokument und am besten auch eine Klarsichthülle für die Unterlagen mit.
- Wenn Sie Ihr Zeugnis geschickt bekommen möchten, bitten wir Sie, bei Abgabe der Thesis einen frankierten Rückumschlag mit festem Rücken und beschriftet mit Ihrer Anschrift im Prüfungsamt abzugeben. Bitte wählen Sie eine Umschlaggröße, in die ein DIN A4 Dokument passt.
Zuständigkeiten
- Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. Staatsexamensstudiengänge anderer Fachbereiche (beispielswiese Medizin, Veterinärmedizin, Umweltmanagement oder Ernährungswissenschaften) oder für Lehramtsstudiengänge zuständig sind.
- Immatrikulations- und Exmatrikulationsprozesse werden durch das Studierendensekretariat verwaltet. Diesbezüglich können wir keine Auskunft liefern und bitten Sie um Kontaktaufnahme bei der zuständigen Sachbearbeitung im Studierendensekretariat.
- Bezüglich Anliegen im Bereich von Stud.IP melden Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern oder beim Stud.IP-Support-Team.