FAQ zum Bachelor- und Masterstudium
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelor- und Masterstudium an den Fachbereichen 07 und 08. Informationen zur Promotion finden Sie unter dem Reiter "Promotion zum Dr. rer. nat."
Zu diesen Schlagwörtern finden Sie Informationen auf dieser Seite:
Abholzeiten - Allgemeine Bestimmungen - Anerkennungen - Atteste - Auslandsaufenthalte - BAföG - Beglaubigungen - Briefkästen - Digitalisierung - ECTS-Einstufungstabellen - Email-Anfragen -Endgültiges Nichtbestehen - Exmatrikulation - Fehlende Vorleistungen - FlexNow - Künstliche Intelligenz - Leistungsübersichten - Nachteilsausgleich - Nebenfach am FB02 - Notenlisten - Promotionen - Prüfungsabmeldung - Prüfungsrücktritt - Prüfungsausschuss - Schriftlichkeiten - Selbständigkeitserklärung - Semesteranrechnung - Spezielle Ordnungen - Termine - Thesis - Thesisverlängerung - Vorläufiges Zeugnis - Wahlpflichtmodule - Widerspruch - Zeugniserstellung - Zeugnisabholung - Zuständigkeiten - Zweitschriften
Abholzeiten
- Während der Abholzeiten für Zeugnisse, aktuell Montags und Freitags zwischen 10 und 12 Uhr, können auch andere Schriftlichkeiten bei uns persönlich abgegeben oder abgeholt werden. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig unsere Homepage. Darauf finden Sie Informationen, wann das Prüfungsamt geschlossen ist oder wann bestimmte Prozesse urlaubs- oder krankheitsbedingt nur eingeschränkt bearbeitet werden können. An Wochenenden und Feier- sowie Brückentagen ist das Prüfungsamt grundsätzlich nicht besetzt.
- Mittwochs ist das Prüfungsamt für Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen.
- Bitte treten Sie aus Datenschutzgründen nur einzeln ein, wenn Sie das Prüfungsamt besuchen.
Allgemeine Bestimmungen
- Die Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterstudiengänge an der JLU treffen Aussagen über die allgemeingültigen Regelungen, auch hinsichtlich Prüfungen, wie z.B. zu Abmeldungen und Rücktritten, die Bachelor- und Masterstudiengänge der JLU betreffend. Bitte informieren Sie sich am besten schon vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln.
- Die Allgemeinen Bestimmungen werden studiengangsspezifisch durch die Regelungen der jeweiligen Speziellen Ordnungen ergänzt. Diese finden Sie für Ihren jeweiligen Studiengang auf unseren Bachelor- und Masterstudiengangsseiten.
Anerkennungen
- Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen bzw. von anderen Hochschulen werden durch den Prüfungsausschussvorsitz bzw. den Anrechnungsbeauftragten des Studiengangs vorgenommen, der neu angestrebt wird. Die Kontaktdaten finden für die jeweiligen Studiengäng auf unseren Bachelor- und Masterstudiengangsseiten.
- Zur Beantragung einer Anerkennung verwenden Sie bitte dieses Formular. Lassen Sie dem Prüfungsausschussvorsitz bzw Anerkennungsbeauftragen zudem eine Leisungsübersicht und ggf. die relevanten Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Module zukommen.
- Anerkennungen werden von uns in Flexnow übertragen, sobald die anerkennende Stelle uns diese bestätigt.
Atteste
- Herkömmliche Atteste bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("gelber Schein") dürfen von uns nicht angenommen werden. Stattdessen ist eine Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit auszufüllen. Füllen Sie den unteren Teil des Formulars aus und drucken es dann erst aus. Dann lassen Sie bitte das restliche Formular von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausfüllen und reichen es im Prüfungsamt ein. Das entsprechende Formular finden Sie auf unseren Webseiten im Formularbereich.
- Bei mündlichen Prüfungen informieren Sie zusätzlich zum Prüfungsamt immer auch die Prüfenden. Atteste für Teilklausuren geben Sie bitte bei den Modulverantwortlichen ab. Atteste für modulabschließende Klausuren sind dem Prüfungsamt vorzulegen.
Auslandsaufenthalte
- Bei Abgabe der Bachelor- bzw. Masterthesis muss das Formular für Anerkennungen im Ausland ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden. Wenn keine Auslandsaufenthalte stattgefunden haben, müssen Sie das Formular nicht beifügen.
- Die Formulare finden Sie auf den "Internationales"-Seiten der JLU oder direkt hier auf unserer Webseite (Unser Formular lässt sich besser drucken, da die Modulnamen nicht abgeschnitten werden).
BAföG
- Wenn Sie eine Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die BAföG-Beauftragten Ihres Studienganges. Sie finden die Kontaktdaten auf Ihren Studiengangsseiten unter "Prüfungsausschuss".
Beglaubigungen
- Das Prüfungsamt ist nicht befugt, Beglaubigungen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Briefkästen
- Das Prüfungsamt besitzt einen Briefkasten außerhalb des Gebäudes (HBR 17-19) beim Hausmeistereingang in Etage -2 sowie einen Fristenbriefkasten direkt vor dem Prüfungsamt. Zum Außenbriefkasten haben Sie 24/7 Zugang, zum Fristenbriefkasten während der Öffnungszeiten des Instituts- und Praktikumsgebäudes Chemie, HBR 17. Dort können Formulare und auch Thesen außerhalb unserer Öffnungszeiten durch Sie selbst eingeworfen werden, ein postalischer Versand ist somit nicht nötig.
Digitalisierung
- Auch das Prüfungsamt gibt sich Mühe, seine Prozesse möglichst digital und nachhaltig zu gestalten. Die meisten Formulare können daher digital ausgefüllt und per Mail (ggf. als Scan) eingereicht werden. Bitte achten Sie nur auf ausreichende Qualität und reichen Sie die Formulare möglichst als PDF-Datei ein.
ECTS-Einstufungstabellen
- Unsere Absolventen können ECTS Einstufungstabellen selbst herunterladen, diese finden Sie für die jeweiligen Studiengänge im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten unter "Formulare".
Email-Anfragen
- Anfragen per Mail von immatrikulierten Studierenden werden nur bearbeitet, wenn uns diese von Ihrer Universitäts-Mailadresse erreichen. Ausnahmen sind Anliegen nach Ihrer Exmatrikulation oder ggf. Anfragen zu Promotionsvorhaben. Bitte sichten Sie regelmäßig Ihren Universitätsmailaccount, da wir in aller Regel unsere Anliegen dorthin richten.
Endgültiges Nichtbestehen
- Im Falle des endgültigen Nichtbestehens eines Moduls (Ausschöpfen der Prüfungsversuche) werden Sie zunächst von uns per Email hierüber informiert. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, eventuelle Missverständnisse oder Eintragungsfehler direkt auszuräumen.
- In Folge wird Ihnen durch das Prüfungsamt ein offizieller Bescheid über das endgültige Nichtbestehen übermittelt. Entsprechend der auf dem Bescheid ausgewiesenen Rechtsbehelfsbelehrung können Sie inenrhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
- Ein Widerspruch muss in Schriftform, händisch unterschrieben, postalisch oder persönlich der in der Rechtsbehelfsbelehrung benannten Stelle zugehen.
- Bis der Bescheid Bestandskraft erlangt (Ablauf der Widerspruchsfrist oder abschließene Klärung des Widerspruchsverfahrens) ist die Teilnahme an weiteren Prüfungen möglich. Die Anmeldung zu diesen erfolgt über das Prüfungsamt.
Exmatrikulation
- Die Allgemeinen Bestimmungen besagen in § 18 (4): "[...] Zu Beginn des Erstversuchs einer Prüfung muss der Prüfling im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein. Exmatrikulation oder Fachwechsel unterbrechen nicht das Prüfungsrechtsverhältnis; [...]"
- Demnach dürfen Sie sich nach Ablegung der letzten Prüfung bzw. nach der Anmeldung der Thesis exmatrikulieren. Falls Sie Services oder Infrastruktur der Universität während der Thesisbearbeitung noch nutzen müssen, informieren Sie sich bitte vorher, ob das mit dem Status der Exmatrikulation noch möglich ist.
- Sollten Sie sich während des noch laufendem Studiums, d.h. noch vor Anmeldung der Thesis, exmatrikulieren, z.B. aufgrund eines Studiengangswechsels, teilen Sie uns bitte mit, ob wir noch offene Prüfungen (Wiederholungsprüfungen) aus Flexnow löschen können oder ob Sie diese noch ablegen möchten (Wiederholungsprüfungen können auch nach der Exmatrikulation noch angetreten werden).
Fehlende Vorleistungen
- Für die Zulassung zu Prüfungen müssen in manchen Fällen Vorleistungen erbracht werden (Praktika, Seminare, Übungen, etc...), dies ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt.
- Wenn Sie diese Vorleistung nicht erbracht haben und somit keine Berechtigung hatten an einer Prüfung teilzunehmen, wird uns das mit der Notenmeldung des regulären Termins von der modulverantwortlichen Person mitgeteilt. Sie werden dann erst im nächsten Turnus (Jahr bzw. Semester) erneut angemeldet, damit Sie die Möglichkeit haben, diese Vorleistungen dann zu erbringen.
- Bitte kontrollieren Sie immer in FlexNow, ob diese Eintragung tatsächlich stattgefunden hat.
FlexNow
- Sie sind dazu verpflichtet, regelmäßig Ihre Prüfungsan- und -abmeldungen in FlexNow zu überprüfen. Somit können bereits einige Mailanfragen vermieden werden.
- Die An- und Abmeldefristen für Ihren Studiengang finden Sie auf den Seiten von Flexnow. Bitte beachten Sie, dass wir Sie außerhalb der An- und Abmeldefristen Ihres Studiengangs nur mit schriftlicher Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden zu dieser anmelden dürfen.
- Abmeldungen außerhalb der Flexnow-Fristen beantragen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular für Ihren Studiengang, zu finden im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten.
Künstliche Intelligenz
- Hinweise bezüglich der Verwendung von KI-Tools bei Klausuren, Hausarbeiten oder Thesen finden Sie auf den Seiten der Stabsabteilung Lehre.
Leistungsübersichten
- Wenn Sie noch als Studentin bzw. Student immatrikuliert sind, können Sie sich Ihre deutschsprachige Leistungsübersicht selbst aus Flexnow heraus erstellen. Diese ist dann mit einem Verifizierungscode versehen. Englischsprachige Leistungsübersichten können bei uns beantragt werden.
- Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein, melden Sie sich gerne wegen der Zusendung einer Leistungsübersicht bei uns, wir lassen Ihnen diese dann in der Regel als Scan per Mail zukommen. Originale müssen persönlich bei uns abgeholt werden.
Nachteilsausgleich
- Wenn aufgrund einer länger andauernden oder ständigen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung eine Prüfungsleistung nicht in der vorgesehenen Form erbracht werden kann besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Nachteilsausgleiches.
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Der Antrag ist formlos bei dem zuständigen Prüfungsausschuss (der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden) zu stellen und muss folgendes enthalten:
- Die Begründung des Antrags sowie eine möglichst genaue Darlegung des gewünschten Nachteilsausgleichs. Seien Sie dabei so konkret wie möglich (Merkblatt).
- Ein fachärztliches Attest und/oder ein psychologisches Gutachten und/oder eine Kopie des Behindertenausweises; der Nachweis sollte auf den gewünschten Nachteilsausgleich Bezug nehmen und ihn begründen. Sie und Ihre behandelnden Ärzte können am besten beurteilen, welche Hilfen sinnvoll sind und von Ihnen auch gut genutzt werden können (Hinweise).
- Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten der JLU.
Nebenfach am FB02
- Alle Studierende, die im Nebenfach oder Wahlpflichtfach Module aus den Wirtschaftswissenschaften belegen, müssen sich zu den Anmeldezeiträumen des FB02 anmelden. Eine nachträgliche Anmeldung durch das Naturwissenschaftliche Prüfungsamt ist nicht möglich. Wenn es Probleme diesbezüglich gibt wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften [Email].
- Die Prüfungstermine und Meldefristen für Veranstaltungen des FB 02 finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsamtes Wirtschaftswissenschaften.
Notenlisten (Lehrende)
- Lehrende fügen bitte stets ihren Notenlisten das entsprechende Begleitformular bei, da darauf wichtige Informationen enthalten sind, die wir für die Freigabe der Noten brauchen.
- Einzelnoten können per Email übermittelt werden, aber bitte teilen Sie uns neben der Note auch das Prüfungsdatum mit. Dieses kann für die Zeugniserstellung relevant sein. Wenn die Prüfung des Studierenden nicht bestanden ist, benötigen wir außerdem eine Auskunft darüber, wann die Prüfung wiederholt werden kann.
Promotionen
- Bei Anliegen bezüglich Ihrer Promotion nutzen Sie bitte den Reiter "Promotion zum Dr. rer. nat."
- Für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung für die Anmeldung der Promotion oder die Abgabe der Dissertation. kontaktieren Sie Frau Wiltheis (0641 - 99 24521, pruefungsamt-natwiss).
Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) vs. Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB)
- Eine Prüfungsabmeldung (§ 25 AllB) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung, zu der Sie angemeldet sind, durchführen, entweder eigenständig in Flexnow oder außerhalb der An- und Abmeldefristen per Email beim Prüfungsamt.
- Da die Speziellen Ordnungen der Studiengänge teilweise besondere Regelungen zur Abmeldung treffen, finden Sie die entsprechenden Formulare individuell auf den jeweiligen Studiengansseiten im Bachelor- bzw. Masterbereich.
- Wenn Sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch haben oder Ihnen eine Rücktritt nach § 29 gewährt wurde (auch aus Krankheitsgründen), ist in den Studiengängen des Fachbereichs 08 (sowie aktuell noch im BSc Geographie) bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich.
- In den Studiengängen des Fachbereichs 08 (sowie aktuell noch im BSc Geographie) werden Sie nach erfolgter Abmeldung direkt für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.
- Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt (§ 29 AllB) darf zu jeder Zeit gestellt werden, bei einer verpflichtenden Prüfung wegen Nichtbestehens oder vorangegangenem Rücktritt sowie innerhalb von drei Tagen vor der Prüfung in den Studiengängen des Fachbereichs 08 (sowie aktuell noch im BSc Geographie) ist ausschließlich ein Rücktritt möglich. Der Antrag auf Prüfungsrücktritt wird beim Prüfungsausschussvorsitz gestellt und muss stets begründet sein. Die Begründung ist glaubhaft zu machen, z.B. im Krankheitsfall durch Vorlage der Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit. Nach einem genehmigten Prüfungsrücktritt werden Sie in den Studiengängen des Fachbereichs 08 (sowie aktuell noch im BSc Geographie) zum nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet, eine Abmeldung nach § 25 AllB ist für diesen und darauf folgende Prüfungstermine im gleichen Modul in diesen Studiengän gen nicht mehr möglich.
- Für die Studiengänge des Fachbereichs 08 (sowie aktuell noch im BSc Geographie) benötigen wir in beiden Fällen Informationen zum jeweiligen Prüfungsdatum und zum nächstmöglichen Wiederholungstermin, da wir dazu verpflichtet sind, entsprechende Fristen zu wahren und Sie zum nächstmöglichen Termin anzumelden.
Prüfungsausschuss
- Die Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse unserer Studiengänge wird von uns fortlaufend aktualisiert. Sie finden die Angaben unter Ihrem jeweiligen Studiengang im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten. Dort finden Sie auch Kontaktdaten Ihres Prüfungsausschussvorsitzenden und anderer Funktionsträger.
Schriftlichkeiten
- Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen an einzureichende Schriftlichkeiten gewahrt werden wie zum Beispiel unterschriebene Widersprüche oder Lebensläufe, eingebundene Selbstständigkeitserklärungen oder die Übermittlung aller notwenigen Informationen bei Prüfungsrücktritten.
- In den meisten Fällen, die nicht die Thesen direkt betreffen, ist eine digitale Übermittlung von Schriftlichkeiten per Email ausreichend.
Selbständigkeitserklärung
- Bitte verwenden Sie diese Selbstständigkeitserklärung zur Einbindung in Ihrer Bachelor oder Masterthesis.
Semesteranrechnungsbescheinigungen
- Semesteranrechnungsbescheinigungen werden von dem Prüfungsausschuss des Studiengangs ausgestellt, der neu angestrebt wird. Hierzu benötigen Sie einen Leistungsnachweis des vorherigen Studienganges und reichen diesen bei Ihrem jetzigen (neuen) Prüfungsausschussvorsitzenden ein mit der Bitte, Sie in ein Semester einzustufen und Ihnen ggf. Module anzuerkennen. Dies muss nicht gleichzeitig von statten gehen. Die Modulanerkennung kann auch erst nach der Einschreibung stattfinden.
- Zur Modulanerkennung verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Zur Semestereinstufung sollte dieses Formular verwendet werden.
- Wir können die Anerkennungen der Module erst nach Einschreibung in den neuen Studiengang in FlexNow einpflegen.
Spezielle Ordnungen
- Bitte informieren Sie sich am besten bereits vor Ihrer Einschreibung über die geltenden Regeln in den speziellen Ordnungen Ihres Studiengangs besonders in Bezug auf Prüfungs- und Modulrücktritte oder die Vorgaben zur Thesis. Der speziellen Ordnung sind außerdem Muster-Studienverlaufspläne sowie Modulbeschreibungen zu den einzelnen Modulen in Ihrem Studium beigefügt. Darin finden Sie Informationen zu den Modulverantwortlichen oder zum Angebotsrhythmus der Module.
- Die speziellen Ordnungen finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen sowie im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten.
Termine
- Bitte machen Sie Termine mit den Kolleginnen telefonisch oder per Mail aus, wenn diese gewünscht oder notwendig sind.
- Besonders im Bereich der Promotionen ist es wichtig, die Abgabe von Unterlagen oder Gutachteneinsichten mit Frau Wiltheis terminlich abzusprechen.
Thesis und Thesisabgabe (B.Sc., M.Sc.)
- Alle Informationen von der Thesisanmeldung bis zur Zeugnisabholung sind auf dieser Übersichtsseite zusammengefasst.
- Das Prüfungsamt Naturwissenschaften erhält nur ein gedrucktes Exemplar der Thesis sowie eine elektronisch durchsuchbare Version (pdf, max. 15 MB) per Email. Das Druckexemplar reichen Sie auf dem Postweg ein (es gilt das Datum des Poststempels) oder werfen es in den Briefkasten vor Ort (Hausmeistereingang Chemie-Institutsgebäude HBR 17-19 oder den Fristenbriefkasten beim Prüfungsamtsbüro).
- Die Studierenden müssen den beiden Gutachterinnen oder Gutachtern selbst die Exemplare zukommen lassen. Bitte sprechen Sie mit Ihren Gutachterinnen oder Gutachtern ab, in welcher Form diese die Thesen haben möchten (Druck, Digital oder beides).
- Es ist zwingend erforderlich, das Thesisabgabeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der Thesis einzureichen.
- Sie erhalten Ihr Zeugnis nicht automatisch per Post. Wenn Sie Ihr Zeugnis zugesandt haben möchten, lassen Sie uns einen frankierten und adressierten Umschlag (C4) mit festem Rücken zukommen. Liegt uns kein Umschlag vor, informieren wir Sie per Email, sobald Ihr Zeugnis abholbereit ist.
Thesisverlängerung
- Alle Informationen von der Thesisanmeldung bis zur Zeugnisabholung sind auf dieser Übersichtsseite zusammengefasst.
- Wenn Sie die Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Thesis beantragen müssen, verfassen Sie bitte einen entsprechenden Antrag, den Sie und Ihr Betreuer unterschreiben. Dieser Antrag sollte eine Begründung sowie den Zeitraum beinhalten, um den die Bearbeitungszeit verlängert werden sollte. Diesen Antrag reichen Sie direkt bei Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden oder über uns ein.
- Krankheitsbedingte Thesisverlängerungen können mithilfe einer Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit bei uns direkt beantragt werden.
Vorläufiges Zeugnis/ Bescheinigung "Studiengang bestanden"
- Bitte beantragen Sie beide Bescheinigungen nur, wenn es wirklich dringend ist.
- Wir haben die Möglichkeit Ihnen eine Bescheinigung auszustellen, dass Sie Ihren Studiengang bestanden haben. Hierzu benötigen wir von beiden Gutachterinnen bzw. Gutachtern eine Bestätigung, dass diese die Thesis (und die Verteidigung) mit mindestens ausreichend bewerten. Die restlichen Module müssen bereits in FlexNow eingetragen sein.
- Falls schon alle Noten in Ihrem FlexNow Baum eingetragen wurden, gibt es die Möglichkeit ein vorläufiges Zeugnis zu erstellen, welches vom Prüfungsamt unterschrieben wird.
Wahlpflichtmodule
- Häufig werden die möglichen Wahlpflichtmodule in den Modulbeschreibungen (spez. Ordnung) aufgeführt. Falls ein Modul dort zu finden ist, aber nicht in FlexNow wählbar ist, melden Sie sich bitte bei uns, damit das Modul in FlexNow eingearbeitet wird.
- Sollte das Modul nicht im Fächerkatalog der speziellen Ordnung auftauchen, müssen Sie eine Anerkennung bei den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) beantragen. Sie finden die Kontaktinformationen unter Ihrem jeweiligen Studiengang im Bachelor- bzw. Masterbereich auf unseren Webseiten.
- Entweder Sie lassen Sie sich einen Schein nach dem Bestehen ausstellen und legen diesen dann dem PAV zur Anerkennung vor oder Sie lassen sich vorab bestätigen, dass das Modul anerkannt wird und reichen uns diese Bestätigung inkl. des Scheins nach dem Bestehen ein.
Widerspruch
- Gegen einen vom Naturwissenschaftlichen Prüfungsamt oder vom Prüfungsausschuss ausgestellten Bescheid, z.B. über das endgültige Nichtbestehen eines Moduls, können Sie innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Frist Widerspruch einlegen; näheres hierzu regelt die Verwaltungsgerichtsordnung in den §§ 68ff.
- Den begründeten Widerspruch reichen Sie am Besten schriftlich per Brief bei dem vorsitzenden Mitglied Ihres Prüfungsausschusses über das Prüfungsamt ein. Weitere Möglichkeiten der Widerspruchseinreichung regelt die Verwaltungsgerichtsordnung in § 70. Bitte fügen Sie den Bescheid, dem widersprochen wird, in Kopie Ihrem Schreiben bei.
Zeugniserstellung
- Sie müssen Ihr Zeugnis nur beantragen, wenn nach der Eintragung der Thesisnote noch Modulnoten eingetragen werden. In diesem Fall erkennen wir nicht, dass Ihr Zeugnis bereit ist, geschrieben zu werden. Eine kurze E-Mail Ihrerseits reicht aus.
- Fehlende Modulnoten für die Zeugniserstellung mahnen Sie bitte beim jeweiligen Dozenten an.
- Wenn die Thesisnote die letzte Note ist, die eingetragen wird, ist es in der Regel nicht notwendig, sich bei uns zu melden. Aber wir freuen uns dennoch über eine kurze Mitteilung, damit Ihr Anliegen nicht untergeht.
Zeugnisabholung
- Wenn Sie Ihr Zeugnis abholen möchten, geben Sie dies bitte auf der Checkliste zur Thesisabgabe an. Wir teilen Ihnen per Mail mit, wenn Ihr Zeugnis fertig und eine Abholung des Zeugnisses möglich ist. Die Abholzeiten finden Sie auf der Startseite unserer Webseite. Bitte bringen Sie zur Abholung ein Ausweisdokument und am besten auch eine Klarsichthülle für die Unterlagen mit.
- Wenn Sie Ihr Zeugnis geschickt bekommen möchten, bitten wir Sie, bei Abgabe der Thesis einen frankierten Rückumschlag mit festem Rücken und beschriftet mit Ihrer Anschrift im Prüfungsamt abzugeben. Bitte wählen Sie eine Umschlaggröße, in die ein DIN A4 Dokument passt.
Zuständigkeiten
- Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Bachelor- und Masterstudiengänge bzw. Staatsexamensstudiengänge anderer Fachbereiche (beispielswiese Medizin, Veterinärmedizin, Umweltmanagement oder Ernährungswissenschaften) oder für Lehramtsstudiengänge zuständig sind.
- Immatrikulations- und Exmatrikulationsprozesse werden durch das Studierendensekretariat verwaltet. Diesbezüglich können wir keine Auskunft liefern und bitten Sie um Kontaktaufnahme bei der zuständigen Sachbearbeitung im Studierendensekretariat.
- Bezüglich Anliegen im Bereich von Stud.IP melden Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern oder beim Stud.IP-Support-Team.
Zweitschriften
- Falls Sie einen Ersatz für Ihre Zeugnisse und Urkunden benötigen, besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Zweitschrift. Diese kostet pro Dokument eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro und tritt im Rechtsverkehr an die Stelle der Erstausfertigung.
- Zweitschriften werden ausgestellt,
• wenn die Urschrift ganz oder teilweise zerstört wurde oder
• wenn die Urschrift abhandengekommen ist und
Anlass besteht, die Urschrift zu ersetzen. Außerdem kann in bestimmten Fällen eine Namensänderung einen Anlass darstellen, eine Urschrift zu ersetzen (s. unten). - Die Zweitschriften werden nur auf schriftlichen Antrag unter Nennung des Grundes ausgestellt. Falls Sie eine Zweitschrift beantragen möchten, kommen Sie bitte per Email auf uns zu und teilen uns mit, um welchen Studiengang es sich handelt und wann Sie ihren Abschluss an der JLU gemacht haben.
- Namensänderungen: Bei gewöhnlichen Namensänderungen (z. B. durch Eheschließung, Lebenspartnerschaft o. ä.) wird keine Zweitschrift erstellt. Personen, deren Namen durch Adoption, aufgrund des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag oder aufgrund ähnlicher gesetzlicher Bestimmungen (z. B. Zeugenschutz) geändert wurden, sind dagegen gesetzlich vor einer Offenbarung oder Ausforschung ihrer früheren Namen zu schützen. Daher ist in diesen Fällen auf Antrag eine Zweitschrift von Zeugnissen und Urkunden auszustellen. Dabei sind die Namen entsprechend zu ändern und die Änderungen in der Akte zu dokumentieren.