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Hier finden Sie das Anmeldeformular für interne und externe Masterarbeiten. Die Abgabefrist für dieses Formular ist 4 Wochen (für interne Arbeiten) und 8 Wochen (für externe Arbeiten) vor Beginn der Arbeit.

WICHTIG: Gemäß der Allg. Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge sind Sie verpflichtet diese Selbsständigkeitserklärung in Ihre Arbeit zu integrieren. Bitte drucken Sie diese Selbstständigkeitserklärung aus und integrieren sie in Ihre Thesis.

ECTS-Einstufungstabellen Die ECTS-Einstufungstabelle (ECTS Grading Table) gibt Auskunft über die Verteilung der erzielten Gesamtnoten in einem Studiengang oder eine Gruppe von vergleichbaren Studiengängen an der JLU Gießen, und werden entsprechend des ECTS Leitfadens (ECTS Users' Guide) erstellt. Seit 2009 ersetzen sie die bis dahin empfohlenen relativen „ECTS-Noten“ A bis E. Die Erstellung der ECTS-Einstufungstabellen erfolgt jeweils zum Stichtag 15. November eines jeden Jahres für alle Bachelor- bzw. Master-Absolventen des Zeitraumes 01. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Datum der letzten Prüfungsleistung. Als Vergleichsgruppe werden jeweils die Abschlüsse eines Studiengangs aus den vorangegangenen drei akademischen Jahren herangezogen. Die Erstellung wird nicht vorgenommen, wenn die Zahl der Absolventen im betrachteten Referenzzeitraum kleiner als 30 ist. Es werden nur Absolventinnen und Absolventen in der Vergleichsgruppe berücksichtigt, deren Gesamtnoten zum Stichtag vorlagen.

Da es leider immer wieder zu Unklarheiten kommt, möchten wir kurz erläutern, wie die Formulare auszufüllen sind. Eine Prüfungsabmeldung (§25) können Sie bis 3 Tage vor einer Prüfung beantragen. Wenn Sie in einer Prüfung bereits ein Attest eingereicht hatten, einen Fehlversuch haben oder bereits einen Rücktritt nach §29 beantragt hatten ist bei den nachfolgenden Terminen eine Prüfungsabmeldung nicht mehr möglich. Ein Antrag auf einen Prüfungsrücktritt nach § 29, darf immer gestellt werden. Er muss immer begründet sein und darf bis zu dem Prüfungstermin beantragt werden. Hierüber entscheidet dann der Prüfungsausschussvorsitz. In beiden Fällen, werden Sie immer zum nächsten Prüfungstermin angemeldet.