FAQ Praktika
Wesentliche Informationen zu den konsekutiven Schulpraktischen Studien erhalten Sie in diesem Bereich.
Wer absolviert die Schulpraktischen Studien (SPS)?
Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für Grundschulen (L1), für Haupt- und Realschulen (L2), für Gymnasien (L3), für Förderschulen (L5) sowie der Beruflichen und Betrieblichen Bildung (BBB) absolvieren die Schulpraktischen Studien in einem zweiteiligen, konsekutiven Modell.
Welche Bestandteile umfassen die Praktikumsmodule der SPS?
Das Praktikumsmodul umfasst die universitäre Vorbereitung, die Durchführung in der Schule, die Begleitung und die universitäre Nachbereitung sowie als Modulabschlussprüfung ein Praktikumsportfolio. Im Praxissemester kommen je nach Lehramt noch fachdidaktische Seminare und in L5 die Ringvorlesung Inklusion hinzu.
Welchen Umfang hat das Modul?
Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 12 LP im Grundpraktikum und von 18 LP im Praxissemester. Die LP werden erst nach Abschluss des Moduls bescheinigt; eine Teilwertung vorab ist nicht möglich.
Wann findet das Praktikum statt?
Die Durchführungsphasen des Grundpraktikums liegen in der Regel im Februar/März bzw. im September/Oktober. In der Durchführungsphase sind die Studierenden 5 bzw. 8 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule.
Die Durchführungsphasen des Praxissemesters liegen in der Regel im April/Mai bzw. im Oktober/November – jeweils mit Start der Vorlesungszeit an der JLU (und unter Berücksichtigung der hessischen Schulferien).
Fließt das Praktikum in die Zwischenprüfung ein?
Mit der Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) fällt für Studierende ab WS 23/24 die Zwischenprüfung weg.
Für Altstudierende (Studienstart vor WS 23/24) gilt noch folgendes: Das erste Praktikum wird in L1, L2, L3 für das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. in BBB für den Bachelor-Abschluss benötigt (obligatorisch).
Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Moduls an?
In den beiden ersten Vorlesungswochen des vorausgehenden Semesters (2. Oktober- bzw. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im Sommersemester xxx" bzw. „Schulpraktikum im Wintersemester 20xx/xx“ für das Praktikum an. Eine weitere Anmeldung über FlexNow erfolgt nicht. Dem Vorbereitungs- und dem Nachbereitungsseminar werden Sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
An welchen Schulen kann das Praktikum absolviert werden?
Die Durchführungsphase erfolgt an einer zur Schulform passenden Schule (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem Gymnasium oder an einer Beruflichen Schule, je nach studiertem Lehramt).
Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?
Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten im Einzugsgebiet der JLU aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. Lediglich Auslandspraktika sind eigenständig, aber in Absprache mit dem ZfL zu organisieren.
Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?
Nein. Nach § 7 Abs. 3 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.
Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?
§6 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/de/mug/7/7_80_ab_2023/7_80_00_praktikum
Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?
In der Durchführungsphase müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche (in Physik 10) durchführen. Hinzu kommt die Zeit für die Vor- und Nachbereitung.
Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?
Im Grundpraktikum darf und soll möglichst breit hospitiert werden. In dem darauffolgenden Praxissemester liegt der Schwerpunkt auf dem gewählten Unterrichtsfach (in L1 im Langfach, in L5 im studierten Unterrichtfach, in L2/L3 in einem Schwerpunktfach, jedoch kann hier auch das zweite Fach hinzugezogen werden). Unterrichtsversuche sollen grundsätzlich in den studierten Unterrichtsfächern erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.
Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?
Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel mindestens einmal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht. Sollte dies aus kapazitären Gründen nicht möglich sein, so könnte die Reflexion eines Unterrichtsversuchs durch die Mentorin/den Mentor, aber auch durch weitere Studierende (Peer-Learning) aufgefangen werden
Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?
Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 10 Abs. 3-4 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Versäumte Tage sind im unmittelbaren Anschluss an den Praktikumszeitraum nachzuholen, sofern dies möglich ist. Aus Versicherungsgründen ist das ZfL darüber zu informieren.
Wann finden die Auswertungsseminare statt?
Das Auswertungsseminar findet im Anschluss an die Durchführungsphase noch im selben bzw. im folgenden Semester im Block oder semesterbegleitend statt.
Woraus resultiert die Bewertung des Praktikums?
Die Modulnote folgt einzig aus der Bewertung des Praktikumsportfolios. Seine Bewertung (in der üblichen Form von 0 bis 15 Punkten) bildet die Abschlussnote des Moduls.
Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand, Eigenständigkeitserklärung etc.) gibt es für das Portfolio?
Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen und müssen befolgt werden. Obligatorisch ist jedoch eine Eigenständigkeitserklärung.
Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?
Ja, da das Portfolio als Instrument der Lernprozessbegleitung bestenfalls parallel erstellt wird. Bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum sind unbedingt vor Beginn der Durchführungsphase festzuhalten und auch die Unterrichtsplanungen können vorab eingefordert werden, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte als sinnvoll erachtet.
Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praktikum zu finden?
Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in den Modulbeschreibungen für das gewählte Lehramt in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/de/mug. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).
Was muss ich bei Schwangerschaft in Bezug auf die Schulpraktischen Studien beachten?
In diesem Leitfaden finden Sie die Regelungen zur Schwangerschaft im Schulpraktikum.
Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen der Schulpraktischen Studien?
Alle Belange der Schulpraktischen Studien laufen über das Referat Schulpraktische Studien am Zentrum für Lehrerbildung.