Erste Staatsprüfung sowie Erweiterungs- und Zusatzprüfung
Die Erste Staatsprüfung bildet den Abschluss Ihres Lehramtsstudiums. Darüber hinaus können Sie Ihre Lehrbefähigung durch eine Erweiterungsprüfung um ein weiteres Fach im selben Lehramt oder durch eine Zusatzprüfung um ein weiteres Lehramt ergänzen. Auf dieser Seite finden Sie zentrale Informationen zur Ersten Staatsprüfung sowie zu Erweiterungs- und Zusatzprüfungen.
Erste Staatsprüfung
Hinweis: Verantwortlich für die Erste Staatsprüfung ist ausschließlich die Hessische Lehrkräfteakademie (LA), Prüfungsstelle Gießen,
an die Sie ggf. Rückfragen oder Anregungen richten.
Schubertstraße 60, Haus 15, 35392 Gießen
Tel.: +49 (641) 20081 540
Grundwissenschaften in der Ersten Staatsprüfung
Lehramtsstudierende, die ihre Erste Staatsprüfung ablegen, werden immer in den beiden Grundwissenschaften geprüft, in denen sie die Aufbaumodule belegt haben.
Bitte beachten Sie: Sie haben einen Anspruch, in diesen beiden Grundwissenschaften geprüft zu werden die Themen und Inhalte der Aufbaumodule können, müssen aber nicht, Thema oder Inhalt der Staatsprüfung sein. Die Prüfungsthemen werden mit den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern abgesprochen.
Die Folien des Informationsvortrags zur Ersten Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Prüferinnen und Prüfer
Sie finden hier eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für die Erste Staatsprüfung. Verantwortlich für die Prüferinnen und Prüfer ist ausschließlich die Hessische Lehrkräfteakademie (LA), Prüfungsstelle Gießen, an welche Sie ggf. Rückfragen oder Anregungen richten. Sollten Sie als Fachbereich bzw. Institut eine Aktualisierung der Liste für Ihr Fach wünschen, so setzen Sie sich bitte auch mit dem ZfL in Verbindung.
Ansonsten gilt: Die Liste ist veraltet! Es besteht keine Gewähr dafür, dass sie noch aktuell ist. Sie wird nur „auf Zuruf“ der Fachbereiche weiter gepflegt. Sollten Sie konkrete Prüfer(-innen)-Wünsche haben, informieren Sie sich ggf. über die Netzseiten der Institute oder bei den entsprechenden Lehrenden hinsichtlich der Prüfungsberechtigungen.
Unterlagen für die Erste Staatsprüfung
Erweiterungs- und Zusatzprüfungen
Erweiterungsprüfung
Mit einer Erweiterungsprüfung kann die Lehrbefähigung in einem weiteren Unterrichtsfach bzw. einer weiteren Fachrichtung innerhalb desselben Lehramts erworben werden. Die Erweiterungsprüfung kann frühestens ein halbes Jahr nach der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Sie hat keinen Einfluss auf die Note der Ersten Staatsprüfung.
Zusatzprüfung
Mit einer Zusatzprüfung kann eine Unterrichtsbefähigung für ein weiteres Lehramt erworben werden. Sie kann erst nach bestandener Zweiter Staatsprüfung abgelegt werden. Zusatzprüfungen zum Lehramt an Gymnasien und zum Lehramt an beruflichen Schulen sind nicht möglich.
Informationen zum erforderlichen Studium sowie zu Bewerbung und Einschreibung finden Sie auf der Seite „Bewerbung für ein Lehramtsstudium“.