Häufige Fragen zu Prüfungsangelegenheiten (FAQ)
FAQ Prüfungsangelegenheiten
Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der JLU; für Bachelor- und Masterstudiengänge können ggf. abweichende Regelungen gelten.
Was ist eine Modulbeschreibung und wo finde ich sie?
Es gibt verschiedene Fassungen von Modulbeschreibungen. Welche gilt für mich?
Muss ich mich zu Veranstaltungen / Prüfungen anmelden und wie mache ich das?
Kann ich mich innerhalb des selben Moduls für mehrere gleichwertige Veranstaltungen anmelden und mich später für eine entscheiden?
Ich habe die Anmeldefrist verpasst, was kann ich tun?
Muss ich in den Lehrveranstaltungen anwesend sein? Wo erfahre ich mehr über Anwesenheitspflichten?
Grundsätzlich ist die Justus-Liebig-Universität eine Präsenzuniversität. Daher sollten Sie an allen in einem Semester vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilnehmen. Es kann jedoch immer einmal etwas dazwischen kommen (Krankheit etc.), sodass Sie einzelne Termine verpassen. Die Anwesenheitsregelungen unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Veranstaltungsform zu Veranstaltungsform und von Modul zu Modul. Wie genau die Anwesenheitsregelungen in den einzelnen Fächern bzw. Veranstaltungen sind, erfahren Sie verbindlich in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Genauere Angaben finden Sie in den Modulbeschreibungen (Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung bis einschließlich Sommersemester 2023) oder in der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung ab WS 2023/24) und ergänzend in den Fachanhängen der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung ab WS 2023/24).
Falls ohne weitere Angaben die regelmäßige Teilnahme gefordert ist, ist dies durch die Teilnahme an der Mehrheit der Sitzungen gegeben.
Welche Prüfungsarten gibt es?
Es gibt meist modulabschließende Prüfungen: Das heißt, dass eine Prüfung abgelegt wird, um das gesamte Modul zu bestehen. In der Modulbeschreibung ist vermerkt, ob es Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung gibt (Prüfungsvorleistungen). Prüfungsvorleistungen sind unbewertet, müssen aber zum Bestehen des Moduls unbedingt ebenfalls abgelegt bzw. erbracht werden.
In besonderen Fällen können in einem Modul in mehreren Modulteilen Prüfungen stattfinden (Modulteilprüfungen), z.B. eine Klausur in der Vorlesung und ein Referat oder eine Hausarbeit in einem Seminar des Moduls. Diese Prüfungen sind i.d.R. bewertet und die Noten ergeben gemeinsam die Modulabschlussnote. Genauere Angaben zur Bildung der Modulnote finden sich in der Modulbeschreibung.
Ausführliche Informationen zu Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Wiederholungsprüfungen finden Sie im Merkblatt „Die Modulprüfungen in den modularisierten Lehramtsstudiengängen“.
Kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Ausführliche Informationen zur Abmeldung von Prüfungen sowie zum Rücktritt aus triftigem Grund finden Sie im Merkblatt zum Rücktritt von einer Modulprüfung.
Ich habe mich von der Prüfung abgemeldet. Werde ich automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet?
Nein. Wenn Sie sich ohne die Nennung von Gründen abgemeldet haben, müssen Sie sich selbst über Flexnow wieder neu anmelden.
Ich bin an einem Prüfungstermin krank. Wie melde ich dies dem Prüfungsamt?
Ich war am Prüfungstermin krank. Muss ich mich noch einmal anmelden?
Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert nun?
Sie sind im Regelfall zum nächsten Prüfungstermin bzw. zu allen Folgeprüfungsterminen automatisch angemeldet! Eine Abmeldung ist nicht möglich, ein Rücktritt nur aus triftigem Grund, z.B. im Krankheitsfall. Informieren Sie sich daher unbedingt eigenständig über den bzw. die folgenden Termin(e). Ggf. kann die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen freigestellt sein - Sie finden dann eine entsprechende Information im Fachanhang des betreffenden Fachs. Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie gerne im Prüfungsamt nach.
Modulteilprüfungen: In der Modulbeschreibung finden Sie Informationen zur Prüfungsform des folgenden Prüfungsversuchs. In der Regel kann jede nicht bestandene Teilprüfung 2 Mal wiederholt werden, wenn das Modul nicht durch Ausgleich der beiden Teilnoten des Erstversuchs mit 5 Punkten bestanden ist. Falls z.B. eine Teilprüfung mit 4 Punkten nicht bestanden ist, die 2. Teilprüfung des Moduls jedoch mit 12 Punkten bestanden wurde, ist das Modul insgesamt mit 8 Punkten bestanden und es muss keine Prüfung wiederholt werden. Ist die 2. Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so ist das Modul insgesamt endgültig nicht bestanden.
Modulabschlussprüfungen: Die modulabschließende Prüfung kann 2 Mal wiederholt werden. Angaben zur Form der Prüfung finden sich in der Modulbeschreibung. Ist zur Wiederholungsprüfung keine vom Erstversuch abweichende Prüfungsform angegeben, so findet die Wiederholungsprüfung in der gleichen Form statt wie der Erstversuch. Ggf. kann die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen freigestellt sein - Sie finden dann eine entsprechende Information im Fachanhang des betreffenden Fachs. Falls Sie nicht sicher sind, fragen Sie gerne im Prüfungsamt nach.
Weitere Informationen zu Wiederholungsprüfungen, Prüfungsversuchen und den Folgen eines endgültigen Nichtbestehens finden Sie im Merkblatt „Die Modulprüfungen in den modularisierten Lehramtsstudiengängen“.
Werde ich zur Wiederholungsprüfung eingeladen?
Ich habe eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden. Muss ich mich noch einmal anmelden?
Was passiert, wenn ein Plagiat bzw. ein Täuschungsversuch in einer Prüfung nachgewiesen wird?
Ich habe ein Modul endgültig nicht bestanden – und nun?!
Ich möchte Widerspruch gegen das endgültige Nichtbestehen eines Moduls / des Studiums erheben. Wie tue ich das?
Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?
Ich benötige einen Flexnow-Ausdruck (Leistungsübersicht) für BAföG o.a. Wie bekomme ich diesen?
Wie kann ich (z.B. im Ausland) erbrachte Leistungen für ein Modul anerkennen lassen?
Wo erfahre ich mehr zum Thema Studieren mit Kind?
Ich habe eine chronische Erkrankung, wo kann ich mich beraten lassen?
Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Studiengangs-/Lehramtswechsel anerkennen lassen?
Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine Semesteranerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt (Broschüre im Infopool der ZSB). Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie in der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke (Lesitungsübersicht) können Sie über Ihren Flexnow-Zugang ausdrucken oder Sie erhalten sie, bei Studium eines Bachelor- oder Masterstudiengangs des beruflichen Lehramts, im Prüfungsamt. Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt vor und lassen sich die Anerkennungen in Flexnow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein! Wurde bereits ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich.
Grafisch dargestellt finden Sie die Schritte zur Anerkennung auch noch einmal hier.
Welche Module kann ich in die Erste Staatsprüfung einbringen?
Die potenziell einzubringenden Module finden Sie bei Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2023 in der Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). In der Regel gilt die Anlage 3 zum Zeitpunkt des Studienbeginns.
Bei Studienbeginn ab WS 2023/24 finden Sie die in die Staatsprüfung einzubringenden Module in den einzelnen Fachanhängen der Studien- und Prüfungsordnung (Lehramtsordnung).
Nur dann, wenn bspw. Module höherer Semester entfallen sind und für Sie nicht mehr angeboten werden, können sich Änderungen ergeben.
Wo melde ich mich für die Erste Staatsprüfung an?
Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?
Zwischenprüfungen
Die folgenden Regelungen beziehen sich auf die Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3 und L5 an der JLU, die bis einschließlich Sommersemester 2023 begonnen wurden. Sie gelten auch für Studierende, die bei Studienbeginn an der JLU ab WS 2023/24 in ein höheres als das 1. Fachsemester eingestuft wurden und nach der Studien- und Prüfungsordnung studieren, die bis zum WS 2023/24 galt.
Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?
Wie verteilen sich die CP konkret?
Ich habe die nötigen CP zum vorgegebenen Zeitpunkt noch nicht erreicht - was muss ich tun?
Wann müssen die erforderlichen CP spätestens vorliegen?
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen?
Ich habe die erforderlichen Punkte erreicht - wie erhalte ich den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung?
Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?
Anerkennungen
Die nachfolgenden Regelungen gelten für L1, L2, L3 und L5, nicht jedoch für BBB!
Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der JLU anerkennen lassen?
Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine (Semester-)Anerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt. Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke der erbrachten Studienleistungen können Sie bei vorangegangenem Studium an der JLU Gießen eigenständig über Ihren Flexnow-Zugang erstellen oder Sie erhalten Sie im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (Ihrer Hochschule).
Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt des ZfL vor und lassen sich die Anerkennungen in Flexnow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein!
Grafisch dargestellt finden Sie die Schritte zur Anerkennung auch noch einmal hier.
Gelten für Schulpraktische Studien besondere Bestimmungen?
Welche Unterlagen werden grundsätzlich zur Anerkennung benötigt?
In welcher Form sind die Leistungsnachweise vorzulegen?
Können nicht bestandene (Teil-)Prüfungen anerkannt werden?
Müssen nicht bestandene (Teil-)Prüfungen überhaupt angegeben werden?
Ich habe eine Prüfung in einem früheren Studiengang endgültig nicht bestanden. Kann ich das Lehramtsstudium an der JLU dennoch aufnehmen bzw. dort beenden?
Bitte beachten Sie: Wenn bereits ein Prüfungsversuch unternommen wurde, ist eine Anerkennung nicht mehr möglich!
Muss ich alle bestanden (Teil-)Prüfungen anerkennen lassen?
Wenn ich Anerkennungen aus anderen Studiengängen mitbringe (oder noch damit rechne, diese zu erhalten), soll ich dennoch die entsprechenden Module belegen?