7.36.05 Nr.8 Master "Interdisziplinäre Studien zum östlichen Europa"
Übersicht der Speziellen Ordnung des Master-Studiengangs "Interdisziplinäre Studien zum östlichen Europa" (7.36.05 Nr.8)
Spezielle Ordnung (aktuelle Fassung) 2. Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung tritt am 26.10.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023. |
Spezielle Ordnung 1. Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung tritt am 30.06.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023. (Please note that only the German version is official and legally binding. The English version is for informative purposes only. |
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Diese Ordnung tritt am 22.05.2021 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2021/2022. |
Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 7. Änderungsfassung tritt am 06.05.2017 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2017/2018. |
Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat am 04.10.2016 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2017.
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Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat am 22.02.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016.
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 4. Änderungsfassung tritt am 14.04.2014 in Kraft und ist gültig ab Wintersemester 2014/2015.
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 3. Änderungsfassung tritt am 26.10.2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2012/13 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits eingeschrieben sind, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden. Der Studierende ist an eine solche Mitteilung gebunden. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen.
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum 31.03.2011 in Kraft. |