7.36.07 Nr.7 Master "Mensch - Klima - Umwelt"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Mensch-Klima-Umwelt" (7.36.07 Nr.7)
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Die 1. Änderungsfassung tritt mit Ablauf des Sommersemesters 2027 außer Kraft. Prüfungen einschließlich ihrer Wiederholungen können letztmalig im Sommersemester 2027 abgelegt werden. Ab dem Sommersemester 2025 kann der Studiengang nicht mehr begonnen werden. Mit Ablauf des Sommersemesters 2027 ist der Studiengang ohne weitere Berücksichtigung von Härtefällen oder Prüfungsrücktritten endgültig eingestellt. |
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Diese Ordnung tritt am 04.12.2024 in Kraft.
Spezielle Ordnung Neufassung Gültigkeit Diese Ordnung tritt mit Beginn des Wintersemester 2020/2021 in Kraft. |
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Der Studiengang "Mensch-Klima-PaläoUmwelt" wird in der 1. Änderungsfassung nur noch bis zum Sommersemester 2020 angeboten. Ab Wintersemester 2020/2021 wird der Studiengang als „Mensch – Klima – Umwelt“ weitergeführt. Daher werden keine Studierende mehr in den Studiengang „Mensch-Klima-PaläoUmwelt“ aufgenommen, ein Wechsel in diesen Studiengang kann nicht mehr ermöglicht werden. Studierende die bereits eingeschrieben sind, können den Studiengang abschließen. |
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 1. Änderungsfassung tritt am 07.05.2017 in Kraft und gilt für alle Studierenden, die ihr
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Spezielle Ordnung Gültigkeit Die Spezielle Ordnung des Masterstudiengangs „Mensch–Klima-PaläoUmwelt“ tritt zum Wintersemester 2015/2016 in Kraft.
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