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Abteilung B 5 - Angelegenheiten der Studierenden

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung B 5 "Angelegenheiten der Studierenden" sind im Wesentlichen zuständig für administrative Angelegenheiten der Studierenden wie z. B. die Immatrikulation, Exmatrikulation und die Bearbeitung von Anträgen der Studierenden (z. B. Beurlaubungsanträge, Anträge auf Teilzeitstudium o. ä.).

U.a. werden im Studierendensekretariat die Bewerbungsverfahren für einzlene Studiengänge sowie ggf. notwendige Auswahlverfahren durchgeführt und die Zulassungen bzw. Ablehnungen im Bewerberportal zur Verfügung gestellt.

Die Studierenden können sich immatrikulieren, exmatrikulieren, ihre Chipkarte bestellen und diese aktualisieren.

Im Studierendensekretariat werden die persönliche Daten der Studierenden erfasst, gepflegt und für andere Bereiche (z. B. für die Prüfungsverwaltung) zur Verfügung gestellt.

Weitergehende Informationen rund um das Thema "Studium" finden Sie hier.