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Antragstellung / Beantragung von Fördermitteln

Grundsätzlich ist jedes Hochschulmitglied, das in der Forschung tätig ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben berechtigt, Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden (§ 34 Abs. 1 HHG). Die Justus-Liebig-Universität ist darüber hinaus grundsätzlich verpflichtet, soweit wie möglich Drittmittel einzuwerben (§ 10 Abs. 1 Satz 3 HHG).

Die wesentlichen Informationen über Forschungsprogramme und Projektförderung im Allgemeinen sowie die konkreten Ausschreibungsbedingungen erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fördermittelgeber (Auswahl):

 

 

Hilfestellung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern in der Stabsabteilung Forschung oder per Mail unter forschung.

 

Bitte beachten Sie, dass in der Regel nicht die einzelne Wissenschaftlerin oder der einzelne Wissenschaftler, sondern die Universität als Antragstellerin auftritt (Ausnahme: Personenförderung der DFG sowie einige DAAD-Verfahren). Die Hochschule ist rechtlich später auch Bewilligungsempfängerin der Fördermittel. Deshalb ist für die Antragstellung die rechtsverbindliche Unterschrift der Präsidentin / des Präsidenten der Justus-Liebig-Universität erforderlich. Wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an die Stabsabteilung Forschung.