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Beschaffung von Geräten und Verbrauchsmaterialien

Bei Beschaffungen und Auftragsvergaben aus Drittmitteln sind ebenfalls die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die Beschaffung von Geräten und Verbrauchsmaterialien aus Drittmitteln unterliegt dabei den gleichen Regeln wie Beschaffungen aus dem vom Land bereitgestellten Budget. Bei der Vergabe von Aufträgen hat die Universität die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts anzuwenden. Die Abläufe und Betragsgrenzen für Auftragsvergaben sind in der Beschaffungsordnung der JLU geregelt. Fragen zu Beschaffungsverfahren beantwortet die Abteilung Beschaffung und Materialwirtschaft.

Aufträge für Bauleistungen werden an der Universität ausschließlich durch das Dezernat E erteilt. Dezentrale Einrichtungen sind zu derartigen Auftragsvergaben nicht befugt.