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Drittmittel (Definition und Abgrenzung)

Drittmittel sind Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung über Hochschulträger HMWK) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden. Sie werden in der Regel projektbezogen für konkrete Vorhaben oder Forschungsschwerpunkte und üblicherweise mit befristeter Laufzeit zur Verfügung gestellt.

Drittmittel können der Hochschule selbst, einer ihrer Einrichtungen (z.B. Fakultäten, Fachbereiche, Institute) oder einzelnen Wissenschaftlern  bewilligt werden. In der Hochschulfinanzstatistik werden aber grundsätzlich nur solche Mittel erfasst, die in den Haushalt der Hochschule eingestellt bzw. die von der Hochschule auf Projektkonten verwaltet werden.

 

Hochschulen sind verpflichtet, über die Grundfinanzierung des Landes hinaus weitere Mittel von Dritten einzuwerben (§ 10 Abs. 1 Satz 3 HHG). Drittmittel bilden damit eine notwendige Säule der Gesamtfinanzierung der Universität.

Drittmittel spielen allerdings nicht nur als zusätzliche Einnahmen neben der Grundfinanzierung eine wichtige Rolle für die Finanzierung der Universität.Vielmehr sind sie im Rahmen der leistungsorientierten Mittelzuweisung (LOMZ) auch für die Höhe der Grundfinanzierung selbst entscheidend, da der Leistungsparameter Forschung maßgeblich durch den Indikator Drittmitteleinwerbung abgebildet wird. Die Höhe der Drittmitteleinnahmen und deren Entwicklung im relativen Vergleich mit den anderen Hochschulen des Landes hat daher eine direkte Auswirkung auf das der Universität als Grundfinanzierung zur Verfügung stehende Budget.

Zu den Drittmitteln zählen z.B.:

  • Projektmittel der Forschungsförderung des Bundes, der Länder und anderer öffentlicher Stellen,
  • Mittel der DFG (inklusive Programmpauschale) und anderer privater Fördermittelgeber 
  • Mittel der Wirtschaft für die Durchführung von Forschungsaufträgen oder Forschungskooperationen,
  • Geldspenden, die der Lehr- und Forschungsförderung dienen (auch ohne konkreten Projektbezug). 

Die Drittmittel werden von der Universität verwaltet und sind dem vorgegebenen Zweck des Dritten zuzuführen und nach dessen Bedingungen zu bewirtschaften. Sofern durch den Fördermittelgeber keine Regelung getroffen wird, gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der JLU.

 

Nicht als Drittmitteleinnahmen - und somit nicht relevant für die leistungsorientierte Mittelzuweisung (LOMZ) des Landes - gelten:

  • Mittel der Grundausstattung der Hochschulen,
  • Zuweisungen und Zuschüsse des Hochschulträgers (HMWK),
  • Umsatzsteuerpflichtige Projekte, soweit es sich um Tätigkeiten ohne Forschungsbezug (sog. Dienstleistungen) handelt, 
  • Mittel aus Hochschulsonderprogrammen
  • Studiengebühren und sonstige Gebühren auf Grundlage einer Gebührenordnung
  • Sponsoring