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Restmittel / Guthaben aus abgeschlossenen Drittmittelprojekten

Sollten nach Abschluss eines Forschungsvorhabens ausgezahlte Fördermittel nicht vollständig verbraucht worden sein, so sind diese unter Angabe des Geschäftszeichens an den Zuwendungsgeber zurückzuzahlen. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der zentralen Drittmittelverwaltung übernehmen diese Aufgabe für Sie.

Hinweis

Der Zuwendungsgeber kann Verzugszinsen in Rechnung stellen, wenn die nicht verbrauchten Mittel nicht zeitnah zurückgezahlt werden.

Sofern im Zuwendungsvertrag - oder nach Abstimmung mit dem Geldgeber - bestimmt ist, dass Restmittel nicht zurückgezahlt werden müssen, so werden eventuelle Restguthaben nach Abschluss der Drittmittelprojektes auf die SAP-Drittmittelreste-Konten der Projektleiter (Projektnummernkreis 659... oder 859...) überwiesen. Diese Mittel dürfen ohne Zweckbindung und Projektbezug für weitere Ausgaben im Rahmen der wissenschaftlichen Tätigkeit verwenden werden. Guthaben auf den Drittmittelreste-Konten unterliegen den gleichen Bedingungen wie Haushaltsmittel auf Landeskostenstellen, insbesondere auch im Hinblick auf die Rücklagensystematik der Fachbereiche.