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Projektlaufzeit

Üblicherweise ist die Projektlaufzeit (Bewilligungszeitraum) im Zuwendungsbescheid angegeben. Die Fördermittel dürfen nur für die im Bewilligungszeitraum für das Vorhaben verursachten Ausgaben (das bedeutet Auszahlung, also konkreter Abfluss von Mitteln) abgerechnet werden.

Bei den meisten Projekten der DFG (Sachbeihilfen, aber auch Förderungen im Rahmen von Forschungsgruppen und Schwerpunktprogrammen) sind Projektbeginn und –ende im Zuwendungsbescheid nicht explizit formuliert, sondern lediglich die Förderdauer in Personen- bzw. Projektmonaten. Die Laufzeit der Bewilligung beginnt in diesen Fällen mit dem ersten Tag des Zeitraums, für den Mittel erstmalig angefordert werden, frühestens an dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kalendertag, der auf das Datum der Bewilligung folgt.