Overhead / Programm- bzw. Projektpauschale
In einigen Forschungsvorhaben zahlen die Fördermittelgeber (pauschale) Zuschläge zur Deckung der indirekten bzw. infrastrukturellen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben entstehen.
Die Bezeichnungen dafür differieren je nach Fördermittelgeber:
- Programmpauschale
- Projektpauschale
- Overhead
- Gemeinkostenzuschlag
- Verwaltungspauschale
- ...
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Kosten für die Nutzung von Raumressourcen sowie der zentralen Verwaltungs- und Servicebereiche (z.B. Beratung, Durchführung und Administration der Projekte, Nutzung von Basisdiensten wie UB oder HRZ, …).
Gemäß Beschluss des Präsidiums der JLU vom 30.11.2022 (basierend auf einer entsprechenden Änderung der DFG-Verwendungsrichtlinien) werden die ausgezahlten Overheadmittel in nicht-wirtschaftlichen Drittmittelprojekten und LOEWE-Projekten komplett zentral verbucht und stehen vollständig zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Projekte entstehenden indirekten bzw. infrastrukturellen Kosten zur Verfügung.
Zur Deckung Ihrer dezentralen indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes erhält die projektverantwortliche Kostenstelle eine Gutschrift zur Grundausstattung (kostenmindernde Umlagebuchung) in Höhe von 20% der vom Fördermittelgeber ausgezahlten Overheadsumme. Das Dekanat erhält eine Gutschrift in Höhe von 10%. Die Buchungen werden in den SAP-Kontoauszügen der begünstigten Kostenstellen und „Verrechnungen“ als „Gutschrift Grundausstattung“ nachvollziehbar verbucht.
Weitere Informationen zum JLU-internen Umgang mit Overhead erhalten Sie hier.
Aufgrund der o.g. Änderung der DFG-Verwendungsrichtlinien hat sich die JLU eine Leitlinie zur Verwendung von Programmpauschalen gegeben und die wendet diese Regelung gleichermaßen für alle nicht-wirtschaftlichen Drittmittel- und LOWEW-Projekte an. Im März 2023 wurde hierüber informiert. Zu den entsprechenden Dokumenten gelangen Sie über folgende Links: