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Neuanschluss von elektrischen Geräten

Verfahren zum Antrag für einen neuen Elektroanschluss für Geräte an der Justus-Liebig-Universität.


Gemäß den europäischen Rechtsvorschriften und in Anlehnung an die  "Technischen Anschlussbedingungen von Verbrauchern an das Niederspannungsnetz (Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 :2019-04), sind hierzu folgende Punkte zu beachten:

  • Für das anzuschließende Gerät muss eine EG/EU-Konformitätserklärung (CE-Kennung) vorliegen, die bestätigt, dass das anzuschließende Gerät allen einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. 
  • Der einphasiger Anschluss von Einzelgeräten (z.B. Betrieb an Schukosteckdose) bis 4,6kVA (kW) ist grundsätzlich immer möglich. 
  • Einzelgeräte mit einer Bemessungsleistung größer 4,6kVA (kW) sind grundsätzlich nur mit einem 3phasigen Anschluss (Drehstrom) möglich.

Die verfügbare elektrische Infrastruktur in den Gebäuden der Justus-Liebig-Universität ist hinsichtlich Installationsgrad und Alter sehr unterschiedlich. D.h. eventuell erforderliche Steckdosen können fehlen oder die Kapazität der Anlage ist nicht immer ausreichend. Zudem ist zu Überprüfen, ob von dem anzuschließenden Gerät keine Rückwirkungen auf das Stromnetz im Gebäude auftreten.

Es wird daher dringend Empfohlen, die Möglichkeit eines späteren Betriebs mit Sachgebiet E2.4 hinsichtlich Machbarkeit, Umsetzungszeitraum und den gegebenenfalls anfallenden Kosten zu erörtern.
Eine entsprechend qualifizierte Anfrage, ist frühzeitig mit verlinkten Formular, an die Funktionsemail elt-anschluss zu richten.

Die Prüfung der vorhandenen Infrastruktur und der Netzverträglichkeit wird nach Antragseingang und Vorliegen aller Unterlagen schnellstmöglich von Sachgebiet E2.4 durchgeführt. Aufgrund der Vielzahl von Tätigkeiten ist dabei von einer mittleren Bearbeitungszeilt von ca. 2-3 Wochen auszugehen.

Wichtig:
Die Anfrage sollte möglichst stattfinden, bevor entsprechende Anschaffungen durchgeführt werden, da ein kurzfristiger Anschluss nicht immer möglich ist.

 

Stand: 24/06/2025