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Wie funktioniert der NC?

Wie funktioniert der NC?

Viele denken, dass der „NC“ eine bestimmt Note ist und wenn man diese erreicht hat, bekommt man sicher einen Studienplatz. Leider ist es etwas komplexer...

„NC“ ist die Abkürzung für die Wörter Numerus Clausus, welche wörtlich übersetzt „geschlossene Zahl“ bedeuten. Wenn ein Studiengang oder ein Studienfach „einen NC hat“ ist damit gemeint, dass es nur eine ganz bestimmte Zahl von Studienplätzen gibt, d.h. der Studiengang/Studienfach ist zulassungsbeschränkt („geschlossen“).

Die verfügbaren Studienplätze werden nach verschiedenen Auswahlquoten vergeben.

Vorabquoten

Für einige Bewerbergruppen sind sog. Vorabquoten festgelegt. Gibt es Bewerber/innen aus diesen Gruppen wird ein bestimmter prozentualer Anteil der Plätze vorab an diese vergeben. Ist die Anzahl der Bewerber/innen aus der Bewerbergruppe größer als die Anzahl der prozentual bestimmten Plätze, wird nach der Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung eine Auswahl getroffen.

Infos zu den Vorabquoten:

Quoten im Auswahlverfahren

Die Quoten bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sind:

Die Quoten bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in Hessen sind:

Wie funktioniert das eigentlich mit dem NC?
Ein Beispiel an einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang

Nehmen wir den fiktiven Studiengang Z, bei dem die JLU zum Wintersemester genau 200 Studienplätze zu vergeben hat. Davon werden 20% anhand der Wartezeit und 80% im Rahmen des Hochschulauswahlverfahrens vergeben. Die JLU erstellt dazu zwei Ranglisten (Wartezeit und HAV).

Im HAV wird für diesen fiktiven Studiengang die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB-Note) z.B. Abiturnote oder Note der Fachhochschulreife genommen.

Die Bewerber/innen werden aufgrund ihrer Wartezeit und ihrer HZB-Note in die beiden Ranglisten sortiert.

Wartezeit-Ouote HAV-Quote

Grafik6 ©Rudie_Fotolia.com1. Wartesemester 7

2. Wartesemester 6

3. Wartesemester 6

39. Wartesemester 5

40. Wartesemester 4

41. Wartesemester 3

Grafik1 ©Rudie_Fotolia.com1. HZB-Note 1,1

2. HZB-Note 1,2

3. HZB-Note 1,2

...

159. HZB-Note 1,9

160. HZB-Note 1,9

161. HZB-Note 2,0

Es kann natürlich sein, dass zwei Bewerber/innen, dieselbe Wartezeit oder dieselbe HZB-Note haben („Ranggleichheit“). Die beiden werden dann mittels sog. Zweitkriterien unterschieden.

Bei 200 Studienplätzen erhalten in der Wartezeit-Quote die ersten 40 Bewerber/innen und in der HAV-Quote die ersten 160 Bewerber/innen der jeweiligen Rangliste einen Zulassungsbescheid.

Auf die Frage „Wie ist der NC für den Studiengang Z“ kann es folglich nur folgende Antwort geben:
"Im letzten Wintersemester haben die Bewerber/innen mit einer HZB-Note von 1,9 und besser sowie die Bewerber/innen mit einer Wartezeit von mindestens 4 Semestern einen Studienplatz bekommen."

Zusammenfassung

  • Es gibt keine vorher festgelegte Mindestnote, die erreicht werden muss.
  • Wenn es für einen Studiengang 150 Studienplätze gibt und sich 150 oder weniger Personen bewerben, so erhalten alle einen Zulassungsbescheid - egal welche Note sie haben.
  • Bewerben sich sehr viele Personen, so steigt in der Regel auch die Auswahlgrenze, da vermutlich auch mehr Bewerber/innen mit guten Noten und mit viel Wartezeit dabei sind. 

Das heißt: Der „NC“ ist abhängig von der Anzahl der Studienplätze und der Anzahl der Bewerber/innen (und von deren Wartezeiten, Noten und weiteren, für die Auswahl relevanten, Kriterien).

 

Fazit: Aus dem NC-Wert des letzten Jahres können Sie kein sicheres Wissen über Ihre Chancen in künftigen Zulassungsverfahren ableiten, lediglich Wahrscheinlichkeiten, da Sie nicht wissen, wie viele Mitbewerber/innen in diesem Semester mit Ihnen konkurrieren.

Beitragende
Einstieg mir Erfolg