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Abmeldung von Prüfungen bei Erkrankung eines Kindes

  • In allen Studiengängen gibt es laut der entsprechenden Studienordnung, Speziellen Ordnung oder Studien- und Prüfungsordnung eine Frist für die mögliche Abmeldung von (Modul-)Prüfungen.
  • Innerhalb der Frist vor einer Prüfung / vor einem Prüfungszeitraum bzw. am Prüfungstag selbst können Sie sich ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. bei Erkrankung mithilfe eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abmelden.
  • Diese Abmeldung ist für studierende Eltern auch dann möglich, sollte ein Kind erkranken und die Betreuung des studierenden Elternteils notwendig sein. Die Abmeldung erfolgt mit einem entsprechenden Formular des zuständigen Prüfungsamtes.
  • Für eine bessere Zuordnung ist es notwendig, die Geburtsurkunde/n des Kindes/der Kinder beim Prüfungsamt im Vorfeld vorzuweisen. Setzen Sie sich bitte vorsorglich vor einer solchen Situation mit dem für Sie zuständigen Prüfungsamt in Verbindung, wie genau die Regelungen für Ihren Studiengang sind.