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Zulassungsvoraussetzungen für internationale Bewebende

Sprachnachweise speziell für internationale Bewerbende


Sprachkenntnisse (Deutsch und/oder Englisch) müssen im bestimmten Umfang bereits bei der Bewerbung nachgewiesen werden. Mehr


Bescheid der akademischen Prüfstelle (APS)

Bewerbende einiger Länder benötigen für ihre Bewerbung zusätzlich den Bescheid der jeweiligen akademischen Prüfstelle (APS).

Ausnahme Indien: Die Bewerbung kann ohne APS Zertifikat bei uniassist durchgeführt werden. Die Justus Liebig Universität leitet die Daten der zugelassenen Bewerber aus Indien automatisch regelmäßig an die APS Indien weiter. Wir bitten Sie, von einzelnen Anfragen abzusehen, da wir keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Bearbeitung haben. Das APS muss von Ihnen im Rahmen der Einschreibung an der Universität nachgereicht werden.