Bewerbergruppe A
Bewerbergruppe A
- Bewerber/innen mit einem vollständig abgeschlossenem Bachelorabschluss einer deutschen Hochschule, unabhängig von der HZB
- Bewerber/innen mit noch nicht vollständig abgeschlossenem Bachelorstudium einer deutschen Hochschule (vorläufiges Bachelorzeugnis bzw. Bescheinigung erforderlich), unabhängig von der HZB
- Voraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Masterstudiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist bzw. sind-
prinzipiell ein Bachelorabschluss mit einem dem jeweiligen Masterstudiengang entsprechenden Profil.
Die überwiegende Zahl der Masterstudiengänge der JLU sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie bauen auf einen bestimmten Bachelorstudiengang der JLU auf. Mit diesem bestimmten Bachelorstudiengang erwerben Sie auf jeden Fall das entsprechende Profil. Ob mit anderen Bachelorabschlüssen das entsprechende Profil erlangt wurde, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. - für einige Masterstudiengänge ein entsprechender Bachelorabschluss mit der Note „gut" bzw. 2,6 oder besser.
- für einige Masterstudiengänge ein Motivationsschreiben oder weitere Unterlagen.
- für einige Masterstudiengänge der Nachweis von Sprachkenntnissen .
- für einige Masterstudiengänge eine bestandene Eignungsprüfung .
Bitte informieren Sie sich auf den Informationsseiten zum betreffenden Studiengang .
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prinzipiell ein Bachelorabschluss mit einem dem jeweiligen Masterstudiengang entsprechenden Profil.
Bewerbergruppe A
Wie und wann der Nachweis des Bachelorabschlusses erfolgen muss, ist für zulassungsbeschränkte und nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge unterschiedlich.
Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
- Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben sein muss. Bei den Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein. Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").
oder
- Liegt das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschluss) für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfrist (siehe oben) noch nicht vor, muss ein vorläufiges Bachelor-Zeugnis (Bescheinigung für Bewerbungszwecke) einschließlich einer Leistungsübersicht beigelegt werden. Die Übersicht muss eine Auflistung aller bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, sowie die bisher erreichte Anzahl an Creditpoints und die Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints enthalten. Die Bescheinigung muss auf mind. 80% der maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelorstudium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen.
- Mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis können Sie sich pro Masterstudiengang nur einmalig an der JLU bewerben. In einem auf diese Bewerbung folgenden Semester können Sie sich für den selben Masterstudiengang nur mit einem endgültigen Bachelorzeugnis bewerben.
- Sofern für den gewählten Masterstudiengang die Prädikatsnote "gut" oder besser als Zulassungsvoraussetzung festgelegt ist, muss diese auf der Bescheinigung ebenfalls nachgewiesen werden. Ist kein Prädikat angegeben, bitte die Notenskala beifügen.Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").
Bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung muss das endgültige Bachelor-Zeugnis spätestens bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachgereicht werden. Dies bedeutet:
- für den Studienbeginn im Wintersemester spätestens 28./29.02. und
- für den Studienbeginn im Sommersemester spätestens 31.07.
Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.
Nicht zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
- Bachelorabschlusszeugnis, auf dem die Abschlussnote angegeben ist. Bei Studiengängen, bei denen das Prädikat „gut“ oder besser gefordert ist, muss das Prädikat auf dem Zeugnis angegeben sein. Die Prädikatsnote muss als Wort ausgedrückt werden (z.B. "gut").
oder
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Ein vorläufiges Transcript of Records (mit Angabe aller Leistungen).
Die Beantragung der Immatrikulation im Bewerbungsportal ist erst möglich, wenn mind. 80% der Creditpoints von der Gesamtzahl der zu erreichenden Creditpoints für den Bachelor-/Studien-Abschluss erreicht sind. Bei einem Bachelorstudium (oder vergleichbaren Studienabschluss) mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen, bei einem Bachelorstudiengang mit insgesamt 210 CP entspricht dies 168 CP.
Für Studiengänge, bei denen eine bestimmte Abschlussnote oder ein bestimmtes Prädikat vorliegen muss, muss sich die Note bzw. das Prädikat deutlich in dem betreffenden Bewertungsbereich befinden und auf dem (ggf. vorläufigen) Zeugnis nachgewiesen werden.
Falls diese Voraussetzungen (CP-Zahl und/oder die Note) noch nicht vorliegen, ist ein Antrag noch nicht möglich, bitte warten Sie nach Möglichkeit mit der Abgabe Ihres Antrags im Portal bis Sie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen nachweisen können. Sollte dies für Sie nicht innerhalb der angezeigten Einschreibefristen möglich sein, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage, welche individuellen Alternativen in Ihrem Fall bestehen, per Mail an das Studierendensekretariat ( stud-sekretariat ) - Mit einem vorläufigen Bachelorzeugnis können Sie sich pro Masterstudiengang nur einmalig an der JLU bewerben. In einem auf diese Bewerbung folgenden Semester können Sie sich für denselben Masterstudiengang nur mit einem endgültigen Bachelorzeugnis bewerben.
Bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung muss das endgültige Bachelor-Zeugnis spätestens bei der Rückmeldung zum zweiten Fachsemester nachgereicht werden. Dies bedeutet:
- für den Studienbeginn im Wintersemester spätestens 28./29.02. und
- für den Studienbeginn im Sommersemester spätestens 31.07.
Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.
- Bewerbung Bewerbergruppe A
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- Hinweis auf Fristen
- Hinweise für interne Bewerber/innen
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Bitte melden Sie sich zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten zunächst für Ihren derzeitigen (Bachelor-)Studiengang zurück. Wenn Sie dann eine Zulassung für den Masterstudiengang erhalten, nehmen Sie bitte innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist den Studienplatz im im Portal GUDE an, damit die Umschreibung vorgenommen werden kann. Dies geschieht nicht automatisch, sondern bedarf der Annahme des Studienplatzes im Portal GUDE!
Sollte bei zulassungsbeschränkten Studiengängen das Verfahren über den 30.04./31.10. hinaus andauern, beachten Sie bitte, dass für eine Rückerstattung des Semesterbeitrags eine rechtzeitige Durchführung der Exmatrikulation bzw. Rücknahme der Rückmeldung notwendig ist, weitere Informationen finden Sie im Antragsformular ( siehe Infos zur Exmatrikulation ).
- Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
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Einige Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt, d.h. es steht nur eine festgelegte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Wenn sich mehr Bewerber/innen für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben, ist bei der Studienplatzvergabe die Note des Erststudiums entscheidend.
An der Universität Gießen sind folgende Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt:
(Stand Wintersemester 2024/25)
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Ernährungswissenschaften
(Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich) -
Psychologie
(Studienbeginn nur im Wintersemester möglich) -
Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
(Studienbeginn nur im Wintersemester möglich)
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Ernährungswissenschaften