Formales (Studienangelegenheiten)
- Formales (Studienangelegenheiten)
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Abschlüsse
Hier finden Sie eine Übersicht der möglichen → Studienabschlüsse an der JLU.
Akademisches Viertel
Viertelstunde, um die die Lehrveranstaltungen später anfangen als im Vorlesungsverzeichnis angegeben. Bezeichnet durch 'cum tempore' (mit Zeit) = c. t.
Beginnt die Veranstaltung pünktlich, findet sich der Hinweis 'sine tempore' (ohne Zeit) = s. t.Änderung von Personendaten
Den Antrag für Änderungen von Personendaten stellen Sie im GUDE-Portal. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise, die Ihnen bei den jeweiligen Anträgen zur Verfügung stehen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag online bearbeiten und Informationen werden Ihnen im Portal sowie gegebenenfalls per Mail zugestellt.
Auslandsstudium /-semester
Study the World! Entdecken Sie neue Perspektiven und verbessern Sie Ihre Chancen auf dem (inter)nationalen Arbeitsmarkt. Beginnen Sie mit der Vorbereitung etwa 18 Monate, mindestens jedoch ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt - bei Praktika ca. 6 Monate. Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zum Studium im Ausland ist das Akademisches Auslandsamt der JLU.
Auswahlverfahren der Hochschulen
Im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) können die einzelnen Hochschulen, neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), weitere Kriterien berücksichtigen, die für die Zulassung zu einem Studiengang entscheidend sind.
Beglaubigung
Einige Unterlagen müssen für die Bewerbung oder Einschreibung in beglaubigter Form vorgelegt werden. Mehr
Behinderung
Siehe "Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung" > S
Beruflich Qualifizierte
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es mit beruflicher Vorbildung möglich, auch ohne Abitur ein Studium aufzunehmen.
Beurlaubung / Urlaubssemester
Studierende haben die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegeaufgaben, studienbedingter Auslandsaufenthalt) beurlauben zu lassen.
Bevorzugte Zulassung
Bei der bevorzugten Zulassung geht es darum, diejenigen nicht zu benachteiligen, die wegen eines freiwilligen Dienstes oder wegen der Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder der Betreuung einer/s pflegebedürftigen Angehörigen (§7 der Vergabeverordnung) den Studienplatz noch nicht antreten können.
Bewerbung
Wenn Sie sich für ein Studium an der Universität Gießen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den Netzseiten → Bewerben und Einschreiben.
Chipkarte / Studienausweis
Der Studienausweis der JLU ist multifunktional und weist Sie als Studierende/n der JLU aus. Darüber hinaus ist er in den folgenden Bereichen einsetzbar:
- Leseausweis zur Ausleihe von Literatur im Bibliothekssystem der JLU
- Schlüssel für den Einlass in einigen Bereichen der JLU und in einigen Wohnheimen des Studierendenwerks
- Bargeldloses Bezahlsystem in den Mensen und Cafeterien
- Bargeldloses Bezahlsystem an öffentlichen Druckern und Kopierern
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt der Studienausweis nicht mehr als Semesterticket. Informationen zum digitalen Deutschlandticket als Semesterticket finden Sie auf den Seiten des → AStA der JLU Gießen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum → Studienausweis.
c. t.
Siehe → Akademisches Viertel.
Doppelstudium
Unter einem Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Studium zweier kompletter Studiengänge. Damit verbunden ist immer eine deutliche Mehrbelastung.
Den Antrag auf Doppelstudium stellen Sie im GUDE-Portal.
Eignungsprüfung
Eignungsprüfungen sind für einige Fächer bzw. Studiengänge der JLU Gießen erforderlich. Für diese müssen Sie sich z.T. vor der eigentlichen Bewerbung um den Studienplatz und getrennt von dieser anmelden. Mehr
Einschreibung (= Immatrikulation)
Mit der Einschreibung nehmen Sie den Studienplatz an. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie diesen Antrag erst stellen, nachdem Sie einen Studienplatz erhalten haben und einen Zulassungsbescheid bekommen haben. Dafür müssen (entsprechend des Zulassungsbescheids) weitere Unterlagen eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind ausschließlich im Bewerbungsportal hochzuladen, nachdem Sie Ihren Antrag im Portal abgegeben haben (auf „Antrag abgeben“ klicken).Mehrㅤ
Rücknahme der Immatrikulation
- Exmatrikulationsantrag für Studierende der JLU, die die Hochschule verlassen wollen
- Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation (nur möglich für ein SoSe bis 30.04., für ein WS bis 31.10.) für neu eingeschriebene Bewerber/innen, die ihr Studium nicht in Gießen beginnen wollen
Den Antrag auf Rücknahme der Immatrikulation stellen Sie in GUDE. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise, die Ihnen bei den jeweiligen Anträgen zur Verfügung stehen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag online bearbeiten und Informationen werden Ihnen im Portal sowie gegebenenfalls per Mail zugestellt.
E-Mail-Adresse
Das HRZ stellt allen Studierenden und Bediensteten der JLU eine E-Mail-Adresse und ein elektronisches Postfach mit Speicherplatz für E-Mails und andere Daten zur Verfügung.
Exmatrikulation
Wenn man exmatrikuliert wird, ist man nicht mehr als Studierende/r an der Universität Gießen eingeschrieben. Es gibt zwei Arten von Exmatrikulationen: Zum einen können Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Sie die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen. Zweitens können Sie 'von Amts wegen' exmatrikuliert werden, wenn Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen haben oder in Ihrem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben.
Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie in GUDE. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise, die Ihnen bei den jeweiligen Anträgen zur Verfügung stehen. Das Studierendensekretariat wird Ihren Antrag online bearbeiten und Informationen werden Ihnen im Portal sowie gegebenenfalls per Mail zugestellt. Nach erfolgter Exmatrikulation werden Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sowie die Rentenbescheinigung automatisch im Portal hinterlegt. Die Rentenbescheinigung reichen Sie bei Ihrer Rentenkasse ein.
Fachwechsel
Ein Fachwechsel ist ein Wechsel von einem nicht abgeschlossenen Studium, für das der/die Bewerber/in noch immatrikuliert ist, in einen anderen Studiengang an derselben Hochschule oder ein Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges, wobei der Abschluss des Studiums gleich bleibt.
Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium an der JLU Gießen zu einen anderen Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsphasen (Start Wintersemester: Anfang Juni, Start Sommersemester: Anfang Dezember) einen Antrag. Den Fachwechsel beantragen Sie wie folgt: Sie loggen sich in GUDE ein und beantragen aus Ihrem Studierendenaccount den gewünschten Fachwechsel. Dort werden Sie im Verlauf Ihrer Dateneingabe gefragt, ob Sie ein Doppelstudium wünschen. Hier geben Sie „nein“ an – daraus ergibt sich der Fachwechsel. Beachten Sie bitte die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium außerhalb der JLU Gießen zu einen anderen Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsphasen (Start Wintersemester: Anfang Juni, Start Sommersemester: Anfang Dezember) nach Registrierung im Bewerbungsportal einen entsprechenden Antrag. Siehe auch "Hochschulortwechsel" > H
Finanzierung
Hier finden Sie Informationen zum Thema → Studienfinanzierung.
FlexNow
FlexNow ist das Prüfungsverwaltungssystem der JLU. Studierende haben damit die Möglichkeit:
- Ihre Studentendaten einzusehen.
- Ihre An- und Abmeldungen zu Prüfungen, Modulprüfungen und Lehrveranstaltungen mit der JLU-Chipkarte durchführen.
- Termine und Fristen zu Prüfungsanmeldungen zu erhalten.
Formulare
Die wichtigsten Formulare für Studieninteressierte und Studierende finden Sie → hier.
Fristen und Termine
Der Termin für die Ersteinschreibung ist aus dem Zulassungsbescheid ersichtlich. Alle anderen zentralen Termine finden Sie im → Fristenverzeichnis (Semesterzeiten).
Gasthörer-Studium
Die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer, so auch das hessische, ermöglichen es auch Nicht-Studentinnen und -Studenten, sich am wissenschaftlichen Leben der Universität aktiv zu beteiligen.
Dies geschieht in aller Regel durch die Einschreibung als Gasthörerin oder Gasthörer, für die eine formale Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich ist. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Gasthörerin oder der Gasthörer der gewählten Lehrveranstaltung mit Verständnis folgen kann und genügend Studienplätze im Fach vorhanden sind.
Gasthörer erhalten den Hörerstatusschein ebenfalls automatisch zur Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung im GUDE-Portal.
Härtefallantrag (Bewerbung für einen Studienplatz)
Laut §11 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Hessen sind 5% der zur Verfügung stehenden Studienplätze (Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahlen) für Fälle außergewöhnlicher Härte vorgesehen.
Hochschulauswahlverfahren
Im Hochschulauswahlverfahren (HAV) können die einzelnen Hochschulen, neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), weitere Kriterien berücksichtigen, die für die Zulassung zu einem Studiengang entscheidend sind.
Hochschulortwechsel
Bei einem Hochschulortwechsel wird der bisherige Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt. Voraussetzung: An der Wunschuniversität müssen noch freie Studienplätze vorhanden sein. Es gelten die Regeln der Zielhochschule, die dort erfragt werden müssen.
MehrHochschulzugangsberechtigung (HZB)
Um sich für ein grundständiges Studium zu qualifizieren muss man eine sog. HZB (Hochschulzugangsberechtigungen) erworben haben (i.d.R. Abitur oder Fachhochschulreife). Mehr
Höherstufung
Wer für einen Studiengang an der JLU eingeschrieben ist und aufgrund von anerkennbaren Leistungen eine Anerkennung für ein höheres Fachsemester hat, kann sich für einen Studienplatz im entsprechend höheren Fachsemester bewerben. Mehr
Immatrikulation
Siehe Einschreibung > E
Kind/er
Siehe "Studieren mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben" > S
Kinderuni
Wir sind überzeugt davon, dass es an der Justus-Liebig-Universität Gießen unendlich viele Dinge aus Wissenschaft und Forschung zu berichten gibt, die nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder brennend interessieren.
Krankenversicherung
In Deutschland muss jede/r Studierende krankenversichert sein – und diesen Versicherungsstatus im Rahmen der Einschreibung bei der Hochschule nachweisen.
Losverfahren
Hier finden Sie Informationen zum → Losverfahren.
Mitteilungen der Universität Gießen (MUG)
In den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) finden Sie die "Allgemeinen Bestimmungen" (die Grundlage aller Ordungen der modularisierten Studiengänge) sowie die "Speziellen Ordnungen bzw. Prüfungs- und Studienordnungen" für alle Bachelor- und Master- Studiengänge, modularisierten Lehramtsstudiengänge und Staatsexamensstudiengänge.
Nachteilsausgleich
Nur relevant bei → zulassungsbeschränkten Studiengängen:
- Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“).
- Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“).
Entsprechende Anträge im Zusammenhang mit einer Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin werden von hochschulstart.de geprüft (dort müssen Sie sich für diese Studiengänge auch bewerben).
Die Anträge auf Nachteilsausgleich in Zusammenhang mit einer Bewerbung für einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengang prüft die JLU.
In jedem Fall handelt es sich um Einzelfallprüfungen. Beachten Sie auch die Informationen (Punkt 5) in der Broschüre "Infos für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen"
NC - Numerus Clausus
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Viele denken, dass der „NC“ eine bestimmt Note ist und wenn man diese erreicht hat, bekommt man sicher einen Studienplatz. Leider ist es etwas komplexer...
„NC“ ist die Abkürzung für die Wörter Numerus Clausus, welche wörtlich übersetzt „geschlossene Zahl“ bedeuten. Wenn ein Studiengang oder ein Studienfach „einen NC hat“ ist damit gemeint, dass es nur eine ganz bestimmte Zahl von Studienplätzen gibt, d.h. der Studiengang/Studienfach ist zulassungsbeschränkt („geschlossen“).
Die freien Studienplätze werden nach verschiedenen Auswahlquoten vergeben.
Die NC-Werte der letzten Jahre
Pin / Passwörter
Studierende bekommen automatisch eine E-Mail-Adresse sowie die zugehörige Benutzerkennung (s-Kennung) zugeteilt. Informationen zur Aktivierung erhalten Sie per Mail.
Plagiate und Täuschungsversuche
Wird Gedankengut einer anderen Person in einer eigenen Ausarbeitung übernommen und diese Übernahme nicht gekennzeichnet, handelt es sich um ein Plagiat, da das fremde Gedankengut als eigenes ausgegeben wird. Zu den Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens gehört daher, dass verwendetes fremdes Gedankengut als solches erkennbar bleibt. Wörtliche Übernahmen sind zu kennzeichnen und müssen eindeutig identifizierbar bzw. nachprüfbar sein. Gleiches gilt für paraphrasierende oder anlehnende Übernahmen.
Promotionsstudium
Prüfungsordnungen (MUG)
Die Studien- und Prüfungsordnungen der JLU finden Sie in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG).
Quereinstieg
Ranggleichheit (Zulassungsverfahren)
Von Ranggleichheit spricht man, wenn zwei oder mehrere Bewerber/innen die gleiche Wartezeit oder die gleiche Verfahrensnote haben. Um diese Bewerber/innen dann noch in eine Reihenfolge zu bringen, werden die sogenannten Zweitkriterien > Z verglichen.
Rückmeldung
Um sich für das neue Semester "rückzumelden" müssen Sie den Semesterbeitrag bis zum Ende des Rückmeldezeitraums an die Uni Gießen überweisen. Sobald innerhalb des Rückmeldezeitraums die Bedingungen zur Rückmeldung vorliegen, erfolgt durch das Studierendensekretariat automatisch die Rückmeldung für das neue Semester.Semesterbeitrag
Hier finden Sie Informationen zum → Semesterbeitrag.
Semesterticket
Das Semesterticket ermöglicht während eines Semesters die Nutzung von Bus und Bahn im Nahverkehr (IC, ICE und EC sind nicht inkludiert).
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt der Studienausweis nicht mehr als Semesterticket. Informationen zum digitalen Deutschlandticket als Semesterticket finden Sie auf den Seiten des → AStA der JLU Gießen.
Die Rückerstattung des Beitrags zum Semesterticket kann nur unter ganz bestimmten Bedingungen erfolgen und ist im AStA-Büro zu beantragen.
Semesterzeiten
Hier finden Sie die aktuellen → Semesterzeiten.
Sprachvoraussetzungen
Sprachvoraussetzungen gelten für verschiedene Unterrichtsfächer der Lehramtsstudiengänge und für verschiedene Studienfächer in den Bachelor-und Masterstudiengängen. Bitte beachten Sie immer den Zeitpunkt, zu dem Sie die geforderten Sprachkenntnisse spätestens nachweisen müssen.Mehr
Stipendien
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Nicht nur Hochbegabte haben die Chance auf ein Stipendium: Es zählen auch politisches und soziales Engagement.
- Links & Beratung (Studentenwerk Gießen)
- Deutschlandstipendium
- Auslandsstipendien
Studienabbruch
Falsche Erwartungen an den Studiengang, nicht bestandene Prüfungen und das Gefühl überfordert zu sein, können Gründe und Auslöser für das Zweifeln am Studium sein. Oder die Fortsetzung des Studiums fällt schwer, weil wegen einer Studienunterbrechung, familiärer Verpflichtungen, finanzieller Probleme oder Krankheit andere Dinge in den Mittelpunkt des Lebens gerückt sind. Um diese Probleme aufzufangen finden an der JLU regelmäßig Veranstaltungen zum Thema "Studienabbruch" statt. Unter dem Motto „alternativ planen… Stellen suchen …offen bleiben …“ könnt sich Studierende beraten lassen sowie zu einer Einschätzung und Gewichtung Eurer Möglichkeiten kommen. Gerne können Sie sich auch an die Zentrale Studienberatung wenden.
Studienausweis / Chipkarte
Der Studienausweis der JLU ist multifunktional und weist Sie als Studierende/n der JLU aus. Darüber hinaus ist er in den folgenden Bereichen einsetzbar:
- Leseausweis zur Ausleihe von Literatur im Bibliothekssystem der JLU
- Schlüssel für den Einlass in einigen Bereichen der JLU und in einigen Wohnheimen des Studierendenwerks
- Bargeldloses Bezahlsystem in den Mensen und Cafeterien
- Bargeldloses Bezahlsystem an öffentlichen Druckern und Kopierern
Ab dem Wintersemester 2024/25 gilt der Studienausweis nicht mehr als Semesterticket. Informationen zum digitalen Deutschlandticket als Semesterticket finden Sie auf den Seiten des → AStA der JLU Gießen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum → Studienausweis.
Studienbescheinigungen
Die Studienbescheinigung wird Ihnen zur Ersteinschreibung sowie nach erfolgreicher Rückmeldung automatisch im GUDE-Portal bereitgestellt.
Studieneinführung (StEW / StET)
Für Studienanfänger/innen bietet die JLU schon vor Studienbeginn Einführungsveranstaltungen an:
- Studieneinführungswoche für grundständige Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen)
- Studieneinführungstage für Masterstudiengänge
Studiengebühren
Der Hessische Landtag hat am 17. Juni 2008 das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ verabschiedet. Als Folge davon müssen Studierende an staatlichen Hochschulen in Hessen ab dem Wintersemester 2008/09 keine Studienbeiträge mehr zahlen. Für eine Rückmeldung ist somit lediglich der jeweilige → Semesterbeitrag zu bezahlen.
Studienplatztausch
Wenn Sie einen der zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) an einer anderen Hochschule studieren und dieses Studium an der Universität Gießen fortsetzen wollen, ist der Studienplatztausch eine Möglichkeit es zu versuchen.
Dafür müssen Sie eine/n Tauschpartner/in finden, die/der in demselben Studiengang und identischen Fachsemester an der Uni Gießen eingeschrieben ist wie Sie und an Ihre derzeitige Hochschule wechseln will.Studienverlaufsbescheinigung
Die Studienverlaufsbescheinigung fordern Sie bitte per Mail im Studierendensekretariat an. Diese wird nicht automatisch bereitgestellt.
Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung gibt es an der Justus-Liebig-Universität Gießen eine Reihe von Möglichkeiten, Beratung und individuelle Unterstützung zu erhalten sowie nachteilausgleichende Regelungen zum Studium in Anspruch zu nehmen.
MehrStudieren mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben
An der Justus-Liebig-Universität gibt es eine Reihe von Angeboten, Maßnahmen und speziellen Regelungen für Studierende mit Kind / familiären Betreuungsaufgaben. Bei Fragen zu Finanzierung, Kinderbetreuung, Babysitterzuschuss, Begrüßungspaket usw. nutzen Sie das Beratungsangebot der Familienservicestelle des Studentenwerks. Geht es um die Klärung studien- und prüfungsorganistorischen Fragen beim Studium mit Kind, ist die Zentrale Studienberatung (ZSB) die erste Anlaufstelle zur Beratung.StudIP
Stud.IP ist ein internetbasiertes Informations- und Lern-Management-System zur Unterstützung der Präsenzlehre an der JLU Gießen. Mehr
Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium ist möglich, soweit die Studien- oder Prüfungsordnung dies nicht ausschließt und für die betroffenen Fachsemester keine Zulassungsbeschränkungen nach dem Hessischen Hochschulzulassungsgesetz bestehen. Mehr
Urlaubssemester
siehe Beurlaubung > B
Verwaltungskosten
Die JLU erhebt bei einigen Amtshandlungen (u.a. für den Ersatz von Chipkarten) Verwaltungskosten. Hier finden Sie Informationen zur → Verwaltungskostenordnung.
Vorkurse
Für einige Studienanfängergruppen werden Vorkurse angeboten. Hier finden Sie Informationen zu aktuellen → Vorkursen.
Vorlesungsverzeichnis (eVV)
Hier finden Sie das Vorlesungsverzeichnis der JLU → Vorlesungsverzeichnis (eVV).
Vorpraktika
Hier finden Sie Informationen zu → Vorpraktika und anderen Nachweisen.
Wartesemester / Wartezeit
Wartezeit ist die Zeit nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. nach dem Abitur) bis zum Studium, in der Sie an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Wohnen
Hier finden Sie Informationen zu → Wohnen in Gießen.
Zulassungsbescheid
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten Sie eine Zusage (Zulassungsbescheid) oder ggf. eine Absage für Ihr Bewerbung um einen Studienplatz. Im Zulassungsbescheid finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen zur Einschreibung. Bitte halten Sie unbedingt die genannten Fristen ein, ansonsten verfällt Ihre Zusage und der Studienplatz geht an eine/n andere/n Bewerber/in.
Zulassungsbeschränkung
Hier finden Sie Informationen zu den → Zulassungsbeschränkungen / NC.
Zulassungsvoraussetzungen
Hier finden Sie Informationen zu den → Zulassungsvoraussetzungen.
Zweitstudium
Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich, wenn Sie vor Ende der Bewerbungsfrist ein Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben UND das gewünschte Studium weder Master- noch Aufbaustudiengang ist. Mehr