Inhaltspezifische Aktionen

Voraussetzungen

Mit der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte kann unter bestimmten Vorbedingungen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für einzelne Studienbereiche erworben werden.

In dieser Prüfung wird die Eignung für den gewünschten Studiengang festgestellt. Um zur Prüfung zugelassen zu werden benötigen Sie folgende Voraussetzungen:

  1. Sie müssen eine anerkannte Berufsausbildung (Dauer mindestens 2 Jahre) in einem zum angestrebten Studium verwandten (=“einschlägigen“) Bereich abgeschlossen haben.
  2. Sie müssen zwei Jahre Berufserfahrung (Vollzeit) in einem zum angestrebten Studium verwandten Bereich nachweisen können. Dieser Berufstätigkeit müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Hochschulzugangsprüfung nicht nachgehen. Bei erzieherischen oder sozialpflegerischen Berufen kann das selbstständige Führen eines Haushalts mit Verantwortung für die Erziehung mindestens eines Kindes oder für die Pflege mindestens einer pflegebedürftigen Person mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
  3. Wenn Ihre Ausbildung oder die Berufstätigkeit nicht mit dem gewünschten Studium fachlich verwandt sind, müssen Sie zusätzlich eine qualifizierte Weiterbildung mit einem Stundenumfang von mindestens 400 Stunden in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich nachweisen. Solche Weiterbildungen können zum Beispiel sein: Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen (auch z. B. als Gasthörer/in an der Universität); inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen oder/und Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung.

Bei der Prüfung wird die Vorbildung und Eignung für einen Studienbereich, zu dem der von Ihnen angestrebte Studiengang gehört, festgestellt.

 

 

Die hessischen Hochschulen sind für unterschiedliche Studienbereiche als prüfende Trägerhochschulen verantwortlich und richten Prüfungskommissionen für die jeweiligen Studienbereiche ein. Für jeden Studienbereich gibt es eine Prüfungsordnung bei der prüfenden Hochschule, in der auch die Prüfungsform und die Anforderungen bzw. Inhalte zu finden sind. Die mit bestandener Prüfung erworbene Hochschulzugangsberechtigung gilt dann für alle diesem Studienbereich zugeordneten Studiengänge / Fächer an allen hessischen Hochschulen. Die Zugangsprüfung findet also nicht unbedingt an der Hochschule statt, an der Sie eigentlich studieren wollen.