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Musikwissenschaft und Musikpädagogik

Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?


Sie müssen eine Eignungsprüfung ablegen, wenn Sie entweder Musikwissenschaft oder Musikpädagogik studieren wollen oder als Hauptfach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften belegen möchten.

Für Musikwissenschaft oder Musikpädagogik als Nebenfach in Geschichts- und Kulturwissenschaften ist keine Eignungsprüfung nötig.

Inhalte der Eignungsprüfung


Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe, einer Fachklausur und einem Fachgespräch. In der Mappe legen Sie schriftlich dar, welche Erkenntnisse Sie mit dem Studium gewinnen wollen. In der Klausur geht es darum, unbekannte Musik unter Zeitdruck charakterisieren zu können. Das Fachgespräch dient dazu, Ihre Vorerfahrungen und Ihre Motivation für das Studium genauer zu besprechen.

Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier.

Anmeldung und Termine


Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr statt. Die Anmeldung wird direkt an das Institut für Musikwissenschaft gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/musik/studium/Studieninteressenten/StudInteressLehramt