Kunstpädagogik
Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?
Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Studienfach Kunstpädagogik ablegen, wenn Sie das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.
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Inhalte der Eignungsprüfung
In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.
Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten, dem Bearbeiten einer gestalterischen Aufgabe sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.
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Anmeldung und Termine
Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 1. Juni möglich.
Anmeldeformular und Informationen des Institutes für Kunstpädagogik
Terminübersicht des Instituts für Kunstpädagogik