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Kunstpädagogik

Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?


Sie müssen eine Eignungsprüfung für das Studienfach Kunstpädagogik ablegen, wenn Sie das Fach im Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften als Haupt- oder Nebenfach studieren wollen.

Inhalte der Eignungsprüfung


In der künstlerischen Eignungsprüfung sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie die künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu besitzen, um den praktischen Anteilen des Studiums gerecht werden zu können. Es werden die folgenden Teilbereiche geprüft: Fähigkeit zum differenzierten Beobachten, Abstraktionsfähigkeit, technisches Vermögen und Verständnis, Phantasie und Vorstellungsvermögen, Motivation und Sensibilität, Experimentier- und Improvisationsfähigkeit sowie Interesse am Kunstgeschehen.

Die Eignungsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Einer Mappe mit ca. 20 eigenen künstlerischen Arbeiten, dem Bearbeiten einer gestalterischen Aufgabe vor Ort unter Zeitdruck sowie einem Fachgespräch zu den Inhalten Ihrer Mappe.

Das Institut für Kunstpädagogik stellt vielfältige Detailinformationen auf seiner Webseite bereit.

Die aktuell geltende Satzung zur Durchführung der Eignungsprüfung finden Sie hier.

Anmeldung und Termine


Die Eignungsprüfung findet einmal im Jahr statt. Die Anmeldung ist bis 01. Juni möglich und wird direkt an das Institut für Kunstpädagogik gerichtet. Informationen, Vordrucke und konkrete Termine finden Sie unter: www.uni-giessen.de/fbz/fb03/institutefb03/ifk/studium/zulassung/willkommen